Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 5 (1932)
- Issue
- Heft 254 (18.11.1932)
- Date
- 1932-11-18
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/3053752-3053963-3054008--3230-3058728- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Sonderbeilau« V. b. b Bl./:5. KJS- 0EI>lbfGUNUEN überreich onpna) lieh $ 1 SU, vierteljährl S 4'2U, K«nz jährl . . f* 16- 0«m«chld vicrtfl jShrl RM V~ Tuchechoflowakei viertel) Kr J4'~ luKoglawiaii viertel jährt l)in 4U - Po ei Vierteljahr Xlotf 6 SO ngarn yieriel|jjh» Ucb Pen*)? 4 io Rumänien viertel jJthrt Lei 120 - Uehrtgef Attalanc* viertel jährl Spbw Frankei 4’SO & Jfidistfit Zeitung wmmymmm 5. Jahrgang Wien, Freitag, 18. November 1932 (19. Marehescjiwan 5693) Preis 35 g Erscheint je een Donnerstag Retiakti»» und Adminietralipn Wien, L, Kärntner •trafte 28 Tel R-27 4-84 Postsparkassenkontr. Oesterr D 113.546 Polen 101.109 Ift'hechoslowakei 5O0-23Q fugoslawien 40.879 Naioiner 254 Zionistische Liste An die jüdische Bevölkerung Wiens I Am 4. Dezember wjrd die Wiener Judenschaft den Vorstand ihrer Kultusgemeinde neu zu wählen haben. Es geht um die Entscheidung über das Schicksal einer der größten Judengetnelnde der Welt. Was will dl« „Zionistische Ustew? Die Wiener Kulty&gemuincle als gesetzlich anerkannte, öffentlich-rechtliche Zusammenfassung der jüdischen Einwohnerschaft Wiens, hat in ihrem Bereich alle Aufgaben zu erfüllen, die sich aus der besonderen reliiösen, national-kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen igenart der jüdischen Bevölkerung ergeben (Jüdische Volksgemeinde). Der untrennbare Zusammenhang mit der u d e n h e 11 der ganzen Welt macht es der Gemeinde zur flieht, an der Wiederaufrichtung und Erhaltung des jüdischen Volkes, sowie an dem Aufbau der nationalen Hei ■ : t ä 11 e In Erez Israel tätigen Anteil zu nehmen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben streben wir nn. 1. Pie Vereinigung aller Kultuagemelnden Oesterreichs zu einem mH Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Gemeindebund. g, Die Einführung des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechtes für alle Gemeindeangehörigen ohne Unterschied des Geschlechtes und ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit und Steuerlelstung sowie die Auf« hebung der bestehenden Beschränkungen der Wählbarkeit. I, Die Wahrnehmung der nach den Verfassungagesetzen den Juden ala Gesamtheit gewährleisteten bürgerlichen Rechte. 4. Die Vervollständigung der Gemeindeeinrichtungen und Anstalten für rituelle, kulturelle, Unterrichts- und Fürsorgezwecke durch Ausbau und zeitgemäße Reform der bestehenden sowie Schaffung gebotener neuer Institutionen, 5. Oie Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Wohlfahrt der jüdischen Bevölkerung. •. Die Anteilnahme an allen, die gesamte Judenhelt betreffenden Angelegenheiten. Die in der geltenden Wahlordnung festgesetzte Abhängigkeit des Wahlrechtes von der Steuerleistung widerspricht dem jüdischen Gemeinsinn und den Grundsätzen der Demokratie und sozialen Gerechtigkeit, Die gegenwärtige Wahlordnung, nach welcher das Wahlrecht außer an die amtsweglge Vorschreibung und Entrichtung der Kultussteuer auch an eine mehr als xweijährige