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Die Stimme · 1936-08-21 · Heft 574 (21.8.1936) · page 6

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Journal
Die Stimme
Volume
9 (1935-1936)
Issue
Heft 574 (21.8.1936)
Date
1936-08-21
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seit# o DII 8TIMMI Nr. 57-1 — Wien, Freitag, 21. August 1933 firahcfoino SiSäSUJSä Ul UUlf lUlllv tfisn. Seilenslcttengasse «?. 2 XI., Zentralfriedhof, neben dem l. Tot. Samstag geschlossen Das Statut des Jüdischen Weltkongresses Das vom Jüdischen Weltkongreß angenommene Statut lautet: Der Kongreß tritt jedes zweite Jahr an dem vom Zentralrat oder der Exekutive zu bestimmenden Ort und Zeitpunkt in ordentlicher Session zusammen. Eine außerordentliche Session des Kongresses kann jederzeit von der Exekutive oder dem Zentralrat einberufen werden. Die Delegierten eines jeden Landes müssen aus allgemeinen, direkten und pröportiöiiellen Wahlen hervorgehen. Tn Ländern, in denen eine allgemein demokratisch gewählte Gesamtvertretung der Judenheit besteht, darf diese die Delegierten zum Kongreß entsenden. Das aktive Wahlrecht ist an das Alter von 20, das passive Wahlrecht an das Alter von 25 Jahren geknüpft. Jeder Jude und jede Jüdin sind berechtigt, an den direkten Wahlen teilzunehmen. Jeder Wähler hat nur eine Stimme. Die Wahlen zum Kongreß finden alle vier Jahre statt. Das Mandat eines jeden Delegierten beginnt mit dem Zusammentritt desjenigen Kongresses, für den seine Wahl erfolgt ist, und erlischt mit dem Zusammentritt des nächstfolgenden, aus Neuwahlen hervorgegangenen Kongresses. Der Zentral rat dient zur Beratung und Überwachung der Ausführung der vom Kongreß angenommenen Beschlüsse. Der Zentralrat besteht aus: a) den Mitgliedern der Exekutive; b) vom Kongreß gewählten Mitgliedern. Nur die unter b) genannten Mitglieder haben Stimmrecht im Zentralrat. Der Kongreß wählt die Mitglieder des Zentralrates unter proportioneller Berücksichtigung der auf dem Kongreß vorhandenen Gruppierungen. Der Zentralrat tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die Exekutive führt die Beschlüsse des Kongresses und des Zentralrates aus. ^DIE-Vorbeter, streng orthodox, mit klaagypller Stimme, für größeren Saal, für die hohen Feiertage GESUCHT Geübte Bewerber, nur mit Referenzen, sprechen hei I RESTAURANT GLATTER I Wien, VI., Sehmalzhofgasse 21, vor Streicher zum Opfertod von Stefan Lux Jnline Streichers „Stürmer“, der auch während d e r 01y m piad e erscheinen und öffentlich verkauft werden .konnte; bringt eine große Karikatur, die Szene darstellend, wie sich Stefan Lux auf der Pressegalerie des Saales der Völ kerbundv ersarnmrang erschießt, darunter stehen die folgenden Verse: „Im. Völkerbund, ist kos ehr es Blut geflossen, Ein Jnd hat gestenhalber eich erschossen. Er tat damit der Welt nach außen kiund: Erschossen ist deT Völkerbund.