Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 6 (4.2.1927)
- Date
- 1927-02-04
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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£r*dkeint Jeden 3kmii*M4 Ohtel& dieser JQfi*mm«ff: 50 9*MdfeeQt? 0/E WAHRHEIT Cesterrei&isdke Wo&cns&rift für jüdische Jnferessen VcröffentRAun^en der „Union deutscnösterr. Juden" Redaktion und Administration: Wien iL, J^eiwiestrajle Jfflr. 13 Fernruf 42-2*19 XLHI. Jahrgang Wien, 4. Februar 1927 Gebundene Listen. Ein kurzer Meinungsaustausch, eine gemütliche Unterhaltung hat kürzlich die Führer der Regierungsparteien mit denen der Opposition vereinigt; man unterhielt sich über die Frage, wie und in welcher Form das Volk, von dem bekanntlich alle Macht ausgeht, diese seine Macht auch tatsächlich auzuüben habe. Und nichts scheint uns bezeichnender zu sein für die Auffassung, welche die großen Parteien von der Souveränität des Volkes haben, als die Tatsache, daß sie, die doch sonst fast in jeder Frage entgegengesetzter Meinung sind, in einem Punkte vollkommen eines Sinnes waren: An deragegenwärtigherrschenden Wahlrecht darf nichts geändert werden, vorbehalten einige stilistische Verbesserungen, die jedoch unwesentlich sind. Auch bei den nächsten Wahlen, die voraussichtlich schon früher als im Herbste dieses Jahres stattfinden werden, hat das Volk so zu wählen, wie wir es ihm vorschreiben, nämlich mit gebundenen, Listen. Machen wir uns einmal klar, was gebundene Wahllisten bedeuten. Die großen Parteien garantieren sich gegenseitig ihren Besitzstand an Nationalrats- und Landtagsmandaten, sie schließen gewissermaßen einen RückVersicherungsvertrag miteinander, demzufolge sie sich zwar gegenseitig ihren Besitzstand streitig machen dürfen, hingegen dies anderen Parteien verwehren. Nicht das Volk hat zu entscheiden, wer gewählt werden soll, diese Entscheidung bleibtallein den an der Spitze der großen Parteien stehenden Cliquen vorbehalten, welche die Mandate zu vergeben haben, das Volk hat nur zu bestimmen, wieviel von der auf der einen oder anderen Liste stehenden, den Parteibonzen genehmen Wahlwerbern in die gesetzgebende Körperschaft einzuziehen haben. Und wählst du nicht christlichsozial oder sozialdemokratisch, dann, Bürger, wirst du dafür mit dem Verluste deines wichtigsten Staatsbürgerrechtes bestraft! Um diesem Entweder—Oder zu entgehen, so argumentieren die Parteiführer nicht mit Unrecht, wird der Mann aus dem Volke, von dem, es kann nicht oft genug betont werden, alle Macht im Staate ausgeht, diejenigen Männer wählen, die ihm die Partei-Oligarchen vorschreiben. Doch schon müssen wir uns selbst widersprechen: Der Bürger hat gar keine „Männer" zu wählen, Menschen aus Fleisch und Blut, Politiker, die ihre eigene Ueberzeugung, eine feste Gesinnung und den unerschütterlichen Willen besitzen, derselben im Staate Geltung zu verschaffen, sondern er wählt eine „Liste", eine „gebundene" Liste, eine rote oder eine schwarze Liste je nach seiner eigenen politischen Farbenblindheit. Denn er sieht es nicht oder will es nicht sehen, daß auf dieser Liste neben ein oder zwei hervorragenden Parteiführern, die das alleinige Recht auf eine eigene Meinung für sich in Anspruch nehmen, Figuranten sich befinden, die* hätten sie eine selbständige und keine von den Parteiführern ihnen aufgezwungene politische Meinung, sicher nicht auf diesen Listen stehen würden; denn bedingungslose Unterwerfung unter das Machtgebot der Parteicliquen ist die erste Voraussetzung einer Einreihung auf die Liste und somit der Erlangung eines Mandates. Unter diesen Umständen wäre es wohl besser, man würde Dienstmänner in das Parlament und die Landtage entsenden oder, um die Arbeitslosigkeit zu verringern, den Beziehern der Arbeitslosenunterstützung die Abgeordnetendiäten ausbezahlen, wofür sie dann nichts zu tun hätten, als bei Abstimmungen je nach dem Willen der Parteiführer „ja" oder „nein" zu sagen und bei Schimpf- und Pultdeckelkonzerten entsprechend mitzuwirken. Wir haben absichtlich diese zwar krasse* aber durchaus logische Schlußfolgerung aus den durch das geltende Wahlrecht geschaffenen Verhältnisse gezogen, um zu zeigen, wie es mit der „republikanischen Demokratie" in unserer „demokratischen Republik" steht, und um auch den der Politik Femestehenden klar zu machen, daß sich die Verfassung unserer Verfassung nur insoweit geändert hat, als an die Stelle des „konstitutionellen" Absolutismus der Monarchie der Parteiabsolutismus der Republik getreten ist. Das Volk, von dem, wir werden nicht aufhören, darauf hinzuweisen, auf Grund der republikanischen Verfassung alle Macht im Staate ausgeht, bleibt nach wie vor politisch machtlos, entrechtet durch ein Wahlrecht, das ihm nur das Recht einräumt, für jene zu stimmen, die den gegenwärtigen Selbstherrschern recht sind. Insbesondere erscheinen die Kreise des bürgerlichen Mittelstandes, die ideell und materiell soviel zur Erhaltung des Staates beitragen, zur politischen Geltungslosigkeit verurteilt, mögen sie auch insgesamt eine ihrer Größe entsprechende und bei einem wahrhaft demokratischen Wahlrecht sicherlich ins Gewicht fallende Stimmenanzahl auf ihre Kandidaten vereini-