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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1915-06-04 · 23 (4.6.1915) · page 21

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
32 (1915)
Issue
23 (4.6.1915)
Date
1915-06-04
Page
– (sequence 21)
Language
German
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s-.il- 431 Nr. 23 Dr. Bloch's Wochenschrift Zwei Jahre vor .dem Friedensschluß. (1660), also im Jahre 1658, beschloß der polnische Reichstag sämtliche -Arianer aus dem Lande zu weisen und gab ihnen eine Galgenfrist bis zum 10. Juli 1660. Die Juden sollten dasselbe Los teilen und schon erhoben sich dafür Stimmen auf Landragen und im Reichsrat. Dagegen stimmte aber der Hohe Klerus,, nicht aus Liebe zu den Juden, sondern aus Zwang, da sonst sämtliche Kirchen und Klöster subsistenzlos geblieben wären. Die jüdischen Gemeinden und Landsmannschaften waren den Kirchen und Klöstern, Bischöfen und Aebten gewaltige Summen schuldig, daher durfte und mußte der Jude in Polen bleiben, aber der Haß des Bürgers tlnd des Bauern konnte sich jetzt straflos entladen und es kam zu Judenpogromen, sog. S ch ü l e r g e l ä u f, bei denen viel jüdisches Blut vergossen wurde. Beim Schülergeläuf in Lemberg im Jahre 1664 fielen 102 Juden auf offener Straße. Eine neue Quälerei! Die Zahl der Ritualprozesse, wuchs jetzt in Polen gar erschreckend unendlich. An typischen Beispielen des .Volkshasses ermangelt es in den Annalen einer jeden "Gemeinde nicht. Wir »vollen aber am Schlüsse unseres Vortrages nur einen Vorfall erzählen. Es ' war im Jahre 1657 — also während noch die Russen in Litauen hausten —, da wurde in Rozany, einem kleinen litauischen Marktfleck, vor dem Hause Israels ben Schalom ein totes Kind gefunden.-Sofort witterten die Judenfeinde einen Ritualmord und die Ortsbevölkerung nahm eine drohende Haltung an. Ueber Fürbitten des Judenvorstehers griff der Gutsherr ein und versprach, in der Sache Ordnung zu schaffen. Die Aufregung des Volkes legte sich und die ganze Angelegenheit schien in Vergessenheit zu geraten. Als aber auch anderswo die Scheiterhaufen zu lodern begannen, da erinnerte sich die Menge des ermordeten Knaben *und nahm wieder die drohende Haltung an. Alle Juden in Rozany schwebten in Todesgefahr, der Mob verlangte daA Bezeichnen der Schuldigen, sonst sollten alle Juden abgeschlachtet werden. Und nun trat das Schrecklichste ein: die Gemeinde entschloß sich, untereinander zu losen, die Ausgelosten sollten dem Magistrat als Schuldige ausgeliefert werden. Es war am ersten Tag Rosch Haschanah des Jahres 1659. Alle Juden waren in der Synagoge versammelt, es begann die Verlosung. Da standen zwei Juden: R. Israel und R. T o b i a auf und erllärten sich bereit, für ihre Gemeinde zu sterben. Alles weinte im Gotteshause und die beiden nahmen Abschied von Ihren Familien und wurden am zweiten Tage desselben Festes dem Schöffengericht übergeben. Am nächsten Versöhnungstage wurden sie am Marktplatz in Rozany verbrannt und „gingen in den Tod für ihr Volk, für Gottes heilige Lehre und für die Ehre Israels". Ein Sohn des Märtyrers Israel, R' Simon Ben R' Israel, schrieb eine Elegie und diese wird bis heute am Jom Kipur in der Synagoge des R' Gerschom Sakheim in Rozany verlesen. Die Historiker jener Epoche hielten bis nicht lauge die ganze Geschichte für eine Legende, aber die Herausgabe des offiziellen Protokolls der litauischen Judentage bestätigte vollkommen die Richtigkeit dieses traurigen Ereignisses, mit dem das Schicksal der Juden in Polen während dieser traurigen Kriegszeit schloß. * * Und all dies, hat unser Volk ausgehalten und überlebt, und so werden auch wir die Greueltaten unserer jetzigen Feinde überleben und in Freuden unseren Enkelkindern erzählen können: Es war einmal! Es war ein Kischenew, ein Hommel, eine Pog^omzeit, es war einmal ein blutigrotes, ein blutigrotes Jahr 1914/1915. Weralrrr. Die Jugendlehrer der talmudischen Zeit von L. W i e s