bteuerseöhaltigkeit gebunden ist, schließt infolge dieser Voraussetzungen ungerechtfertigt den größeren Teil der Gemajnderoitglieder. darunter auch eine beträchtliche Anzahl von Steuerträgern, von der Wahl In die Gemeindevertretung aus, Grolle Knltnswählerversamm’nng Sonntag, den 20. N vember 1932 Abbazia, u.f Aussteiiungsstraße (Prater), 10 Uhr vormittags, — Redner: Dr, Oskar Grünbaum, Frau Dr, Henny Rappaport-Ushtenstein, Dr. N, Samonsky, Die Ausschließung von beruflich im Ritus, jn der Gemeindeverwaltung und im L e h r a m t e tätigen oder tätig gewesenen Personen von der Wählbarkeit ist veraltet und durch den Zeitgeist längst überholt. Den jüdischen Frauen, die durch ihre allseits anerkannte Tätigkeit auf dem Gebiete der Erziehung und sozialen Fürsorge sich ein begründetes Recht auf Mitbestimmung erworben haben, ist durch Zuerkennung des passiven Wahlrechtes der ihnen gebührende Anteil an der Verwaltung der Gemeinde zu gewähren. Die Wichtigkeit der gesicherten Stellung der Judenschsft im Staatsleben macht es der Kultusgemeinde zur Pflicht, jederzeit für die Wahrung der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung einzutreteu und als die alle Juden Wiens und somit den Großteil der österreichischen Juden umfassende öffentlichrechtliche Organisation die Trägerin Jener kollektiven Rechte zu werden, die nach den Verfassungsgesetzen der jüdischen Bevölkerung als ethnischen und r e! i g i ö * r n Minderheit eingeräumt sind. ■r ■ . aal i, w Samstag, den 19. November 1932 Mosersaal, XX., Dresdnerstraße 58, laü Uhr abends. — Redner; Dr, Steinberg, Dr. Egon Zweig, Dr. I. H. Körner, Ing. Robert Stricker, Die Kultusgemeinde ist iiu-ou. ondere dazu berufen, für cjir ungeschmälerte Erhaltung und praktische Verwirklichung der der Judenschaft auf dem Gebiete des Religions-, Wohlfahrts-, Erziehungs- und Unterrichtswesens zustehenden Autonomie einzutreten und im Hinblick auf den ihr zustehenden Rechtsanspruch und unter besonderer Berücksichtigung ihrer schwierigen finanziellen Lage verpflichtet, im Sinne des seit Jahren von den zionistischen Mandataren gestellten Verlangens einen angemessenen Beitrag aus-Bundes- und Gemeindemitteln für ihre lnstkuFonen zu verlangen. Demgemäß muß gefordert werden, daß die auf Grund des in der Plenarversammlung des Kuitusvorstandes vom 10. Mai 1928 zufolge einhelligen Beschlusses eingeleitete Aktion auf Sicherung eines entsprechenden Anteiles an den in dem Budget des Bundes für die Zwecke der Erziehung, Religiqn und Wohltätigkeit ausgewogenen Beträgen mit aller Entschiedenheit fortgesetzt und auf die Inanspruchnahme der Beitragspflicht der Gemeinde Wien ausgedehnt wird. Kulturelle Aufgaben Heranbildung der jüdischen Jugend zur tatkräftigen Mit-* arbeit an affen schöpferischen Aufgaben des jüdischen Volkes, Erfüllung der Heranwachsenden Generation mit jüdischem Geiste und Gemeinschaftsbewußtsein. Dieses Ziel ist anzu* streben durch Gründung jüdischer Gemelndeschulen, in welchen nach bewährten und der jüdischen Eigenart angepaßten pädagogischen Atethoden sowohl allgemeine Bildung, also auch durch Pflege des Hebräischen als lebendige Sprache, die geistigen Werte der jüdischen Kultur der Jugend vermittelt werden