“ Kein staatlicher jüdischer Religionsunterricht in Bayern München, 18. August (JTA.). Das Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus veröffentlicht eine Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, wonach an den bayerischen Schulen künftig kein lehrplanmäßiger jüdischer Religionsunterricht mehr erteilt wird. Den jüdischen Kindern bleibt es unbenommen, einen privaten Religionsunterricht zu besuchen. In den Schulzeugnissen ist der jüdische Religionsunterricht nicht mehr zu berücksichtigen. Für den jüdischen Religionsunterricht dürfen keine staatlichen oder gemeindlichen Mittel mehr aufgewendet werden. Jüdische Religionslehrer gehören künftig nicht mehr den Lehrerräten und Prüfungsausschüssen an. Für die nur vonjüdischen Kindern besuchten Schulen gelten die bisherigen Bestimmungen weiter. Die jüdischen Klassen an den öffentlichen allgemeinen Volksschulen sind nach einem früheren Ministerialerlaß ein Bestandteil dieser Schulen. An diesen Sonderklassen wird daher kein lehrplanmäßiger jüdischer Religionsunterricht mehr erteilt. «niiiiiiuiiiiiiMiiiiiiuiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiHiiiiiiiimiiiiniiiniiiiiiuiin Herr Dipl.-Volkswirt Kurt Ruppin, managing Direktor Ltd., Haifa, wird sich in der Zeit vom 1. bis 5. September in Wien anfhalten. Herr Ruppin steht Interessenten für den Kauf von landwirtschaftlichen,, vorstädtischeu . upd industriellen Terrains’ mit Informationen zur Verfügung. Adresse: Hotel Metropol, täglich zwischen IQ und 13 Uhr, Gericht Uber Ritualmordlüge London, 17. August, fn dem Rechtsverfahren, das, wie der Generalstaatsanwalt von England vor einiger Zelt Im Parlament angekündigt hat, gegen die Zeitschrift „The Faselst“, das Organ der „Imperial Faselst Leagu e“, wegen Verbreitung der Ritualmordbeschuldigung gegen Juden eingeleitet worden Ist, batte Polizeirichter Dummett am 14. August über die Zulassung der öffentlichen Anklage vor dem Strafgericht tu entscheiden.' Nach umfangreichen Darlegungen des Anklagevertreters Eustace F u 11 o n und Vernehmung der beiden Beschuldigten, des Eigentümers des „Faselst“, Arnold Spencer Leese, und des Druckers Walter Whitehead, sowie zweier Zeugen erklärte Richter Dummett, die Anklageerhebting gegen Leese und Whitehead wegen „aufrührerischer V e r- 1 e u md u n g“ für gerechtfertigt. Der Prozeß wurde für die nächste Session des Hauptstrafgerichts (Central Criminal Court) festgesetzt. Die Anklage Anklagevertreter Fulton erklärte, er beschuldige Leese, als Eigentümer der Zeitung „The Faseist“ in dieser Zeitung eiiie! aufrührerische Verleumdung veröffentlicht zu haben, und Whitehead, sie gedruckt, zu haben. Beide seien auch wegen gemeinsamer Teilnahme a,n der Erregung öffentlichen Unheils vorgeladen. Das Wesentliche ihres Vergehens sei, daß sie diffamierende Dinge gegen eine Personengeme.inschaft veröffentlicht hätten. Für den aufrührerischen Charakter einer Verleumdung sei es notwendig, daß in der Verleumdung selbst eine aufrührerische Absicht zum Ausdruck komme oder in ihrem allgemeinen Inhalt gelegen sei. Nach Zitierung juristischer Autoritäten über das Wesen der aufrührerischen Verleumdung fuhr der Anklagevertreter fort: Es wird behauptet, daß das vorliegende Dokument offenkundige Absicht zeigt, zu Groll und Feindseligkeit zwischen den jüdischen Untertanen Seiner Majestät und anderen aufzureizen. Der Anklagevertreter machte den Richter sodann auf eine Stelle