Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1921
- Issue
- Heft 17 (18.8.1921)
- Date
- 1921-08-18
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
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Leite 16 Die Wahrh eit J0* Nr. 17 | Bia^teriielititche Kuttusgemeindo Wien. I Z. 3480 ex 1921. KUNDMACHUNG betreffend die Entebtung von. L Der Vorstand beabsichtigt für den gegenwärtigen BeBfeotf am temporären-BetMusemdarrch eigene M aßnaihmfön vorzosor&en und wird dongenäß nur im Falle tatsächlichen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäres Befrans für Private erteilen. Hkzn ist 5m Sinne des § 79 des Gemeinde-Statutes die Bewilligung dies Kulfcusvorstandes vor Erlangung -der behördlichen Getnehmiigiunig ednruihoien. 2. Me Gesuche um Bewiliguing sind bis längstens 25. Aligust d. J. im EimeichungSrJWokollß der .Israel Kutosgemciode, L, Seifesnstettengasse 4, 11^, Stock, zu 'ütoerräichejL Später einlangende Gesuche werden zurfickgewiesen. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. ' 3 Die Gesudrsteller haben für sich omd für die .zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind im Gesuch anzutgeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und! Befähigung zu erbringen. 4. An weibliche Personen wird weder-direkt noch indirekt eine Behelligung erteilt 5. Die als Betlokale einzurichteaden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die schriftliche Zustimmung dies Vermieters sowie des Hauseigentümers zur diesfälligen Verwendung beizubringem 6. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdßenisies verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschließlich für den erwähnten Zweck benützt wteredn. 7. Für Lokale, in welchen während des Jahres Veranstaltungen tattiinden, deren Tendenz unvereinbar ist mit einer Stätte, an welcher ein Gottesdienst abgehalten werden soll, wird eine Bewilligung nicht erteilt. 8. Die Errichtung eines temporären Betlokales in der Nähe von ständigen Rathäusern wird in der Regel nicht bewilligt. 9. Ein Ankauf von Besitzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen. IG. Die Bewilligung wird den Betlokal-Inhabern nur unter dbr Bedingung erteilt, daß dieselben der Kultwsgemefäide für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich bis längstens 15. September 1921 zur Verfügung stellen. 11. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verpflichtung, «sowie aller fair die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines temporären Bethauses gestellten Bedüngungen Ist eine Kaution zu erlegen, welche bei Nichteinhaltung auch nur einer dieser Verpflichtungen für wohltätige Zwecke der Kultusgemelnde verfällt. Die zu leistende Kaution wird auf Grundlage der seitens der Behörde bewilligten Anzahl von Sitzplätzen mit je K 10 für den Sitzplatz bemessen. 12t Der Text einer etwa beabsichtigten Annoncieramg oder Plakatieromg ist dem Gesuche zur Genehmigung anzusdiließen. 13. Unmittelbar iräch den hohen Feiertagen ist an den Vorstand; der Israelitischen Kultusgemeinde Wien ein Verzeichnis «Der beim Aufrfe zur Thora erfolgten Spenden mät Namen und Adresse des Spenders sowie genauer Bezeichnung des Zweckes einzusenden. Es Ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizeiaufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als „Hausandacht“ werden nur lene gottesdienstlichen Gedungen betrachtet, welche ohne jegliches Entgelt und lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. Wien, im August 1921. Oer Vorstand dar israelitischen Kaltusgemsinrie. imaniNiniiiiiimnNiiiiiiBiBitiiiNmff. SgnagogeiuOrnate unO Barette Chor- und Dienerbekloidung<ein liefert in bekannt schönster Ausführung SPEZIALIST Schneidermeister WIEN II., Taborstraße 54 Telephon 45629 Gegründet 1666 Lieferant vieler in« unö ausländischer Kultusgemeinden. ES iS II., HBiSBrSeSBfStPBitB 15:: Tel.»0ZZ3,U3B9/aö EO ES 0 EB Kauf und Verkauf von Häusern in allen Wiener Bezirken und in jeder Preislage. Erstklassige Referenzen. ES graffMraMBHBEBB i Cafe Zuchepberg II«. Heiitesfraße 42 lall ■ Aufmerksame Bedienung, zivile Preise. ■ Spezialität: Orig.Turkischei* Kaffee ■ Ab 4 Uhr früh für das Reisepublikum ■ ZE". geöffnet! (9C HeruuSgeber »ud der«twortlicher Redakteur L. Hirf.chfeld. (Begründer Jakob Bauer.) — Druck Jgva; Spitz & Söhue, Wieu II., Robertgaffe l. ISBSBBB