Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1905
- Issue
- Heft 30 (4.8.1905)
- Date
- 1905-08-04
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2. Die Wahrheit Nr. 30. Kebetstunden in den ZLethäusern der israelitischen Knttusgemeinde Freitag, 4. August abends um 7 Uhr'— M. Samstag, 5. „ „ * 8 „ 10 „ Vom 6 bis 10. „ „ 7 „ — Der Gottesdienst beginnt an Wochentagen um 1I21 Uhr früh, an Samstagen um 8 Uhr früh. Israelitischer Bethaus Verein Brigittenau. werden angemeldet im Sekretariat des Tempelgebäudes, XX., Kluckygasse 11, an Wochentagen von 4—6 Uhr nachm., an Sonntagen und christlichen Feiertagen von 10—12 Uhr vorm. Nach Ungarn zuständigen Brautleuten werden Ehekonsense rasch gegen Ersatz der Kosten besorgt._ Spezial-Geschäft für Synagogen-Oraate und Adjustierungen Vornehme und eleganteste Ausführung auch der schwierigsten Modelle. Unter einem empfehle den hochverehrten Herren Funktionären meine Massabtei« lung für elegante und feine Zivilgarderobe gegen massige Preise und angenehme Konditionen. Rudolf Goldstein Civillind Uniform-Sclmeider Wien, II., Taborstrasse 54. Bitte die Adresse genan za beachten. 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Kultnsgemeinde wird hiemit zur Kenntnis gebracht, dass zur Errichtung temporärer Betlokalitäten für die hohen Feiertage durch Vereine und Privatpersonen im Sinne des tz 79 des Statutes der Wiener israelitischen Kultnsgemeinde die Bewilligung des Kultusvorstandes einzuholen ist und sind hiefür folgende Normen festgesetzt: 1. Die mit einem Kronen-Stempel versehenen Gesuche zur Erlangung der Erlaubnis sind bis längstens 15. August d. J. im Einreichungs-Protokolle der Israel. Kultusgemeinde I., Seitenstettengasse No. 4, I. Stock, zn überreichen. Später einlangende Gesuche werden zurückgewiesen und auf nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 2. Die Gesuchsteiler haben für sich und die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind in dem Gesuche anzugehen) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 8. An weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. 4. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zustimmung des Vermieters sowie des Hauseigentümers wegen der diesfälligen Verwendung schriftlich beizubringen. 5. Wohnungen lind andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen blos für den erwähnten Zweck benützt werden. 6. In der Nähe von ständigen Bethäusern wird die Errichtung eines temporären Betlokaies nicht bewilligt. 7. Der Vorstand wird, um seine Absicht durchzufübren, den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Massnahmen allmählich zu verringern, nur im Falle tatsächlichen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäres Bethaus erteilen. 8. An neue Unternehmer und für neue Lokale, welche nicht al-* Ersatz für frühere Lokale dienen, wird die Genehmigung nicht erteilt. 9. Die Bewilligung wird für Betlokal-Inhaber nur gegen dem erteilt, dass dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten Sitzplätze unentgeltlich zur Verfügung stellen. 10. Der Text einer etwa beabsichtigten Annonzierung oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschliessen. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizei- Aufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Wien, im Juli 1905. Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde. Die „Vereinigte Györ (Raab)- und Györszigeter lsr. Caltiis-Gemeinile£‘. KONKURS. Bei der Györ- und Györsziget.er Ist*. Kultus- Gemeinde ist die Steile eines Bassisten und Tempelchordirigenten mit 1600 Kronen Jahresgehalt nebst dritten Teil Sehechita zu besetzen. Bewerber dürfen nicht über 35 Jahre alt sein, müssen der ungarischen Sprache in Wort und Schrift vollkommen mächtig und ungarische Staatsbürger sein. Ferner müssen Bewerber eine schöne, kräftige Stimme haben, musikalische Bildung besitzen und zugleich Baaltefüa, Schocket nbddek undKoreh sein. Guter Baalkoreh wird bevorzugt. Die Gesuche, versehen mit Zeugnissen über bisherige Tätigkeit, Alter, Familie und über musikalische Bildung, sind spätestens bis zum 15. September an den Gemeinde- Vorstand hiebet zu richten. Zum Probevortrag werden nur die Berufenen zugelassen. Der Gewählte ist verpflichtet, in das in der Gemeinde bestehende Pensions-Institut einzutreten. Der Vorstand der Vereinigten Györ- und Györszigeter lsr. Kultusgemeinde: Soma Eros Josef Perl Gemeinde-Sekretär. Gemeinde-Vorsteher. r*i MM AM