Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 13 (14.4.1899)
- Date
- 1899-04-14
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 16. Die Wahrheit. Nr. 13. DPrOSpeot- Die „The Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonialbank) Limited" ist in Gemäßheit der Beschlüsse der Baseler Zionisten-Congrefse von 1897 und 1898 als eine in England domicilirte Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftpflicht gegründet worden. Die Gesellschaft ist nicht als ein gewöhnliches, nur auf Dividende hinzielendes Institut zum alleinigen Zwecke der Sicherung großer Profile für die Actionäre gegründet worden, sondern als das finanzielle Instrument, wodurch die Ideen des Zionismus praktisch auszuführen find. Die Gesellschaft wird diese Zwecke durch die Concentrirung und commercielle Vereinigung von vorzugsweise jüdischem Capitale und jüdischer Industrie in den zu colonisirenden Ländern, nämlich Syrien und Palästina, fördern. Nur wenn der Aufsichtsrath der Meinung ist, und solange er dieser Meinung ist, daß es im Interesse des jüdischen Volkes sei, werden die Operationen der Gesellschaft nicht auf diese Länder beschränkt sein, und sich auf die Gründung, Entwicklung, Bearbeitung und das Beweiben von Industrien und Colonisations-Projecten, sowie im Allgeineinen auf das Bankgeschäft in jedem anderen Theile der Welt ausdehnen dürfen. Um die Betheiligung an der Gesellschaft allen Schichten des jüdischen Volkes zu ermöglichen, ist der Nominalbetrag der Actien auf L. 1'— gesetzt worden. Die Directoren werden > zur Zutheilung von Actien nicht schreiten, wenn nicht mindestens ein Achtel des Capitals, d. i. L. 250.000 gezeichnet, und 20 Procent der Zeichnungen, d. i. L. 50.000, innerhalb 4 Monaten vom Datum der Registrirung der Bank gezahlt worden sind. Falls dieser Minimalbetrag innerhalb dieser Zeit nicht gezeichnet, und 20 Procent davon bezahlt wird, so werden die eingezahlten Gelder den Zeichnern voll zurückerstattet. Als eine weitere Sicherheit diene den Subscribenten das in den Statuten enthaltene Verbot, Geschäfte vorzunehmen, falls nicht mindestens L. 250.000 baar auf Capitalcouto eingezahlt sind. Der Verwaltungsrath wird die Gesellschaft in Gemäßheit der von Zeit zu Zeit gegebenen Instructionen des Aussichtsrathes leiten, muß aber in folgenden Punkten die vorherige BMgung des Aussichtsrathes haben: a) Verträge oder Verhandlungen mit Staaten oder Regierungen betreffs irgendwelcher Geschäfte der Gesellschaft; b) Emiffion oder Conversion von Anleihen irgendwelcher Art namens irgendwelchen Staates oder irgendwelcher Gemeinde, Behörde oder Gesellschaft; e) Annahme oder Verleihung von Monopolen oder Concessionen seitens der Gesellschaft oder im Vereine mit dritten Personen, mit Ausnahme von Patenten oder ähnlich beschränkten Rechten oder Licenzen; d) Handels- oder Industrie-Geschäfte für eigene Rechnung der Gesellschaft, ausgenommen die Annahme, Deponirung oder Transmission von Geldern im gewöhnlichen Bankgeschäfte; e) Geschäfte speculativen Charakters. Vor Ablauf des Jahres 1899 werden die Mitglieder des jetzigen Verwaltungsrathes, welche den Gesellschaftsvertrag unterfertigt haben, zu Gunsten der bei einer Generalversammlung zu wählenden Directoren zurücktreten. Die Gründeractien werden auf den Namen der Mitglieder des Aussichtsrathes in ihrer corporativen Eigenschaft eingetragen, sowie auch auf die Namen solch' anderer (20 nicht übersteigender) Personen, welche der Aufsichtsrath von Zeit zu Zeit wegen ihrer Verdienste um den Zionismus oder um die Gesellschaft bestimmen wird. Die Gründeractien berechtigen nicht ihre Inhaber, an dein Profite oder an den Dividenden theilzunehmen, sondern die bei einer Generalversammlung anwesenden oder vertretenen Inhaber von Gründeractien besitzen — abgesehen von der weiter unten erwähnten Ausnahme — alle zusammen ebensoviele Stimmen, als die anderen Actionäre bei der Generalversammlung, und sind die Gründeractien überhaupt nur creirt worden, um dieses Stimmrecht zu sichern, und dem Aufsichtsrathe in seinem Charakter als Repräsentanten sämmtlicher zionistischer Vereine der Welt, soweit als ausführbar, eine gesetzliche Controle über die Gesellschaftsleitung zu verschaffen. Die Gründeraction