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Die Wahrheit · 1918-08-09 · Heft 16 (9.8.1918) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1918
Issue
Heft 16 (9.8.1918)
Date
1918-08-09
Page
– (sequence 8)
Language
German
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=5=2^ Seite 6. Die Wahrheit Nr. 16. israelitische Kuitusgemeinde Wien. - Kundmachung betreffend die Errichtung von ui U le fanheii Feiertage. 1. Der Vorstand beabsicht für den gegenwärtigen* Bedarf an temporären Bethäusem durch eigene Massnahmen vorzusorgen und wird demgemäss nur im Falle tatsächlichen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäres Bethaus an Private erteilen. Hiezu ist im Sinne des 9 79 des Gemeinde-Statutes die Bewilligung des Kultusvorstandes vor Erlangung der behördlichen Genehmigung einzuholen und wurden hiefür folgende Normen festgesetzt: 2 Die Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 12. August d. J* im Einreichungsprotokolie der israelitischen Kultusgemeinde, L, Seitenstettengasse Nr. 4, II. Stock, zu überreichen. Später einlangende Gesuche werden zurückgewiesen. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 8. Die Gesuchsteller haben für sich und für die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind in dem Gesuche anzugeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 4. An weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. H. Die als Betlokale einzurichtenden Raune müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zustimmung des Vermieters, sowie des Hauseigentümers zur diesfälligen Verwendung schriftlich beizubringen. K. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschliesslich für den erwähnten Zweck benützt werden. 7. Oie Errichtung eines temporären Betlokales in der Nabe von ständigen Bethäusem wird Jn der Regel nicht bewilligt. 8. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen. 9. Die Bewilligung wird den Betlokal-Inhabem nur unter der Bedingung erteilt, dass dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich bis längstens 28. August 1918 zur Verfügung stellen. 10. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verpflichtung sowie aller für die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines temporären Bethauses gestellten Bedingungen ist eine Kaution zu erlegen, welche bei Nichteinhaltung auch nur einer dieser Verpflichtungen für wohltätige Zwecke der Kultusgemeinde verfällt. Die zu leistende Kaution wird auf Grundlage der seitens der Behörde bewilligten Anzahl von Sitzplätzen mit je K 1.— für den Sitzplatz bemessen. 1L Der Text einer etwa beabsichtigten Annonzierung^oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschliessen. 12. Unmittelbar nach den hohen Feiertagen ist an den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien ein Verzeichnis der beim Aufrufen zur Thora erfolgten Spenden mit Namen und Adresse des Spenders sowie genauer Bezeichnung des Zweckes einzusenden. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizei- Aofelcfat anf eigene Kosten za sorgen. Als „Hausandachten“ werden nur jene gottesdienstlichen Uebnngen betrachtet, welche ohne jegliches Entgelt, lediglich Familienangehörigen zugänglich sind Wien, im Juli 1916. Der Torstand der israelitischen Kuitusgemeinde. Bassisten für den Kaiser Franz Josefs-Huldigungstempel, Wien, II., Pazmanitengasse, werden zwei stimmbegabte Bassisten, gute Blattleser, akzeptiert. Gabaltnacb Uebereinkommen. Anmeldungen täglich von 9—11 Uhr vormittags beim Dirigenten Hirschmann im Tempelgebäude. KONKURS. Im israel. Blinden-Institnte Hohe Warte in Wien ist die Stelle eines ' Kantors für den Gottesdienst an Sabbatem und Festtagen gegen einen Jahresgehalt von K 1200 s o ho i t zu besetzen. Offerte sind bis 30. Juli d. J. bei der Anstalts-Direktion einzureichen, welche nähere Auskunft erteilt. Das Kuratorium des israel. Blinden-Institutes. v Vorbeter der zugleich tüchtiger Koreh sein muss für den orthodoxen Bethausverein „ADASS JESCHURUN,“ IX. j- Pfluggasse 5, gesucht. Desgleichen für die hohen Feiertage ein Mussaf Bai Tefilla. Offerte werden entgegengenommen in der Zeit von 8—9 Uhr abenes. KONKURS. Vorbeter und Schächter, der auch den Religionsunterricht für Volksschule erteilen kann, wird zum baldigen Eintritte gesucht. Nebst dem zu vereinbarenden Gehalte ist auch schöne Naturalwohnung mit Garten. Schriftliche Anfragen an Israelitischer Bethafasvereih JABLUNK.AU (Schlesien). KONKURS. In unserer Kultusgemeinde ist die Stelle eines Oberkantors per 1. September 1. J. zu besetzen. Jahresgehalt K 4000 nebst Nebengebühren. Musikalisch gebildete Bewerber,' ungarische Staatsbürger, welche die Befähigung als Schocket, Boudek, Koreh und Mohel haben, wollen geil. Familienverhältnisse, Alter etc. enthaltende Offerte dem Vorstande möglich rasch zukommen lassen. Szigetvär, am 15. Juli 1918. ■ Adolf Oesterreicher, Sigmund Fuchs, Sekretär. Präses. Kundmachung. Der Vorstand der Wiener israelitischen Kultusgemeinde veranstaltet anlässlich der diesjährigen hohen Feiertagen im Grossen Musikvereinssaale,!., Dumbagasse 3 Wr. Konzerthaus (Mittlerer Saal), III., Lothringerstr. 20. Hotel Continental, II., Taborstrasse 4 feierliche , GOTTESDIENSTE Der Verkauf für die Karteninhaber des Vorjahres findet in. der Zeit vom 19. bis 25. August, der allgemeine Verkauf ab 26. August 1. J. an der Kassa der Israel. Kultusgemeinde I., Seitenstettengasse 4, täglich von 9 Uhr bis 12 Uhr statt. Wien, im August 1918. Israel. Kuitusgemeinde Wien Eigentümer und Herausgeber I. Bauer. — Chefredakteur Dr. M. Löwy. Verantwort!. Redakteur Leopold Grün. Druck von Moriz Waizner SS Sohu, Wien IX., Kolingasse 11 (Telephon 15.203)

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