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Die Wahrheit · 1904-04-29 · Heft 17 (29.4.1904) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1904
Issue
Heft 17 (29.4.1904)
Date
1904-04-29
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Trotz der Verwirrung, die dunkle Mächte mit heißem Bemühen in die Sache brachten, werden immer mehr Lügen und Verleumdungen, mit denen die Judenfeinde arbeiteten, als solche entlarvt. Nun ist Rochefort, der alte Maulheld und Antisemit, der überall in Frankreich seine Hände im Spiel hat, wo es sich um die freche Beschuldigung und tückische Verfolgung der Juden handelt, von einem hervorragenden spanischen Diplomaten, den er als Zeugen für die Schuld Dreyfus' anführte, als infamer Lügner gebrandmarkt worden. Der spanische Diplomat erkärt die Behauptung Rochesorts, er habe in seiner Gegenwart in dem Redaktionsbnreau einer Pariser Zeitung die Meinung ausgesprochen, daß Dreyfus schuldig ist, sei eine Lüge. Er habe im Leben nicht jenes Redaktionslokal betreten und habe niemals eine solche Aeußerung getan. Rochefort beruft sich auf einen Zeugen, der bei jenem Gespräche anwesend gewesen soll. Der Zeuge ist seit zwei Jahren tot. Bleibt also die Aussage Rochesorts gegen die Aussage des spanischen Diplomaten. Da Rochefort aber selbst bei seinen intimsten Freunden als Schwätzer und Aufschneider anerkannt ist, wird wohl kein Zweifel daran gestattet sein, wer in diesem Falle der Lügner sei: der von fanatischem Judenhaß beseelte Franzose, der Dreyfus um jeden Preis zum Verräter stempeln will, oder der Spanier, dem am Ende Dreyfus ganz gleichgiltig sein kann. An dem Falle kann man wieder ersehen, mit welchen Mitteln in Frankreich gearbeitet wurde, um den Glauben an den Verrat des „jüdischen" Kapitäns zu befestigen. Kürzlich war in den Blättern zu lesen, in welch' drakonischer Weise in Italien ein katholischer Journalist bestraft wurde, der sich den Spaß machte, gegen die Juden eine kleine Ritualmord-Hetze zu arrangieren. Er wurde zu einer strengen Kerkerstrase verurteilt. In Deutschland hat man zwar der antisemitischen Presse anläßlich der Konitzer Affaire einen großen Spielraum gewährt, soferne es sich um die Hetze gegen die Juden handelte, aber die Sache änderte sich, als die übermütig gewordene antisemiüsche Schandpresse sich erdreistete, jene Richter und Staatsanwälte, die nicht ihrem Diktate folgten, in der frechsten Weise als „Judenknechte" zu insultieren. Diese antisemitische Minierarbeit, die zur Erschütterung jeglicher staatlichen Autorität, zur Untergrabung des Rechtsgefühles und der Rechtssicherheit in der Bevölkerung führen muß, fand die entsprechende Zurechtweisung. Eine Reihe antisemitischer Zeitungskierausgeber wurde aus diesem Anlasse wegen Beleidigung von Richtern und Staatsanwälten aus längere oder kürzere Zeir eingesperrt. Der Herausgeber der „Staatszeitung" erhielt 6 Monate Kerker. Die Hälfte hatte er bereits verbüßt, als er an den Kaiser Wilhelm ein Gnadengesuch richtete, um den Rest der Strafe nachgesehen zu erhalten. Der Kaiser lehnte das Gnadengesuch ab. Das war eine deutliche Demonstration, daß der Kaiser an der antisemitischen Ritualmord-Kampagne wenig Behagen finde und daß er die Strafe von 3 Monaten nicht als entsprechende Sühne für die infame Beschuldigung erachte, daß Richter und Staatsanwälte den ..Ritualniord" patronisieren. Hieraus wurden seitens 28 antisemitischer Vereine neuerliche Gnadengesuche für den Herausgeber der ..Staatszeitung" an den Kaiser gerichtet. Wilhelm II. erledigte auch diese samt und sonders abschlägig. Die erste Demonstration des Monarchen wurde somit sozusagen achtundzwanzigsach verstärkt. Dazu kommt noch, daß der Kaiser sich auch darüber hinwegsetzte, daß der Juftizminister diese Gnadengesuche befürwortete! Angesichts der Haltung, die in diesem Falle deutsche Richter gegenüber der antisemitischen Presse einnahmen, genügt es wohl folgendes sestzustel l en: In jüngster Zeit er ft haben die antisemitischen Organe in Oesterreich anläßlich der zu einer Ritualmord-Hetze ausgebeutetenAssaire inPraggegen die dortigen Behörden die Beschuldigung erhoben, daß sie in verbrecherischer Weise die Schuld der Juden vertuschen wollen. Man hat aber nicht davon gehört, daß die antisemitischen Urheber dieser frechen Beschuldigung in die Lage gekommen wären, ein Gnadengesuch wegen Nachlaß der Strafe einzureichen. Man hatte nicht einmal den Versuch gemacht, sie wegen dieser furchtbaren Beschuldigung von Behörden zurVerantwortung zu ziehen. Andere Länder, andere Sitten . . . * Einen weiteren interessanten Beleg dafür, daß im deutschen Reiche den antisemitischen Rädelsführern doch nicht die völlige Immunität gesichert ist, gibt auch der nachstehende Gerichtssaalsall: In Stargard wurde vor wenigen Tagen über die Privatklage des

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