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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1872-01-01 · 1872 · page 44

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1872
Date
1872-01-01
Page
– (sequence 44)
Language
German
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IRI
…/9643684-3089700--0327-3090127
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— 45 — wurde Herr Michael Heimann gewählt. Der Schulrath besteht demnach aus den Herren: Adolph Maas (Vorsitzender), vr. meä. Crailsheim, Jacob Doctor, Abraham Durlacher, Michael Heimann , Jacob Oppenheimer und den Deputirten des Gemeinde-Vorstandes Leopold Beer, Philipp Speyer und Bernhard Horkheimer. v. Verordnungen der Behörden. Vom 25. März 1871 K. P. S. C. Die Anstellung des vr. Breßlau an Stelle des verstorbenen Lehrers Geiger wird genehmigt. Vom 12. April 1871. Dasselbe. Der Vormittagsunterricht soll nicht 5 Minuten nach 8, resp. 7, sondern pünktlich um 8, resp. 7 Uhr beginnen. Vom 1. April und 25. Mai 1871. Dasselbe. Die Anschaffung der „Zeitschrift für preußische Geschichte und Landeskunde", ebenso der Möhl'schen „hydrographischen- und Eisenbahn-Wandkarte von Deutschland wird empfohlen. Vom 23. October 1871. Dasselbe. „In Betreff der Beschränkung der israelitischen Realschule, hinsichtlich der den christlichen Schülern zu ertheilenden Berechtigungsscheine für den einjährigen Militärdienst, welche durch die Ministerial-Verfügung vom 25. Juni 1867 angeordnet worden war, hat uns der Herr Minister der geistlichen Unterrichts¬ und Medizinal-Angelegenheiten unter dem 17. d. M. mitgetheilt, daß von dem Reichskanzleramte, dem lediglich die Entscheidung in dieser Angelegenheit zustehe, bestimmt worden sei, daß in der betreffenden Beziehung zwischen den christlichen und israelitischen Schülern der gedachten Anstalten kein Unterschied gemacht werden solle. — Demnach sollen wir Sie dahin anweisen, daß Sie hinfort auch den christlichen Schülern, sobald Sie nach Ihrer und der Lehrer Ansicht den Anforderungen der Militär- Ersatz-Instruction genügen, ein Meldungs-Zeugniß für den einjährigen Dienst ausstellen, darin jedoch zu vermerken haben, von welchen allgemeinen Lehrgegenständen der Schule sie dispensirt gewesen sind." Vom 21. October 1871. Dasselbe. Schärft aus Anlaß der großen Ausdehnung der Pocken-Epidemle die Vorschrift ein, nach welcher die Aufnahme von Knaben, resp. Mädchen in die Schule u. a. auch von der Beibringung eines Attestes über die stattgehabte Impfung, resp. Revaccination abhängig zu machen sei. Vom 13. November 1871. Dasselbe. Am 1. December, dem Tage der allgemeinen Volkszählung, solle der Unterricht ausfallen. Vom 24. Januar 1872. Dasselbe. Empfiehlt „Regeln und Wörterverzeichniß für die deutsche Orthographie", Berlin, Ebeling und Plahn, nebst den Erörterungen über deutsche Orthographie. Berlin, Weidmann 1871. Lehrmittel. Der Liberalität des Schulraths verdanken wir die Möglichkeit der Anschaffung folgender Zeitschriften: Stiehl Centralblatt, Poggendorf, Annalen für Physik und Chemie, Herrig Archiv für das Studinm der neueren Sprachen; Langbein Archiv. Bonitz :c., Zeitschrift für Gymnasialwesen, Troschel, Monatsblätter für Zeichenkunst und Zeichenunterricht. Aus dem von Frau vr. Michael Reis uns „zur Anschaffung mathematischer und naturwissenschaftlicher Bücher für die Schulbibliöthek" übergebenen Fond (siehe die vorjährigen Schulnachrichten

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