eines Artikels unter der Überschrift „Die Lage in Palästina“ aufmerksam, die, wie er bemerkte, nur ein Beispiel für die Art: des'Inhalts des ganzen Blattes sei. Die Steile lautet: „Die Juden sind nirgends auf Erden erwünscht. Leider sind sie auf der Welt und vernichten überall auf ihr alles Gute und Anständige durch ihren verderblichen Einfluß. Dagegen gibt es nur folgende Möglichkeiten: 1. sie zu töten; 2. sie' zu sterilisieren; 3. sie abz u-s o ndern; unsere Politik ist die letztere, und wird auf ihre eigenen Kosten geführt.“-' lfEs ist erwiesen .. Anklagevertreter Fulton zitierte sodann folgende Stelle aus einem anderen Artikel": „Trotz vielfacher schamloser Ableugnung ist es erwiesen, daß Juden Ritualmord an Christen v e r ü b e n, . um frisches Blut zwecks Beimischung zu ihrem zeremoniellen Osterbrot zu erhalten. Dies wurde von dem G r o ß r a b b i n e r von Damaskus, Jacob el Antabi, in dem Ritualmordprozeß von Damaskus im Jahre 1§40‘ zugegeben, und ‘ es gibt eine Menge authentischer Ritualmördfälle empörendster Art, - vorher und nachher. Der arische Geist ist von Natur aus so anständig, daß er diese Tatsache nur sehr schwer fassen kann. Die' meisten hiesigen Asiaten wenden eine Methode .religiösen Schlachtens‘ von Tieren an, um ihnen einen langsamen Tod zu bereiten. Freude an Quälerei oder Sadismus scheint ein Instinkt aller dieser. Menschen zu sein, ein, Instinkt, der scheinbar befriedigt werden muß. Wir verweisen unsere Leser auf die jüdischen Greuel auf diesem Gebiet als typisches Beispiel dafür;- die bekannte Grausamkeit und Zerstörungssucht der. alten Assyrer, die Kreuzigung und Sohindung von Gefangenen bei lebendigem Leib zeigt, daß die Herrschergewalt vori Rassegenossen der hiesigen Asiaten ausgeübt wurde.“ Nach AnfühTung weiterer Stellen und der in dem Blatt enthaltenen Aufforderung, das Hakenkreuz zu tragen, womit der Träger sich verpflichte, niemals von Juden zu kaufen, niemals Juden zu beschäftigen und alles zu tun, um „die jüdische Invasion in unser Land“ aufzuhalfcen, stellte der Anklagevertreter fest, daß durch solche Dinge nur Haß zwischen den Juden und den anderen englischen Untertanen erregt werden könne. Er beantragte, das Dokument als auf rühre r*isehe Verleumdung zu bezeichnen und zu e r k 1 ä r e n, . d aß ausreichende Beweise für die'Berechtigung der Anklageerhebung vorlägen. „Nur historische Tatsachen" Der Beschuldigte Leese, erhob dän formellen Einwand, daß der Vorwurf der aufrührerischen Verleumdung ihm wegen einer bestimmten Verleumdung gemacht worden sei, daß man aber hier vor - Gericht eine Mehrzahl angeblicher Verleumdungen behandelt habe. Der Richter antwortete, daß die Beschuldigung sieb au$ <Ue ganze ng {feziebet , . ■ , . Auf Befragen gab der Zeuge, Polizeiinspektor Frank Kit. e h e n e r, an. daß er Leese am 1. Juli in der Hauptgeschäftsstelle der Imperial Fascist Lcaguc die. Vorladung persönlich überreicht, habe. Leese habe, als ihm die Vorladung und die Beschuldigung vofgelesen wurde, erklärt, es gäbe keine Verleumdung einer ganzen Glaubensgemeinschaft. Kitchener erwiderte, das sei eine Rechtsfrage, über die er nicht, diskutieren könne. Der Drucker Whitehead habe bei Entgegennahme der Vorladung erklärt: „Ich kann das nicht verstehen. Die Artikel befaßten sich nur mit historischen Tatsachen.