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Die Stimme · 1933-06-15 · Heft 284 (15.6.1933) · page 12

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Journal
Die Stimme
Volume
6 (1933)
Issue
Heft 284 (15.6.1933)
Date
1933-06-15
Page
– (sequence 12)
Language
German
Belongs to
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DIB BTInlMB Amtliche Verlautbarungen der Israelitischen Kultusgemeinde Wien Kundmachung betreffend die Errichtung von Mlnjanlm für die hohen Feiertage. 1. Der Vorstand beabsichtigt für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Befchäusern durch eigene Maßnahmen vorzusorgen, beziehungsweise durch die Tempelvereine Vorsorgen zu lassen. Demgemäß wird die Kultusgemeinde nur in Fällen, in welchen ein tatsächlicher Bedarf vorhanden ist, <He Genehmigung für ein temporäres Bethaus an andere Vereine und nur ausnahmsweise an Private erteilen. 2. Im Sinne des § 80 des Genfeindestatutes ist vor Miete eines Lokales und vor Einschreiten um die behördliche Genehmigung die Bewilligung des Kultusvorstandes einzuholen. 3. Die Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 30. Juni d. J. im Einreichungsprotokolle der Israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, 2. Stock, zu überreichen. Es wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, daß später einlangende Gesuche nicht angenommen werden. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine .Rücksicht genommen. 4. Privatpersonen, <fie um Bewilligung eines Minjans ansuchen, haben entsprechende Nachweise über Charakter, Moralität etc. bezüglich der zu verwendenden Vorbeter (Namen derselben sind im Gesuche anzugeben) und auch den Nachweis über deren Befähigung zu erbringen. 5. An werbliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt 6. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters sowie des Hauseigentümers zur dresfälligen Verwendung beizubringen. 7. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschließlich für den erwähnten Zweck benützt werden. 8. Für Lokale, in welchen während des Jahres Veranstaltungen stattfinden, deren Tendenz unvereinbar ist mit einer Stättef an welcher ein Gottesdienst abgehalten werden soH, wird eine Bewilligung nicht erteilt. 9. Die Errichtung eines temporären Betlokales in der Nähe von ständigen Bethäusem wird in der Regel nicht bewilligt. 10. Die Bewilligung gik nur für die einschreitende Partei t*d ist somit nicht übertragbar. Inr Uebertretuirgsfalle wird die erteilte Bewilligung sofort zurückgezogen und die Behörden werden gleichzeitig hievon verständigt. 11. Em Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen. 12. Die Bewilligung wird den Betlokalinhabern nur unter der Bedingung erteilt, daß dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich bis längstens 6. September d. J. zur Verfügung stellen und als Kultusgebühr 10 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Betsitze an die Hauptkassa der Israelitischen Kultusgemeinde Wien abf Ohren. 13. Unmittelbar nach den. hohen Feiertagen ist an den Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien ein Verzrchnis der beim Aufrufen zur Thora erfolgten Spenden mit Nr.men und Adresse des Spenders sowie genauer Bezeichnung des Zweckes elnztisenden. 14. