Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 30 (29.7.1910)
- Date
- 1910-07-29
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
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Seite 512 Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 30 Israelitische Kultusgemeinde Wien. Z. 4143 ex 1910. Kundmachung betreffend die Errichtung von Minjanim für die hohen Feiertage Vom Vorstande der israelitischen Kultusgemeinde wird hiemit zur Kenntnis gebracht, dass zur Errichtung temporärer Betlokalitäten für die hohen Feiertage durch Vereine und Privatpersonen im Sinne des § 79 des Statutes der Wiener israelitischen Kultusgemeinde die Bewilligung des Kultnsvorstandes einzuholen ist und dass hiefür folgende Normen festgesetzt wurden: 1. Die Mt einem Kronen-Stempel versehenen Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 15- AllQUSt Ü. J. im Einreichungs- Protokolle der israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse Nr. 4. H. Stock, zu überreichen. Später einlangende Gesuche werden zurückgewiesen. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 2. Die Gesuchsteller haben für sich und für die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind in dem Gesuche anzugeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 3. An weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. 4. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen un i ist die Zustimmung des Vermieters, sowie des Hauseigentümers zur diesfälligen Verwendung schriftlich beizubringen. 5. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschliesslich für den erwähnten Zweck benützt werden. 0. Die Errichtung eines temporären Betlokales In der Nähe von ständigen Bethäusern wird nicht bewilligt. 7. Der Vorstand beabsichtigt für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Massnahmen vorzusorgen und wird demgemäss nur Im Falle tatsächlichen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäres Bethaus an Private erteilen. Jedenfalls wird für die Bezirke VI, VII, VIII, IX und XII bis XXI eine derartige Genehmigung im Hinblicke aut die getroffenen ausreichenden Massnahmen nicht erfolgen. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen. 8. An Dnternehm r, welche nicht in den letzten drei Jahren die Bewilligung zur Errichtung eines Minjan hatten und an solche, denen schon im Vorjahre mitgeteilt wurde, dass die ihnen gegebene Bewilligung eine ausnahmsweise war und nicht mehr erneuert . werden wird,, kann eine Genehmigung nicht erteilt werden. Ebenso wird eine Bewilligung für neue Lokale nicht erteilt. 9. Die Bewilligung wird den Betlokal-Inhabern nur unter der Bedingung erteilt, dass dieselben der Knltusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich zur Verfügung stellen. 10. Der Text einer etwa beabsichtigten Annonzierung oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschliessen. Es ist Püfcht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizei-Aufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als „Hausandachten“ werden nur Jene gottesdienstlichen Hebungen betrachtet, welche ohne jegliches Entgelt und lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. Wien im Juli 1910. Der Vorstand der isr. Kultusgemeinde« Konkurs. Im israelitischen Betvereine Klobouk (bei Brünn) ist die Stelle eines Religion:- u. hebräischen Lehrers der zugleich Vorbeter, Koreh und Schochet sein soll, sofort zu besetzen. Fixum 1000 Kronen nebst dem Einkommen von der Schechitah, Minimum 160 Kronen. Der Anzustellende steht unter der Leitung Sr.Ehrw. des Herrn Bezirksrabbiners Hahn in Damboritz. Bewerber wollen ihre Atteste an den Vereinsvorstand einsenden. Dem Akzeptierten werden die Reisespesen vergütet. Klobouk im Juli 1910. Carl Lechner Vorsteher. RgCqIqI* mit klangvoller Stimme wird vom Tempel- ■Da.3ölö«J vereine im XX. Bezirke aufgenommen. Gehalt nach Uebereinkommen. Reflektanten wollen ihre Offerte an Obmann Herrn. Hermann Eltbogen, Wien, XX., Rafaelgasse 12, nur brieflich senden. für Mussaph und Schachris und I Diener (Schames) für die hohen Feiertage werden aufgenommen. Schriftliche Offerte an den „Niariahilfer-Tempelverein“, Wien, VI., Schmalzhofg. 3. ■\X7"SIX2=L U-X3.gr! Ein Mann, angeblich krank, der einen Kurort aufsucht, 41 Jahre alt, mittelgross, braunen Vollbart, rote Gesichtsfarbe, kleine schwarze Augen, nennt sich Samuel, Salömon Rosenfeld, Religionslehrer in Schakom (Ungarn), gibt an, dass er ein Verwandter der berühmten Rabbinerfamilie Schreiber in Pressburg (bl “1E1D anniü) sei, besitzt sehr gute Empfehlungsschreiben von hervorragenden ungarischen orthodoxen Rabbinen, zu denen er gewiss auf irgend eine unehrliche Weise gekommen sein mag, da er in der Tat ein frecher Lügner und Betrüger ist, wovon sich der Schreiber dieser Warnung nachträglich klar überzeugt hat. Dieser Gauner kam vorige Woche, Mittwoch, zu ihm, brachte ihm ein sehr warmes Empfehlungsschreiben von einem Kollegen aus der Nähe, in welchem dieser ihn dringend ersuchte, für diesen Mann alles nur Mögliche zu seiner Unterstützung aufzubieten, während der Schreiber dieses nach eingeholter Erkundigung bei dem ehrw. Herrn Kollegen erfuhr, dass er den Mann weder kenne, noch ihm ein Schreiben für mich gegeben habe, demnach ein Gauner und Betrüger sei, vor dem zu warnen Pflicht und Schuldigkeit ist —. ja noch mehr, wenn möglich, ihn anzuhalten und arretieren zu lassen ... t HahI> Bezirksrabbiner, Damboritz. Pension gesucht für jungen Mann Praktikanten, in besserem jüdischen Hause mit ritueller Kost, Nähe des VII. Bezirkes, Seidengasse. Für Hochschüler 1209 im I. Semester unter gleicher Adresse ebenfalls in besserem jüdischen Hause volle Pension, nicht allzuweit von der Universität, zu Semesterbeginn gesucht. Zuschriften mit Preisangabe an Max Stössl, Klagenfurt. Vereins-Zahnarzt Dr. Max Weisz. Wien, IL, Circusgasse 47. 1178 Ordination von 9—6. Telephon 18399. ■I Angebote erbeten. Kataloge grätig n. franko, t RlTRHFR JEÄÄ M.W.Kaufmann MM U UJLUUJA kauft und verkauft Leipzig, Brühl 65. 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