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Die Wahrheit · 1906-05-11 · Heft 18 (11.5.1906) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1906
Issue
Heft 18 (11.5.1906)
Date
1906-05-11
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Leite 9. Nr. 18. Die Wahrheit Zurückgefunden. Novelle von Babette Fried, Prag. " ' (Schluß.) , Fast willenlos ließ sich Hedwig von ihrem Begleiter wegführen. Eine Frage, auf welche dieser zu warten schien, kam aber nicht über ihre Lippen. „Ich bin Ihnen schon eine Erklärung über diesen räthselhaften Vorgang schuldig, Fräulein Hedwig! Der alte, kranke Mann, den Sie edelmütiger Weise den Hcmden übermütiger Buben entrissen haben, ist mein Väter." „So hörte ich." „Sie sprechen so kalt zu mir, so fremd und haben mich noch vor kurzem Ihren Freund genannt. Sollte ich dieses Namens weniger würdig sein, weil ich der Sohn eines armen verkommenen Juden bin?" „Nicht deshalb, Herr Doktor, sondern weil Sie ihn so verkommen ließen und nichts zu seiner Rettung getan haben. Sie lebten in güten Verhältnissen, spielten sich als Volksbeglücker auf, indessen Ihr armer Vater zum Bettelstab greifen mußte.". „Wußte ich es? Und wenn ich es gewußt hätte, wie hätte ich es verhindern können? Ich habe es oft versucht, mich meinen j Eltern zu nähern, bin aber immer znrückgewiesen worden. Keinen Bissen Brod hätten sie von mir genommen, wenn es ihnen das Leben gerettet hätte. Den Tod meiner Mutter habe ich zufällig von einem Landsmanne erfahren. Ich bin darauf in meine? Heimat gereist, habe mich meinem Vater zu Füßen geworfen i und um die Gnade gefleht, für ihn und meine Schwester sorgen zu dürfen, wurde aber schroff abgewiesen. Daß es so weit mit ihm gekommen ist, daß er zum Wänder- und Bettelstäbe greifen mußte, das wußte ich nicht, bei Gott im Himmel!" 7 Die gute Pflege, die der alte Mann im Krnnkenhause genoß, trug wesentlich zu seiner Genesung bei, so daß Josef bald Anstalten treffen. konnte, ihn in seine eigene Wohnung überführen zu lassen. Doch mußte Josef zuvor das feierliche Versprechen ablegen, daß er zum Judentum zurücklreten und dann die Wohltäterin des Alten, die schöne Hedwig Müller, heiraien werde. Der alte gute Mann nahm es über sich, das immer noch zürnende Mädchen mit der Handlungsweise seines Sohnes auszusöhnen, indem er alle Schuld auf sich selber nahm. So lange er in der Kremma lebte, hatte er den Sohn von sich gewiesen, und als er bei dem Wechsel der Herrschaft aus derselben vertrieben wurde, konnte er den Aufenthalt desselben nicht erfahren. ,,Fräulein," sagte er einst zu Hedwig, ..ich habe niemals die Hoffnung aufgegeben, daß mein Sohn noch einmal Tschuwe (Buße) tut und ein guter Jude wird. Wie die Kinder Israels iü Mizrajim (Egypten) waren, da sind sie nur darum der Gsule (Erlösung) würdig geworden, weil sie in dem fremden Lande unter fremden Leuten ihre Namen nicht verändert haben. Das hat mich bei meinem Sohne getröstet. Er hat seinen Namen nicht geändert, und hat bei der Kfiro (Taufe) keinen anderen angenommen. Josef war er gewesen und Josef ist er geblieben. Auch feinest Vaternamen hat er behalten. Aus Dan hat er auf Polnisch Dansky gemacht."-— —- Dansky hatte inzwischen seine Verbindung in Krakau gelöst, und nachdem er zum Judentum zurückgekehrt war, in Wien ein Institut für fremde Sprachen eröffnet, welches ihm seine Gattin Hedwig leiten half. Die Wirtschaft des jungen Ehepaares besorgte Dansky's Schwester, Rista, welche dieser aus der Heimat kommen ließ. Eheste! Dan lebte von neuem auf im Anblicke des Glückes seiner Kinder, Ein einziger Wunsch war ihm unerfüllt geblieben. Er hätte für sein Leben gern seine Rifka unter die Haube gebracht, bevor sie graue Haare bekam, aber Rifka wollte vom Heiratest nichts hören: die so günstig veränderten Verhältnisse, in denkst sik lebte, befriedigten sie vollständig, . sie verlangte nq'Lh keiner Selbständigkeit. Das Behagen ihrer Lieben war ihr höAstes Ziel.. Wenn sie voll dem hochverehrten ^Bruder und dessen schöner, gütiger Frau darum gelobt wurde, daß ihr eine jüdische Nationalspeise, die sie so gut zuzubereiten verstand, gut geraten ist, so strahlten ihre dunklen Augen vor Freude und sie wünschte sich kein größeres Glück. Die jungen Ehegatten waren wohl ihrem Vaterland treu geblieben und verfolgten und unterstützten aus allen Kräften jede Bewegung zu dessen Gunsten, aber niemals mehr stritten sie miteinander über Politik, wie damals in Tabor, und sie liebten ihre Heimat, wenn auch darin das verpönte Deutsch gesprochen wurde. Kundmachung. In der am 5. April d. I. stattgehabten ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der k. k. vriv. Oesterreichischen Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe