Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1903
- Issue
- Heft 11 (13.3.1903)
- Date
- 1903-03-13
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Msterr.-lingar. Cantoren-Zeitnng. Beilage zur Zeitschrift „Die Wahrheit." 23. Jarhg. Mr. 11. Zur Berufsorganisation. In einer Reihe von Artikeln wird den Collegen Oesterr.- Ungarns der Beitritt zum Cantorenverein warm ans 'Herz gelegt. Das beweist eben, daß es mit dem Chorgeist dort nicht besser bestellt ist, als in Deutschland. Ab und zu hört man eine Stimme sich für die gute Sache erheben und einen Rat äußern. Die Masse aber bleibt teilnahmslos, zieht sich in den Hintergrund zurück und wartet ab, bis die Frucht zum Pflücken reis sein wird. Dasselbe Verhältnis herrscht auch hier, dieselben unerfüllbaren Ansprüche werden auch seitens unserer Collegen gestellt. Der eine wünscht von der Hilfskasse die Mittel zu einer Erholungsreise im Sommer, der andere, die Regierung für unsere definitive Anstellung zu interesstren. Natürlich sind dies alles unerfüllbare Illusionen. Wäre eine Gleichstellung der jüd. Beamten mit denen anderer Confessionen zu erzielen möglich, so hätten die Rabbiner schon längst ihre abhängige Stellung in eine definitive verwandelt. Denn im Grunde genommen sind die Rabbiner ebenso aus Zeit und Kündigung angestellt wie die anderen Cultusbeamten. Wenn die ersteren eine bessere Stellung einnehmen, so geschieht es kraft ihrer Bildung und ihrer geachteten Stellung als Seelsorger. Auch ist es oft die Macht des Wortes, welche ihnen Gerechtigkeit werden läßt. Und die Hand aufs Herz! Leiden vielleicht die gebildeten und geschulten Cantoren Mangel und Rot? Gewiß nicht! Unter den gebildeten Standesgenossen herrscht in der Wirklichkeit weder pecuniäre noch soziale Not. Wenn hier und dort ein Notschrei berechtigt ist, so sind die Verältnifse noch alt hergebrachte und werden mit der Zeit und durch die Energie des zeitigen Beamten gebessert werden. Zur Aufbesserung der allgemeinen Verhältnisse der Cultusbeamten ist vor Allem notwendig, einen gebildeten Stand zu schaffen. Die Mitglieder der Gemeinde dürfen auf ihren Cantor nicht herabsehen und mitleidig mit den Köpfen schütteln, wenn sie gesellschaftlich mit ihm verkehren, und die Jugend darf sich über den Unterricht des Cantors, dort wo er einen solchen zu erteilen hat, nicht lustig machen. Ebenso darf ein sonst gebildeter Cultusbeamter, der eine würdige Stellung in seiner Gemeinde einnehmen will, sich den Vorwurf nicht machen lassen, daß seine Kenntnisse im Cantorate nicht ausreichend sind. Wie oft muß dann ein anderer an seine Stelle treten, wenn eine außerordentliche Gelegenheit es erfodert, und der Angestellte wird dann nicht nur in seinen Einkünften sondern auch in der Achtung geschmälert. Die Lösung der Cultusbeamtensrage kann nur durch Selbsthilfe geschehen und deshalb ist vor Allem eine starke Vereinigung nötig. Ist dieses geschehen, so wird der Cantorenverein für Gründung von Cantorenschulen eintreten müssen, um den zukünftigen Cantoren eine in jeder Beziehung fachgemäße Ausbildung angedeihen zu lassen. Aber auch für die gegenwärtig noch verbesserungsfähigen Cultusbeamten muß ein Cursus eingerichtet und ihnen die Gelegenheit gegeben werden, ihre Fachkenntnisse nach Möglichkeit zu erweitern. Es müßte sogar den Fachvereinen obliegen, ihre Mitglieder pecuniär zu unterstützen, um ihnen eine solche Ausbildung