“ Nicht die Mosley-Faschisten Nachdem noch eine Beamtin des Handelsregisters als Zeugin Dokumente betreffend die. „Imperial Fascist League“ vorgelegt hatte, wurde der der Beschuldigung gewidmete Teil der Verhandlung mit einer Erklärung des Anklagevertreters Fulton geschlossen, daß er einem geäußerten Wunsch geriiäß feststelle, daß die „Imperial Fascist League“ mit den Faschisten Sir Oswald Mosleys nichts z u t u n h a b e. Die Verantwortung Whiteheads Richter Dumme t t hielt sodann den Beschuldigten nochmals die Behauptungen der Anklage vor, wobei er zunächst den Drucker Whitehead au ff orderte, sich zu der Beschuldigung zu äußern. Whitehead gab zu, die inkrimiiiierten Artikel gedruckt zu haben, erklärte aber, daß’ fes sich söinör Meinung hach Hier ' u ih 6 inen Streit z w i s c.h 6 n den jüdischen Untertanen und den' Mitgliedern der „Imperial Fascist League“ handle. Der „Fascist“ bestehe seit mehr als sieben Jahren. Bei ihm werde das Blatt seit mehr als einem Jahr gedruckt. Er könne darauf nicht verzichten, wenn auch in der Zeitung Ansichten zum Ausdruck gebracht werden, die manchen mißfallen mögen, denn es.sei ein gutes G e s ch äf t. Er gebe zu, .daß in .den Artikeln scharfe Kritik an . den Juden geübt wurde, aber dies sei nichts Neues. Dasselbe hätten König Eduard I., Chaucer, Shakespeare und tausend andere getan. Im Laufe der Geschichte sei dies immer wieder geschehen, aber es sei ihm nicht bekannt, daß in einem Fall dagegen gerichtlich eingeschritten worden wäre. Was die Erklärungen über Ritualmord betreffe, so wisse er, daß diese Beschuldigung von vielen Leuten jahrelang erhoben wurde. Sie werde auch in der Enzyklopädie erwähnt. Der Richter erklärte, er könne keine persönliche Meinung äußern. Seine Pflicht sei, festzustellen, ob ein offenkundiger Fall von aufrührerischer Verleumdung gegeben sei Die Absicht, Unzufriedenheit unter den Untertanen Seiner Majestät zu erwecken, kennzeichne die aufrührerische Verleumdung, . Leese verantwortet sich Der Herausgeber des „Fascist“, Arnold Spencer L e o s e, baute seine Rechtfertigung darauf auf, daß eine Verleumdung «sich gegen -eine eindeutig bestimmte Gemeinschaft richten müsse. Die Juden seien nicht eine solche. Neunzig Prozent der jüdischen Menschen in der Welt seien niohtenglische Untertanen, eie gehören s ä m 11 i eben Nationalitäten an. Sie stehen nicht unter dem. Schutz der englischen Gesetze und der öffentliche Ankläger -habe ihnen gegenüber keinerlei Verpflichtung'. Eine andere sehr große Kategorie von Juden habe sich vom jüdischen Glauben losgelöst, einige ließen sich wie Disraeli taufen', andere nahmen andere Religionen oder überhaupt keinen Glauben an. Eine weitere Kategorie jüdischer Personen seien diejenigen, deren Blut bereits mit dem anderer Rassen gemischt sei. Schließlich gebe cs noch diejenigen Juden, die Palästina zur Heimat gewählt und sich dort niedergelassen haben. Diese seien nicht Untertanen Seiner Majestät, sondern stünden nur unter englischem Protektorat. Das