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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1914-03-06 · 10 (6.3.1914) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
31 (1914)
Issue
10 (6.3.1914)
Date
1914-03-06
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite ISO Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 10 der Religion durch den streitbaren Geistlichen. Diese Strömung mar es, welche den Antisemitismus, wie er sich vor Jahrhunderten betätigte, erzeugt hat, und diese Strömung ist es, welche immer im Widerstreit mit der Gleichberechtigung der einzelnen Beoölkerungsschichten gewesen ist, weil durch die Verhetzung derselben die Herrschaft des Priestertums ausgerichtet, gestärkt und erhalten werden tonnte. Es ist selbstverständlich, datz dieser Vortrag, diese kurze Auseinandersetzung, nicht dazu dienen kann, eine Geschichte des Judentums oder eine Geschichte der Bedrückung des Judentums zu geben. Ich konstatiere aber, daß mit dem Forrschreiten der Kultur und mit dem Entstehen des konstitutionellen Lebens die Gleichberechtigung der Juden sich überall von selbst - durchgesetzt und daß das 18. Jahrhundert aus diesem Eebiere bahnbrechend gewirkt hat. Wir, die wir sür die Menschenrechte kämpfen, die wir die Freiheit des Individuums und die Freiheit des Volkes auf unsere Fahne geschrieben haben, wir neigen uns dankbar vor den Entschließungen Kaiser Josef' II., der speziell in Oesterreich eine gerechtere Stellung des Staates zum Judentum eingeführt hat. Es wird die Erlassung des Toleranzediktes vom Jahre 1782 nicht nur von den Juden gefeiert, sondern alle Freiheitlichen, welche sich in den Dienst der Menschenrechte stellen, müssen dieses Toleranzedikt als eine große, edle, menschenfreundliche Tat preisen. Wir dürfen aber nicht glauben, daß der Erlaß des Toleranzediktes gleichbedeutend war mit der Gleichberechtigung. Das Toleranzedikt hat zunächst dem Judentum in Oesterreich wohl Duldung, nicht aber Gleichberechtigung gebracht. Es ist erst dem folgenden Jahrhunderte bestimmt gewesen, die Ergänzung dieses ersten Schrittes, die Vollendung des vom Kaiser Josef II. begonnenen Werkes durchzuführen. Das Staatsgrundgesetz des Jahres 1867 hat diese Gleichberechtigung gesetzlich und theoretisch in Oesterreich gebracht. Wenn wir aber die anderen Staaten vergleichen, so sehen wir, daß. je größer der Fortschritt, je prächtiger die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung fortgeschritten war, die Gleichberechtigung aller Menschen, daher auch der Juden, zeitlicher und früher in Wirksamkeit getreten ist. Wir sehen in Nordamerika bereits im Jahre 1776 die volle Gleichstellung aller Konfessionen. Württemberg hat im Jahre 1628, Kurhessen im Jahre 1833 die volle Emanzipation der Juden gebracht; das Verfassungsgesetz in Preußen vom Jänner 1850 hat den Juden zu ihren Rechten verholfen und die deutsche Reichsoerfassung des Jahres 1871 hat ebenfalls den Juden gesetzlich ihre vollen und gleichen Rechte gebracht, ein gleiches Recht, welches jedermann, nicht nur um der Juden sondern um seiner selbst, um des Volkes willen für jeden Staatsbürger, unbekünnnert um seine Konfession, verlangen muß. So hat sich in allen Kulturstaaten Europas und Amerikas die volle Gleichberechtigung der Juden gesetzlich durchgerungen. Freilich, wie in Oesterreich der Absolutismus, wie man erzählte, gemildert durch Schlamperei, geherrscht hat, so hat sich auch die gesetzliche Gleichberechtigung des Judentums — gestatten Sie den scherzhaften Ausdruck — in der Praxis wesentlich gemildert. Wir wissen ja, wie alle jene Faktoren, die in den Staatsgrundgefetzen ein immer nicht ganz anerkanntes Recht des Volkes gesehen haben, wie alle diese Faktoren daran gearbeitet haben, teils dieser, teils jener Gruppe der Bevölkerung die staatsgrundgesetzlich gew^rleisteten Rechte