wurde der Beschluß gefaßt, das Aktienkapital von 100 Millionen Kronen durch Ausgabe von 62.500 aus den Inhaber und aus den Nominalbetrag von 320 Kronen lautenden Aktien auf 120 Millionen Kronen"zn erhöhen und den Aktionären die Uebernahme der neuauszugebenden 62.500 Aktien unter den vom BerwaltungSrate zu bestimmenden Modalitäten anzubieten. In Ausführung dieses Beschlusses werden hiemit die Modalitäten zur Geltendmachung des Bezugsrechtes bekanntgegeben: A. Den Besitzern' von Aktien der Credit-Anstalt, beziehungsweise von deren Stelle vertretenden .»Depotscheinen" der Credit-Anstalt werden! nach Maßgabe ihrer Bezugsberechtigung die neuen Aktien, welche an den Geschästsergebnisten der Anstalt vom 1. Januar 1906 ab teilnehmen, zum Kurse von X 630.— per Stück angeboten. B. Den Inhabern der derzeit im Umlauf befindlichen Aktien, beziehungsweise „Depotscheine" j wird das Recht eingerüumt, aus je fünf alte Aktien eine neue l A k t i e zu beziehen. Aktienbruchteile werden nicht berücksichtigt. Das Bezugsrecht ist bei sonstigem Erlöschen desselben in der Zeit vom Montag den 7. Mai bis inklusive Mittwoch den 16. Mai d. I. anzumelden: in Wien bei der Liquidatur der k. k. priv. Oesterreichischen Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe, I., Am Hof 6, täglich lmit Ausnahme der Sonn- und Feiertage) von 9 bis 12 Uhr; außerhalb Wiens bei folgenden Stellen während der bei denselben üblichen , Geschästsstunden, und zwar: in Bozen, Brünn, Feldkirch, Gablonz, Gör^, Innsbruck, Karlsbad, Lemberg Mährisch-Ostrau. Olmütz, Pola, Prag, Reichenberg, Teplitz, Triest, Troppau bei den Filialen, beziehungsweise Exposituren der Anstalt; in Budapest bei der Ungarischen Allgemeinen Credirbank; in Berlin bei der Direktion der Diskonto-Ges., S. Bleichröder, Mendelssohn & Co., und der Bank für Handel und Industrie; in Breslau bei dem Schlesischen Bankverein und E. Heimann; in Dresden bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt, Abteilung Dresden; in Frankfurt a. M. bei der Direktion der Diskonto-Gesellschaft und der Filiale der Bank für Handel und Industrie; in Hamburg bei der Norddeutschen Bank in Hamburg, L. Behrens & Söhne und M. M. Marburg & Co.; in Köln bei Sal. Oppenheim jr. & Cie.; in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt; in München bei der Bayerischen Hypotheken-und Wechsel- Bank und Merck, Fmck & Co. Die Anmeldung hat unter Erlag der Mäntel der alten Aktien, beziehungsweise der „Depotscheine" in Wien mittelst einfacher, bei allen anderen Stellen mittelst doppelter Konsignationen, in welchen die Nummern der Aktien, beziehungsweise „Depotscheine" in arithmetischer Reihenfolge verzeichnet sein müssen, zu geschehen. Formulare werden bei den Anmeldestellen erfolgt. Ueber den Erlag der Aktien, beziehungsweise „Depotscheine" erhält der Deponent eine briefliche Bestätigung, gegen deren Vorweisung spätestens binnen acht Tagen die hinterlegten Aktien, beziehungsweise „Depotscheine", mit einem die Anmeldung des Bezugsrechtes ersichtlich machenden Stempelaufdruck versehen, zurückgestellt werden. In diesem Briefe wird die geleitete Anzahlung (Punkt C) bestätigt, und es wird auf demselben die Ausfolgung der eingereichten Titres durch Aufdruck einer Stampiglie vermerkt werden. 0. Die Aktionäre haben bei der Anmeldung des Bezugsrechtes bei sonstigem Verluste desselben für jede zu beziehende neue Aktie eine Anzahlung von X 200 zuzüglich 5 Prozent Zinsen vom 1. Januar 1906 bis zum Zahlungstage in barem zu erlegen. Der Restbetrag von X 430 zuzüglich 5 Prozent Zinsen von diesem Betrage vom 1. Januar 1606 an bis zum Zahlungstage ist bei sonstigem Verlust des Bezugsrechtes sowie des bereits entrichteten Betrages von X 200 bis spätestens 31. August 1906 auf einmal zu bezahlen. Die Vollzahlung kann nur bei derselben Stelle geleistet werden, bei welcher die Anzahlung erfolgte. Die volleingczahlten Aktien können nur gegen Rückstellung der Bestätigung über die geleistete Einzahlung, von dem an den Kasten der Bezugsstelle bekanntzugebenden Erschein nungstage der neuen Aktien an, bei der betreffenden Anmeldestelle behoben werden. Bei den Anmeldestellen in Deutschland werden an die BezugKberchtigt^n mit dem deutschen Reichsstempel, versehene Aktien ausgegeben; die Stempelaüslagen sind von den Bezugsberechtigten zu tragen. Die Kosten der zu wechselnden Schlußnoten werden hingegen nicht berechnet. Nach Erscheinen der neuen Aktien wird deren Notierung an allen Börsen des In- und Auslandes, an welchen die bisher ausgegebenen Aktien notiert sind, in Antrag gebracht werden. Wien, 6. Mai 1906. K. k. priv. Oesterr. Credit-Anstalt für Handel »nd Gewerbe.

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