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verpflichtung sowie aller für die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines temporären Bethauses gestellten Bedingungen ist eine Kaution zu erlegen, welche bei Nichteinhaltung auch nur einer dieser Verpflichtungen für wohltätige Zwecke der Kulfusgemeinde verfällt. Die zu leistende Kaution, welche in Bargeld zu erlegen ist, wird mit S 20.— bis S 200.— bemessen. 15. Der Text einer etwa beabsichtigten Annoncierung oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzu- Angesichts der gesteigerten Auswanderung und des ständig zunehmenden Exports nach Palästina wird es unsere Leser interessieren, daß sich die Speditionsfirma Ullnrann, Rink & Co., Wien, IV., Floragasse 7, Tel. U-44-0-73, auf den Verkehr nach Palästina spezialisiert hat und auch in der Lage ist, sämtliche mit Uebersiedlungen und der Wareneinfuhr zusammenhängenden Auskünfte zu erteilen. sdrtteßen. Ehre Ankündigung, welche der Würde einer Betveranstaltung widerspricht, ist unstatthaft und hat zur Folge, daß die erteilte Bewilligung rückgängig gemacht wird. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizeiaufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als «Hausandachten» werden nur jene gottesdienstlichen Uebungen anerkannt, welche ohne jegliches Entgeh und lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. Wien, im Juni 1933. Kundmachung Die Privatistenprüfungen aus i&raetiixscher Religion für Schüler und Schülerinnen an Volks- und Hauptschulen für das H. Halbjahr des Schuljahres 1932/33 finden durch die zuständigen Religionslehrer in den Sammelstationen statt. Die Termine für die Prüfungen können bei den Schulleitungen oder »m Schulamt der israelitischen Kufcusgemeinde, Wien, I., Seitenstettengasse 2, 1. Stock, ln der Zeit von 9 bis 12 Uhr vormittags ab 16. Juni 1933 erfragt werden. Die Prüfungstaxe beträgt S 5.— pro Halbjahr lind ist im vorhinein an der Kassa der israelitischen Kuftusgemetnde, L, Seitenstettengasse 4, 1. Stock, oder bei den Bezirksämtern XV., Turnergasse 22, XVI7 Hubergasse 8, und XXL, Holzmeistergasse 12, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr vormittags, bezw. beim Bezirksamt XVIII., Schopenhauerstraße 39, von 3 bis 5 Uhr nachmittags zu erlegen. Die Quittung ist dem zuständigen Religionglehrer vor der Prüfung zu übergeben. Der schriftliche Bescheid des Stadt-, bezw. Ortsschulrates über die bewilligte Dispens vom Besuche des öffentlichen israelitischen Religionsunterrichtes ist dem Prüfer vorzuwedsen. Schluß-Jugendgottesdienst Im Schuljahr 1932/33 Samstag, den 17. Juni 1933, um 3 Uhr nachmittags findet in allen Gemeinde- und Vereinssynagogen der feierliche Schluß-Jugendgottesdienst für das Schuljahr 1932/33 statt. Die Kleiderstelle der Fürsorgezentrale bittet dringendst um Zuweisung von brauchbaren Bekleidungsgegenständen Jeder Art, Wäsche, Schuhe usw. für Männer, Frauen und Kinder. Telephonische oder schriftliche Benachrichtigung erbeten an die Fürsorgezentrale der israelitischen Kultusgemeinde Wien, L, Seitenstettengasse 2, Tel. U 25-5-85, welche die Abholung veranlaßt. Austritte aus dem Judentum Fischer Kurt, geb. 16. Dezember 1908, Wien, VI, Linke Wienzeile 14. — Hahn Johann, geb. 21. April 1890, Wiein, VI., Kasernengasse 20. — Schwarz Franziska, geb. Pick, geb. 23. Mai 1887, Wien, IX. — Floder Franziska, geb. 10. Oktober 1900, St. Johann, IV, Heumühlgasse 16. — Kudlsch KanoHne, geb. 15. Dezember 1898; Cernauti, VI, Kasernengasse 22. — Donath Eugen, geb. 14. August 1903, Kobersdorf, XIX^jGatterburggasse 23. — Schmldeg Erszebet, geb. 22. Februar 