immer wieder einzudämmen. Vor der Reaktionsperiode unter Metternich war die Gleichberechtigung der Staatsbürger auch bereits weit vorgeschritten, die Reaktiv n^- periode nach dem Jahre 1615 aber hat diesen Rechten wieder Abbruch getan, so wie es die Reaktion seit den 80 er Jahren des verflossenen Jahrhunderts immer wieder versucht, Gruppen der Bevölkerung die ihnen staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Rechte zu nehmen. An der Entwicklung zur Befreiung und zur Gleichstellung aller Bevölkerungsschichten haben die hervorragendsten und größten Geister, speziell Deutschlands mitgewirkt. Ich erinnere an Lessing, der in der klassischen Periode der österreichischen Literatur für die Gleichberechtigung gekämpft hat und der als Christ zusammen mit Moses Mendelssohn die naturgemäße Entwicklung im Sinne der Gleichberechtigung und im Sinne der Ausgestaltung der Völkerrechte vorbereitete. Wenn wir die anderen Kulturstaaten Europas vergleichen — ich rechne Rußland allerdings nicht zu diesen Kullurstaaten — so sehen wir, datz diese Entwicklung als etwas Endgiltiges, als etwas Unabänderliches, als etwas ausgenommen wurde, das mit der Entwicklung der modernen Zeit notwendig verbunden sein muß und das gewiß nicht mehr zurückgeschraubt werden sollte. In Oesterreich freilich, wie wir später sehen werden, ist diese Entwicklung einigermaßen gehemmt worden und die letzten Dezennien haben in unserem reaktionären Staate gezeigt, daß Mächte tätig sind, die glauben, die unabänderliche Entwicklung im staatlichen Leben doch aufhalten und die Opfer des Jahres 1346 ihrer Wirkungen berauben zu können. Die da glauben, daß die Bevölkerung in die Zeit zurückversetzt werde, in welcher durch die Hetze zwischen den einzelnen Bevölkerungsschichten die Macht der Obenbefindlichen bis ins Ungemessene gesteigert wurde, werden ihre . Ziele nicht erreichen können. Wenn wir einen Blick auf die Verhältnisse im Lande unseres südlichen Bundesgenossen werfen, wenn wir Italien beurteilen, so muß uns vor allem der Neid über die glänzende wirtschaftliche Entwicklung erfassen. Italien, das Reich der Päpste, das römische Nom, hat eine ungeahnte Entwicklung genommen und ich kann ruhig behaupten, daß Italien in wirtschaftlicher Beziehung uns weit überflügelt hat, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Finanzen des Reiches und des Volkes, obwohl dort keine „Befreiung des Volkes von dem Einflüsse des Judentums" versprochen wurde, weitab glücklicher genannt werden können als in unserem Oesterreich. Das, was in Rom das Ghetto gewesen ist, ist heute eine herrliche Villenstadl. Nom hat aus seinem Ghetto einen prachtvollen Stadtteil gemacht und in der Mitte dieses ehemaligen Ghetto steht eine Synagoge mit einer silbernen Kuppel, welche weit über die Stadt hinsieht als ein Wahrzeichen, das von allen Seiten Roms gesehen werden kann. Und der römische König ist zur Eröffnung diesek Synagoge gekommen und hat .gesagt, unter seinem Szepter genieße jede Form religiöser Ueberzeugung gleiches Recht des Staates und die gleiche Achtung der Krone. Ein Ernst Nathan, ein Großmeister der Loge, war Bürgermeister von Rom, durch 5 Jahre, vom Jahre 1907 bis 1913. Da möchte ich eine Einschaltung machen. Ich spreche natürlich ganz unpolitisch, aber dieser Jude N a t h a n, der vermöge seiner Abstammung, seiner Religion, aus dem Titel, wie der Antisemitismus behauptet, der Moral und der Religion bekämpft werden muß, dieser Nathan ist von seinem Amte zurückgetreten, nicht weil er in der Gemeindevertretung das Vertrauen verloren hat, sondern weil die Parlamentswahlen in Rom seiner Partei eine Niederlage gebracht haben. Damit hat dieser Jude der öffentlichen Moral eine Huldigung dargebracht, welche z. B. die Christen Wiens im Jahre 1911 der öffentlichen Moral schuldig geblieben sind. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Ohne das Judentum herauszustreichen, will ich doch gleiches Recht für alle, und ich weise auf dieses Beispiel hin, weil es so recht charakteristisch dafür ist, mit welch unehrlichen und unedlen Begriffen der moderne Antisemitismus seinen Kampf führt. (Zustimmung.') Und noch eines. Dieses päpstliche Rom, welches geschändet ist durch die Geschichte des Kirchenstaates, dieses Rom, welches aber doch auch durchsetzt ist vom Geiste der christlichen Religion, dieses Rom hat in seiner obersten Vertretung den Antisemitismus weit von sich gewiesen. Es ist historisch, daß eine Sozialistin und Freidenkerin, eine Madame Severine, von dem feinen, durchgeistigten Papst Leo XIII. empfangen wurde und daß dieser vornehme, intellektuell hochstehende Priester, zugleich der oberste Vertreter des Christentums, der Madame S e t> e r t e gegenüber in energischen Worten den Antisemitismus verurteilt hat. Das päpstliche Rom hat neben Nathan einen Schatzminister Luzzatti vertragen und die Entwicklung Italiens hat darunter nicht gelitten; sogar ein jüdischer Kriegsminister hat die Armeen Italiens verwaltet und der Lybischr Krieg hat Italien Ehre und großen Zuwachs gebracht. Der berühmte Staatsmann S o n n i n o entstammt dem Ghetto von Livorno. Dieses hoch- und reichentwickelte Italien hat es nicht zu bedauern gehabt, daß die Gleichberechtigung aller Staatsbürger nicht nur dem Worte, sondern auch dem Sinne nach Geltung erlangte. Ich möchte mich, als Deutscher, auch aus das Wort eines Deutschen berufen. Der Staatssekretär Rottenburg, ein Mitarbeiter Bismarcks und Kurator der rheinischen Universität Bonn, sagte: Der Katholik sieht das erzieherische Moment im katholischen Dogma, der Protestant im protestantischen Dogma, die Männer der Wissenschaft aber, die Philosophen, die Pädagogen und die Historiker verwerfen dies; denn die Stärke der Religion liegt nicht im Dogma, sondern in der erhabenen Moral und diese Moral ist bei allen herrschenden Religionen die gleiche. Kardinal Ko pp, dessen Leben eben jetzt zu > Ende zu gehen scheint, Kardinal Fischer, ungarische und gälizische Bischöfe haben aus dem Titel der christlichen Religion gegen den Antisemitismus Stellung genommen und ein Freiherr von O w, der Sprößling eines alten alemannischen Geschlechtes, d« Bischof von Regensburg war und dann Bischof von Passau wurde, hat m't dem Rabbiner ron Regensburg einen sehr interessanten Briefwechsel geführt. Dieser. Rabbiner von Regensburg, ein gewisser Dr. Meyer, Hab den Bischof Freiherr von Ow zu seiner Ernennung beglückwünscht und ihm den Spruch eines Psalms mit auf den Weg gegeben. Darauf hat ihm der Bischof zunächst für die Glückwünsche gedankt und dann geantwortet: (liest): „Sie dürfen zugleich überzeugt sein, daß ich Ihren Glaubensgenossen stets jene Achtung und jenes Interesse entgegenbringen werde, wie es den altgeheiligten, gemeinsamen Beziehungen entspricht, welche nach dem göttlichen Heilsplane zwischen dem alten und neuen Bunde bestehen und daß ich für die Wertschätzung des Judentums von Seite der Christen jenes Wort Jesu Christi als maßgebend erachte, welches lautet: Das Hei! kommt von den Juden, Joh. IV, 22. Die in Ihrem Schreiben zitierte Psalmstelle bietet einen täglich wiederkohrenden Bestandteil unseres kirchlichen Siundengebetes. Möge sie an uns allen sich in reichlichem Maße erfüllen." Die päpstliche Kurie war einmal in Wien durch einen Nunzius vertreten, der kein streitbarer Priester war, sondern der das Gesetz des Stifters seiner Religion im Herzen getragen, hat, nämlich durch Kardinal Galimberti. Der war einmal in Fünfkirchen zu einem Repräsentationsfeste geladen und ist dort mit Ministern und anderen staatlichen Würdenträgern, zusammengÄommen. Bei dieser Gelegenheit hat er auch einen Juden

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