Aggregat jüdischer Bcyölkoruggßfq,. .jbjjgly. „Eisheit, die man jüdisches Volk nennen könne. Verleumdung müsse sich gegen etwas Bestimmtes, nicht, aber gegen einen vagen Begriff richten. Alle diese verschiedenen Kategorien jüdischer Personen hätten kein gemeinsames Oberhaupt, keine gemeinsamen Interessen, sie könnten daher nicht, als Einheit b e z o i e h n e t. werden. Vor das Schwurgericht I Der Richter unterbrach den Beschuldigten mit. dem Hinweis, daß die Anklage behaupte, Leese habe etwas getan, wa.s Unzufriedenheit, und Abneigung unter den Untertanen Seiner Majestät, erregen könne. Ich habe, fuhr der Richter fort, Ihr Argument gehört, daß es iinm ö g 1 i e h s e i, d i e j ü d i s o h e Rasse zu k I a, s s i f i z i er c n oder sie als eine Einheit, zu erfassen. Ich glaube aber nicht, daß diese Meinung etwas damit zu tun hat, oh es sieb hier um eine aufrührerische Verleumdung handelt, oder nicht, Der Fall gehöre vor das G e s e h vv o r e n e ng e r i c h t, Leese möge, die Darlegung seiner Ansichten für dieses auf sparen. Kinoprogramme Vom 21. bis 24. August KREUZ-KINO ftWaWI URAUFFÜHRUNG jAw Georg Raft, Rosallnd Russell in «„BanMer in U.S.A.“ Beginn: 4. 1 ' JO Uhr ELITE-KINO 'Ätef Uraufführung Jeanette Mac Donaldf Nelson Eddy in „Rogemarie** Beginn: Wochentags l/J5. l/48, l/410 Uhr Sonn- und Feiertag ab ‘44 UhT IMPERIAL-KINO I., Rotenturmstraße 19 Telephon : U 22-1-12 Uraufführung: Claudette Colbert, Melvyn Douglas in „Sie heiratet ihren Chef" (She marries Her Boss) . Beginn.: i/^4, ‘/»6, V48, ‘AlOUhr KRYSTALL-KINO IU Prater, Straße des 1. Mai Nr. 40 Telephon R 48-2-75 Uraufführung für den Prater Conrad Veidt in „Gift“ Wochentags:5,7, 9Uhr, Sonnu.Feiertags: %4, >/}6, V48, V.10Uh: SCHÄFFER-R1N0 V Jdephon^Bfi^OS3* Silvia Sydney in dem großen Naturfarben-Film „Rätsel um eine Frau“ Beginn: *,/»4. %6, V*8. l/410 Uhr fTAEJI -IflNfl VH** Mariahilferstraße 120 aiftrift IU11U Telephon B 33-0-68 URAUFFÜHRUNG Claudette Colbert, Melvyn Douglas in „Sie heiratet ihren Chef" (She'märries Her Boss) Beginn: */a4, 7,6. 7, 9 Uhr Vofiopark-Kino KTeSphoDngA ^r'lsSSe*2 URAUFFÜHRUNG Claudetto Colbert, Melvyn Douglas in „Sie heiratet ihren Chef" (She marries Her Boss) Beginn: 7,4» 7*6, 7*8, 93# Bezugsbedingungen: Monatlich S 1.50, vierteljährlich S 4.20, ganzjährig S 16.—. Für das Ausland: Deutschland vierteljährlich RM 3.—, Tschechoslowakei vierteljährlich KÖ 24.—, Jugoslawien vierteljährlich Dinar 40.—» Polen vierteljährlich Zloty 6.50, Ungarn vierteljährlich . Pengö 4.20» Rumänien vierteljährlich Lei 120.—, übriges Ausland vierteljährlich Schweizer Franken 4.50. Postscheck Konti: Österreich Nummer D 113.546, Polen Nr. 191.190, Tschechoslowakei Nr. 500.230, Jugoslawien' Nr. 40.879. Redaktion und Administration: Wien, L, Marc- Aurel-Straß« 5. Tel.: U 22-3-91. RedaktionsschluB Montag und Mittwoch vormittags. Eigentümer, VerlegeT und Herausgeber: Zionistischer Landesverband für Österreich. Wien, L, Marc-Aurel-Straße 5. — Verantwortlicher Redakteur: .Alfred Oswald Rosegg, Wien, L, Marc-Aurel-Straße 5. — Druck: Vernay A,&, Wien,. IX* .<Msiu«ga&gä 8—

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