berechtigen aber ihre Inhaber zu keiner Stimme in Sachen, die die Zahlung von Dividenden oder die Disposition über den Gewinn betreffen. Die Hauptfunctionen des Aussichtsrathes sind: daraus zu achten, daß die Zwecke des Zionismus, zu dessen Förderung und Entwicklung die Gesellschaft gegründet wurde, stets im Vordergründe gehalten werden, und in dieser Absicht (aber nicht für das gewöhnliche Geschäft der Bank) hat der Aussichtsrath das Recht, 3—5 Mitglieder des Verwaltungsrathes zu ernennen, welche Governors genannt, und den Aufsichtsrath in allen laufenden Angelegenheiten repräsentiren werden. Thatsächlich sind schon vor der Emission unofficielle Vorsubscriptionen für einen sehr bedeutenden Betrag bei dem Bankcomite eingelaufen, und weitere kräftige Unterstützung ist vielfach und allseitig versprochen. Alle solche Vorsubscriptionen werden, nach Ergänzung der erstgezahlten 10 Procent aus die verlangte Minimal-Anzahlung von 20 Procent, als formelle Subscription angesehen werden, und Subscribenten, welche solche Subscriptioncn und Zahlungen an die autorisirten Agenten der Gesellschaft gemacht haben, und welche noch immer Actionäre der Gesellschaft werden wollen, haben nicht nöthig eine zweite Eingabe um Actien zu machen. Die Gesellschasts-Hauptstelle ist in London, aber Filialen werden in den größeren Städten des Orients und sonst, wo nöthig, errichtet werden. Es sind keine gewinnbringenden Verträge oder Uebereinkommen geschlossen worden, an welchen die Gesellschaft oder deren Gründer direct oder indirect betheiligt sind. Der einzige Contract, der existirt, ist abgeschlossen am 20. März 1899 zwischen - Dr. D. Alcalay, Belgrad, Dr. L. Kahn, Wien. S. Barbasch, Odessa, I. Kahn, Haag, Herbert Bentwich, London, St. Landau, Lodz, M. T. Eliasber'g, Pinsk, Gr. Lourie, Pinsk, I. H. Ellmann, Braila, Dr. M. Mandelstamm, Kiew, M. Feldstein, Warschau, Architekt O. Marmorek, Wien, S. L. Hey mann, London, Dr. A. Marmorek, Paris, Dr. Th. Herzl, Wien, W. Moses, Katowitz, Dr. I. Jassinowsky, Warschau, Dr. M. Nordau, Paris, und Dr. Oser Kokesch, Hof- und Gerichts-Advocat in Wien, Namens der Gesellschaft andererseits, S. Pineles, Galatz, H. Rosenbaum, Jassy, S. Sachs, Dwinsk, L. Schalit, Riga, Dr. M. Schnirer, Wien, H. Steiner, Wien, W. Temkin, Elisabethgrad, Dr. E. W. Tschlenow, Moskau, D. Wolfsohn, Köln, einerseits betreffs der Art und Weise der Rückzahlung der Gründungsspesen, welche von den Genannten bezahlt oder versprochen worden sind, und ihnen aus dem Gewinne und anders, wie im Contracte stipulirt wird, zurüÄezahlt werden sollen. Ein bloß geringer Provisionssatz wird in manchen Fällen Agenten, Mäklern und Banquiers in England und auswärts vergütet, behufs Annahme von Subscriptionen, aber mit dieser einzigen Ausnahme wird weder eine Gründer- oder sonstige Provision, noch eine Zeichnungs-Garantie- Provision bezahlt werden. Anmeldungen von Zeichnungen auf Actien sollen auf dem beiliegenden Formulare gemacht und mit dem Betrage des Angeldes an die London and Provincial Bank Limited in London oder an die Bank of AfricaLimited, 113 Canon Str. E. C. London und deren Filialen oder an die,,The Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonialbank) Limited" in London in ihrem registrirten Bureau oder an irgend einen der in den Subscriptions-Orten autorisirten Agenten gesandt werden. Falls keine Zutheilung stattfiadet, wird das Angeld ungeschmälert zurückgesandt, und falls die Anzahl der zuertheilten Actien geringer sein sollte als die verlangte Anzahl, wird die Differenz an den Antragsteller zurückbezahlt. . Exemplare des Prospektes mit Formular für die Anmeldungen sind bei „The Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonialbank) Limited" in London oder bei deren Agenten erhältlich. , Die gedruckten Statuten und der Gesellschastsvertrag, sowie der Vertrag wegen der Gründungsspesen, können vom Subscribenten in den Bureaux der Anwälte der Gesellschaft eingesehen werden. London, 20. März 1899. Subscripttonsstelle für Oesterreich-Ungarn: Bankhaus Ä. & X Brecher, Wien, IX., Liechtensteinstraße 2. Herausgeber I. Bauer. — Cheftedacteur Dr. M Löwy. — Verantwortl. Redacteur Alois Kulka. — Druck v. Stern & Steiner, Wien, II., Floßgasse 12.