n e r, Wien. (Verlag von R. Löwit, Wien 1914, 58 <5.) In dieser verdienstvollen und äußerst sorgfältig ausgearbeiteten Studie, die seinerzeit in der „Oesterr. Wochenschrift" in Fortsetzungen erschienen ist, macht der Verfasser zum ersten Male den Versuch, uns die Pädagogen, urelche in talmudischer Zeit gewirkt haben, vorzuführen. Als ein moderner, auf dem Gebiete der jüdischen Jugenderziehung hochverdienter, praktischer Pädagoge, hat sich der Herr L. W i e s n e r liebevoll und mit feinem Verständnis in seine Aufgabe vertieft und aus den kurzen, oft ganz dunklen und fragmentarischen Notizen, die in der weit ausgedehnten talmudischen Literatur zeirstreut sind, ein klares, lichtvolles Bild gezeichnet von der Wirksamkeit und Persönlichkeit der hervorragenden Iugendbildner aus vergangener Zeit. Wir lernen hier manche berühmten Tannaiten und Amoräner, die wir als die Säulen und Wortführer der Tradition verehren, von einer neuen Seite, als tüchtige und gewissenhafte Jugendlehrer kennen. Aber auch den Verfasser, der bis jetzt als ein bewährter Pädagoge rühmlichst bekannt war, lernen wir von einer neuen Seite kennen, nämlich als einen gründlichen^ bedächtigen und eifrigen Forscher auf dem Gebiete der talmudischen Literatur. Ls wäre daher nur zu wünschen, und als ein Beitrag zur wissenschaftlichen Erforschung des Talmuds zu begrüßen, wenn es dem Verfasser vergönnt sein sollte, seine angekündigte größere Arbeit über das Kind im talmudischen Schrifttumc bald zu vollenden. G. Äung-Juda. Illustrierte Zeitschrift für unsere Jugend. XVI. Jahrgang. Prag, den 28. Mai 1915. <15. Siwan 5672.) Nr. 10. Redaktion und Administration Prag, 2. Bez., Stefansgasfe 629. Inhalt: Der 23. Mai 1915. — IV. Buch M. 10, V. 9. — M. cherlag: Wandrer-Ballade. — Joses Hart: Krieg und Frieden. (Forts.) — Fritz Simon-Neumann: Aksah. (Schluß.) — M. Scherlag: Schatten. — I. L. Perez: Der kranke Knabe. (Schluß.) — Die Besatzung eines modernen Kriegsschiffes. — Waffen und Rüstung der Juden im Altertum. - Jak. M. Myer: Ein Wirtshaus im alten Jerusalem. — Die Juden in Padua. — Guck in die Welt. — M. Scherlag: Des Flüchtlings Lied. — Ilebersetzungsaufgabe. — Rätsel. Krirfkaften. Stockerau. Nächste Woche. R Im Jahre »897 hat es keinen 10. Teweth gegeben. Der l. Januar 1897 .war bereits der 27. Teweth und der 31. Dezember 1897 war der 6. Teweth. Somit muß ein Irrtum Ihrerseits vorliegen I. in St Die Absolvierung eines Realgymnasiums berechtigt zum Universitütsstudium; nur wer Theologie oder klassische Philologie und Geschichte zum Fachstudium wählt, muß eine Nachprüfung im Griechischen adlegen. Huraelitische Knltnsgemeinde 'Wien. Z. 125 ex 1915. Wien, im Juni 1915. ‘ Kundmachung. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde gibt hiermit bekannt, daß die Privatist nprüfungen aus israelitischer Religion für die Schüler an Mittelschulen im II. Semester des Schuljahres 1914/15 Dienstag, den 15. Juni 1915, von 4-6 Uhr nachmittags in der Religionsschule der israelitischen Kultusgemeinde, I. Bezirk, Seitenstettengasse 2, ll. Stock, durch Herrn Professor Doktor Heinrich Pollak stattfinden. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien. Kuratorium der L. D. Königsbergschen Stiftung. Z. 20 er 1915. Wien, 27. Mai 1915. Kundmachung. Im L. D. Königsbergschen Mädchen-LrzieHungsinstitut in Wien gelangen 3, eventuell 4 Stiftplätze zur Besetzung. Aufnahme finden mittellose israelitische Mädchen im Alter von 10 bis 12 Jahren. Gesuche, belegt mit Geburtsschein, Impfschein, Gesundheitszeugnis und insbesondere auch mit den' Nachweisen über gute 1l n t e r r i ch t s e r f o l g e (Schulzeugnisse) sind bis 20. Juni 1915 im Sekretariate der israelitischen Kultusgem.inde, Wien, 1. Bezirk, Seitenstettengasfe 4, 3. Stock, einzubringen. Auf verspätet eingelangle Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Das Kuratorium der L. D. Königsbergschen Stiftung.

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