sollen. Reform des jüdischen Religionsunterrichtes, Errichtung jüdischer Kindergärten und Kinderheime. Aushau des Jugendamtes und der jüdischen Berufsvormundschaft, Ausgestaltung und Vermehrung der BibeL, Talmud- Thoraschulen, der Jugendbibliötheken in den einzelnen Be« zirken, planmäßige Förderung des Volksbildungswes e n s, Unterstützung der jüdischen Turn-; und Sportbewegung. Uebemahme des jüdischen Realgymnasiums in die Gemeindeverwaltung, Ausgestaltung der jüdischen Gemeindebibliofhek, des jüdischen Museums, Archivs und der sonstigen in der Wiener Gemeinde bestehenden kulturellen Institutionen, Schaffung von Studentenheimen, Stiftung von Stipendien für Mittel- und Hochschülef- Soziale Aufgaben Ausgestaltung der jüdischen Zen a ale für soziale Fürsorge, insbesondere in der Richtung der \ ' Zentralisation »Her vorhandenen öffentlichen und privaten jüdischen Woblfahrtseinrichtimgen. Reform des Armen wese ns durch Anwendung det modernen Hilfsmittel der sozialen Fürsorge unter Anpassung an die besonderen Bedürfnisse der jüdischen Gemeinschaft. Schaffung von Bezirkswohlfahnsänitern unter Heranziehung der Bezirkskommissionen zur Verwaltung des Armen- und Fiirsnrgewesens Fürsorge der Durchwandere] und Auswanderer, Förderung der Cjialuzbewegung, Erweiterung de* Versorgungsanstalt, Ausbau der jüdischen Waisenpflege, bürsorge für jüdische Kriegsinvalide. Hebung der sozialen Lag« der Angestelltenschaft der Kultusgemeinde. Die Gründung einer jüdischen Gemeinde-Spar, und Vorschußkasse und die Unterstützung der bestehenden Einrichtungen zur Förderung jüdischer Erwerbskreise. Die Schaffung eine* Stelle für Arbeitsnachweis und H e r u t (► beratung, die tätige Mitwirkung bei der Beruft* Umschichtung. Die Gründung und Förderung von Lehrljngs- und Lehnmädchenheimen, Haushaltungs- und Handwerker«* schulen und Lehrwerkstätten. Schaffung eines Amtes ftif jüdische Bevölkerungsstatistik, jüdischer Rechtshilfe- und Rechtsscfiutzsteljen, Vergebung der Gemeindelieferungen und Arbeiten im Wege von 'öffentlichen Konkurrenzausschreibungen unter unbeschränkter Teilnahme jüdischer Lieferanten und Ge** werbetreibender. Aussetzung von Stipendien für jüdisch* Künstler. Die Schicksalsgemeinschaft, die das jüdische Volk auf der ganzen Erde umschließt, verpflichtet die jüdisch« Gemeinde Wien, als eines der größten jüdischen Zentren, ihf werktätiges Interesse an allen Angelegenheiten des Gesamt- Judentums zu bekunden, an allen gemeinsamen Aktionen teiJzunehmen und den lebendigen Zusammenhang mit den) Weltjudentum aufrechtzuerhalten. Mit der Durchsetzung des vorstehenden Programms erstreben wir eine Umgestaltung der jüdischen Gemeinde auf volkstümlicher Grundlage, die Entstehung eine* geistigen, religiösen, sozialen und kulturellen Zentrum* der Wiener Judenschaft, der jüdischen vojksgemeinde, die den anerkannten Mittelpunkt pulsierenden jüdischen 1 eben« find den Sto’z der W?en«r ludenschaft bilden SOfll Gröle Kultuswählerversammlung Sonntag, den 29. Novemb r 1932 Vlndobona-Kino, XX., Wallensteinplatz, IQ Uhr vormittag!* — Redner: Frau Margit Buchbinder, Dr. Isidor Klaber, Dr. Pesidcr Friedmann, Juden Wiens, schützet Eure Gemeinde! Wühlet die „Zionistische Liste" 156417630777