Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1914
- Issue
- Heft 25 (3.7.1914)
- Date
- 1914-07-03
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3062972-3063725-3063750--09123-3076347- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 10. Nr. 25. | \ Mwi v-: - B- :,¥fc bd ‘B;§H M- Die Wahrheit Kadowa Eisenbahnstation: Kudova in Preußen und Nachod in Böhmen Aeitestes Herz-Heilbad Deutschlands Prospekte durch die Badeverwaltung und die Verkehrs-Bureaux Ein Wohnungs - Nachweis des Kurvereines wird in allen nach Kudowa fahrenden Zügen auf — Station Bein er z verteilt. — -W2 KONDITOKEI unter Aufsicht Lr. Ehrwürden des Herrn Rabbiners Fürst, Rabbiner der Adas Jisroel (Schiffschul) CH. ZIMMERMANN, WIEN II. Tandelmarktgasse 24. Empfiehlt dem p. t. Publikum sämtliche Gattungen von Torten, Tee*, Kaffee-, "Wein- und Tafelbäckereien. Bestellungen für Hochzeiten, Sudes und sonstige Festlichkeiten werden in best zufriedener Weise ausgeführt. Filiale: II., Stefaniestrasse 3. Mussaph-Vorbeter zu den hoben* Feiertagen sucht die Israel. Kinderbewahranstalt, H., Schiffamtsgasse 15. Nur in Wien ansässige Bewerber. Auskünfte beim Direktor an Wochentagen vormittags. Mähr.-Weisskirchen KONKURS In der israel. Kultusgemeinde gelangt die Stelle eines KANTORS znr Besetzung. Derselbe muss Koreb, Schochet und Bodek sein, den hebräischen Religionsunterricht erteilen und das Sekretariat versehen können. Bewerber muss österreichischer Staatsbürger sein. Der Gehalt beträgt K 2000.— jährlich nebst den üblichen Emolumenten. Der zu erteilende Religionsunterricht in ßautsch wird separat honoriert. Die dokumentarisch belegten Gesuche sind bis 30. Juni 1914 beim Kultusvorstande einzubringen. Mähr.-Weisskirchen, am 15. Juni 1914. Der Kultus Vorsteher Samuel Kober. KONKURS — Die israelitische Kultusgemeinde Ung. - Hradisch (Mähren) sucht für die hohen Feiertage, inklusive ganz Lukkos, einen geschulten, stimmbegabten Kantor der die Fähigkeit besitzt, die -Mussaph- und Abendgottesdienste mit Orgel und Chor abzuhalten. Probe-' vertrag Bedingung, doch hat nur der Akzeptierte Anspruch auf Vergütung der Reisespesen. Zuschriften sind bis 15. August 1914 zu richten an den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde in Ung.- Hradisch. Der Kultusvorstehpr: Sigmund Für st. . „Köl Tbillob“ rfrrai II. Teil von Oberkantor und Chordirektor Josef Heller, Brünn., Ein synagogales Musikwerk für die hohen Festtage. Das Werk enthält auf Grundlage des alten und echten Chasonus in grösster Vollständigkeit, die gottesdienstliche« Vorträge für welche sowohl dem modernen als auch dem konservativen Gottesdienste angepasst sind (über 800 Nummern, darunter 100 vier- und mehrstimmige Chöre mit und ohne Orgelbegteitung, zirka 25 Sologesänge mit Orgelbegleitung sowie fünf Anhänge, und zwar. sämtliche rT)fTbD> weiters pjnOÖ na» ’XüioSi brb ywi. ferner n.-Qis schliesslich mehrere Chöre und Gesäuge für den Freitagabend-Gottesdienst). — Bezugspreis für Gemeinden 60 Kronen, für Kantoren 45 Kronen. Das Werk ist gegen Voreinsendung des Betrages oder mittelst Nachnahme vom Autor oder vom Verlage Karl Winiker, k. k. Hofmusikalienhandlung in Brünn, zu beziehen. KONKURS An der israelitischen Kultusgemeinde Gewitsch (Mähren) gelangt die Stelle eines Rabbiners, Predigers und Religionslehrers ferner die eines Kantors welcher zugleich Schochet, Bodek und Korek sein muss, ab 1. September 1. J. zur Besetzung. Die Stelle des Rabbiners ist mit K 1600.— Jahresgehalt, Wohnungsbeitrag K 300.—, Talmud-Thora und Religionsunterricht für Gewitsch und Mähr.-Trüb au exklusive Reisespesen mit K 500.— dotiert. Die des Kantors mit K 1300.— Jahresgehalt sowie Naturalwohnung. Beide Beamte haben Anspruch auf die üblichen Emolumente, den Anteil an den Stiftungszinsen und einer Pensionsversicherung, der Kantor überdies die kleine Schechite. Bewerber dürfen nicht über 35 Jahre alt sein, müssen das österreichische Staatsbürgerrecht besitzen, der Kantor militärfrei, entsprechend musikalisch gebildet, um einen Chor leiten zu können, und sind die Gesuche mit den nötigen Papieren nebst Angabe des Familienstandes bis spätestens 15. Juli 1914 einzusenden. Reisespesen werden nur Berufenen ersetzt. Der Kultusvorsteher: Samuel Klein. KONKURS Bei der gefertigten Kultusgemeinde ist der Posten eines musikalisch gebildeten Kantors der gleichzeitig Religion sichrer sein muss, zu besetzen. Der Anzustellende muss österreichischer Staatsbürger sein, darf das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben, muss der deutschen Spruche in Wort und Schrift mächtig sein. Nur selbstgeschriebene Offerte mit Zeugnisabschriften und Photographie sind bis 31. Juli 1914 an den gefertigten Vorstand* zu richten. Zum Probevortrage werden nur Berufene zugelassen. Reisespesen werden nur dem Akzeptierten vergütet. Trebitsch, den 19. Juni 1914. Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde. Eigentümer und Herausgeber 1 Kauer/ — Chefredakteur Dr. M. Löwy. — Verantworrl. Nedakreur Alois Kulka. Druck von Moriz Waizner & Sohn, Wien IX., Kolingajse 11 (Telephon 15.302).