1918, Nagy-Kanisza, XIX, Baruziesergasse 16. — Reich Rudolf, geb. 14. Jänner 1901, Wien, VIII., Trgergasse 25w — Giinser Edith, geb. 26. März 1892, Wien, XV, Kiementi»engasse 2. — Halasz Ladislaus, geb. 6. Juni 1905, Krsmarton; VII, Museumstraße 7. — Molotschnik Theresia, geb. 19. August 1888, Lichtenegg, 111, Sechskrügelgasse 5. — Karpfen Musza, geb. Silberhcrz, geb. 15. September 1889, Ottyhia, XVIII, Theresiengasse 52. — Kaimziolu Ernestine, geb. 29. Februar 1892, Wien, I, Fleischmarkt 26. — Häufler Anna Antonia, geb. Zadrazll, geb. 30. Mal 1896, Wien, V, Margnretenstsraße 129. — Reiß Hermann, geb. 12. AprH 1912, Wien, V, Embelgasse 45. ~ Langer Marie Sophie, geb. Pabaci, geb. Drapal, geb. 18. März 1897, V, Enisiedlergasse 25. — Anderka Grete, geb. Frey, geb. 1. Mai 1902, Wien, IV, Leibenfrostgasse 1. — Schwätzer Gerda, geb, 27. Mai 1919, Wien, VIII, Kochgasse 22. — Groß Hermann, geb. 11. JuIS 1909, Wien, II, Ametzhoferstraße 11. — Weiß Anna, geb. Scharr, geb. 17. Juni 1875, Bielitz, III, Salesianergasse 5. — Krebs Therese, geb. Fantl, geb. 29. Jänner 1885, Wien, III, Rochusgasse 17. — Liebmaitn Rudolf Karl, geb. 16. Jänner 1912, Wien, Student, III, Strohgasse 5. — Neumann Marie Christine, geb. Storch, geb. 21. Dezember 1882, Wien, II, Hollandstraße 2. — Neumann Elisabeth, geb. 4. November 1909, II, Hollandstraße 2. — Flehner Ludwig, geb. 29. März 1879, Wien, Dresden. — Wottltz Franziska, geb. 9. Juli 1913, Wien, XIII, Satzberggasse 8. — Honiburger Sara, geb. Lerson, geb. 27. Juni 1903, Kanada, XIII. — Halberstamm Rosa, geb. 20. September 1894, Baden, XIII, Reichgasse 52. — Schick Wilhelmine, geb. 5. Jänner 1905, Wien, XVII, Herbeckstraße 88. — Neumann Felix, geb. 20. Mai 1918, Wien, II, Hollandstraße 22. Lebensversicherungs- Gesellschaft PHÖNIX IM JAHRE 1889 E 3 GEGRÜNDET Ana dem Jahresberichte 1931: Veraieherungsbestand.... S 2,746.000.000 Prämien- und Zinsen-Einnahmen ..S 182.000.000 Garantiemittel ..... S 472.000.000 Auszahlungen an die Versicherten..........S 42.600.000 Tätigkeitsgebiet dei Gesellschaft: Oesterreich, Deutsches Reich. Tschechoslowakische Republik, Belgien, Holland. Frankreich, Spanien, Italien. Ungarn, Polen. .Jugoslawien, Bulgarien. Griechenland, Rumänien. Palästina. Syrien, Türkei, Aegypten. Die Gesellschaft schließt zu billigen Prämien und günstigen Bedingungen Kapitals- und Rentenversicherungen jeder Art ab Neueingeffthrt: kTnder-versorgungs-versicherung (Auszahlung eines Kapitals bei Verheiratung, Studienbeitrag, Rückerstattung der eingezahlten Prämien bei Ableben des Kindes) Invaliditätsversicbernng (Zahlung einer Rente bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit and Abzahlung des versicherten Kapitals nach reijährigei Dauer der Invalidität) Per Ende 1931 waren beim Phönix 836.664 Personen versichert lj «jfu if* \r •“imrnnrrr ORADO Schuldirektors-Gattin fährt über den Sommer (Juli, August) nach dem : eebade Grado und nimmt Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren zum Sommeraufenthalte mit (Streng rituell.) Auskunft erteilt Frau Irma Neuwirth, Wien, R, Zwerggasse 5/14. Tel. A-42-8-86 Jüdisches Tagesheim „Eden** in AL-Oe. Gute Verpflegung, Gymnastik, Sport und Spiel, Strandbad, Schulnachhilfe. Mäßige Preise. Zuschriften ant Hauptschullehrer Dr. M. 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Wien, V1L, Lerehenielderetraße Nr. 1. i 4994^9615315

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