zu erleichtern. Dadurch werden viele Mitglieder in den Stand gesetzt, besser bezahlte Stellungen zu erreichen und sich die Achtung ihrer Gemeinden zu sichern. Ist in dieser Weise für die Lebenden gesorgt, so kann erst dann an die Zukunft der Hinterbliebenen gedacht werden. Hier sind wir aber im Entferntesten in der Lage, ausgiebige Hilfe zu schaffen. Denn selbst die„Achawa11 und die „Hilfskasse" sind nur. imstande, kleinere Unterstützungen zu gewähren, aber nicht an eine wirkliche Pensionirung ihrer Mitglieder zu denken. Einen außerordentlich sympathischen Antrag stellte vor einigen Jahren der Vorstand der hiesigen Gemeinde an den Deutsch-Jsrael.-Gemeinde-Bnnd, der, wenn er angenommen worden wäre, dem Elend der jüd. Cultusbeamten mit einem Schlage ein Ende gemacht hätte. Der Antrag ging nämlich dahin, daß der I. G. B. sämmtlichen Cultusbeamten der ihm angeschlossenen Gemeinden eine Pension nach der Skala des Staates oder der Konnckune zu gewähren hat und dafür einen bestimmten Prozentsatz von dem Steuer-Etat der Gemeinden einheben soll. Die Großgemeinden, die zu dieser Steuer sehr stark heraugezogen werden sollten, lehnten den Antrgg ab. Aus dieser Zurückweisung ist zu ersehen, daß die Großgemeinden nicht daran denken, den kleinen und kleinsten Gemeinden zu helfen. Wie sollen nun die zahlungsunfähigen Gemeinden ihre. Beamten erhalten und noch gar für ihre Zukunft sorgen? Nun die deutsche» Rabbiner haben uns den Weg gezeigt, sie haben die Hilfe aller gutgesinnten Glaubensgenossen in Anspruch genommen und mit ihrer Hilfe einen Pensionssond gegründet. Diesen Weg müssen auch wir beschreiten und wir dürfen uns der Hoffnung hingeben, daß die woltätigeu Glaubensgenossen auch die Existenzberechtigung der anderen Cultusbeamten anerkennen und uns ihre hilfsreiche Hand reichen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, können wir nur immer wieder den Collegen Oesterr.-Ungarns den österr.- ungarischen Cantorenverein in Wien und denen Deutschlands die „Hilfskasse für israel. Cultusbeamte" in Berlin recht warm empfehlen, denn nur durch solche organisirte Bereinigungen können Standesinteressen mit Erfolg vertreten werden. Potsdam, den 2. März 1903. Z. Schönberger, Obercantor. Avis! Iie geehrte» Kerren Kantoren werde» —— dringendst «m Einsendung des restliche» Aöonnements-ISetrages ersuchtda wir sonst gezwungen wären, diese Meträge auf ihre Koste» durch die Uost einheöen zu lassen. Iie Administration. Concurs- In hiesiger Gemeinde soll in nächster Zeit ein Selbst elfter und II. Cantor welcher auch sein muss, angestellt werden. Derselbe hat neben seiner Funktion als Schächter auch die eines Yorbeters und Baal-Koreh auszuüben, wobei die Bedingung gestellt wird, dass er den I. Cantor in Verhinderungstallen zu vertreten vermag, beziehungsweise im Stande ist, den Gottesdienst auch mit Chorgesang abzuhalten. Es wird ein jährliches Gehalt einschliesslich "Wohnungsentschädigung von dreitausend Mark ausschliesslich der Nebeneinkünfte gewährt und Pensionsberechtigung und Relicten-Unterstützung in Aussicht gestellt. Geeignete Bewerber wollen ihre Meldung unter Mittheilung ihrer bisherigen Thätigkeit, ihres Alters und Familienstandes und unter Beilegung ihrer Zeugnisse bis 1. April 1903 d. J. an den Unterzeichneten Vorstand richten. Gleiwitz, den 27. Februar 1903. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Schüller, Rechtsanwalt.