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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-10-14 · 42 (14.10.1904) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
42 (14.10.1904)
Date
1904-10-14
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 670 u)ri Mocb's ÜAocbenscdrttt., >Jlt. 42 jüdiselien Wacher niehts, absolut nichts, obgleich in den Quellen hiezu genügend Gelegenheit geboten erscheint. In einem Capitulare vom Jahre 806 werden die verschiedenen Gattungen von Zinsgeschäften: usura fönus, turpe lucrum e. c. definiert — spezielle Agitationsschriften gegen die Juden werden vom schon erwähnten Agobard, dem Bischof von Lyon, von Amsito verfasst, ohne dass in einer dieser Quellen eines speziell jüdischen Wuchers erwähnt würde. Ein von Güdemann beigebrachtes Schreiben eines Bischofs zur Zeit Kaiser Otto I. ergeht sich in heftigen Klagen gegen die Juden, ohne von deren Wucher zu sprechen; und umgekehrt spricht Lambert v. Hersfeld, welcher in der Geschichte als ein bitterer Ankläger der Juden bekannt ist, in seinem Wormser Briefe aus dem Jahre 1032 vom Wucher der „Kleriker und Laien“, ohne die von ihm angeklagten Juden zu nennen, was doch alles, objektiv erwogen, unmöglich immer Zufall oder Uebersehen sein kann. Diese jüdischen Volksgenossen waren nach den Worten desEdict. Clotobach ein „quaestuosus ordo“, eine erwerbslustige Klasse, aber keine Geldverleiher von Profession. Im grossen Geldgeschäfte waren auch zu jener Zeit ganz andere Potenzen massgebend gewesen. Die Tradition i Codices, die Erwerbsregister der Klöster geben uns hierüber Aufschluss. Es waren hauptsächlich die reichen Stifte, welche das grosse Geldgeschäft in Händen hatten. So zeigen die Akten des Klosters von Bleimstedt aus den Jahren 1017—1097 eine ganze Reihe von Immobilar-Darlehensgeschäften dieses Stiftes. In den Autobiografien der Aebte werden diese Geschäfte der Klöster hälftig erwähnt, und Lambert v. Hersfeld äussert sich ganz ausführlich über diese weltlichen Geschäfte der geistlichen Herren. Noch 1301, als die Juden schon tatsächlich Geld Verleiher geworden sind, ist die Erinnerung an das von den Klöstern vormals ganz allgemein betriebene Geldgeschäft lebendig, wie aus einer um diese Zeit in Kolmar erschienenen Schrift, eine Beschreibung des Eisass, deutlich hervorgeht. Nun hatten allerdings diese Geschäfte der Stifte ein Ende, die Juden das Geldgeschäft voll und ganz in ihren Händen. Aber durch das neue von ihnen betriebene Geschäft musste notwendig ihre Stellung zu der Bevölkerung eine ganz andere werden. Erwägt man den im Mittelalter usuellen Zinsfuss, so ist es klar, dass der professionelle Geldverleiher unabweislich den grimmigsten Hass der Gesamtheit auf sich laden musste. Diese Zinsen hatten eine solch schwindelnde Höhe, dass das Darlehen für den Nehmer regelmässig eine Gefahr war; denn bei längerer Andauer musste es sich sehr rasch verdoppeln, vervielfachen. Der Mainzer Städtetag 1255 gestattet bei kleineren Darlehen: von 240 Pf. jährlich 104; bei grösseren ya des Kapitales. Es schwankt der gesetzliche Zinsfuss im 14. und 15. Jahrhundert zwischen 21l/3 und 76% Perzent und ist Fremden gegenüber an vielen Orten ganz unbeschränkt, weil diese Beschränkungen keine Reichsgesetze waren, sondern immer von den betreffenden Kompetenzen für ihr Gebiet erlassen wurden, ln Not zahlten selbst Städte, Stifte u. s. w. bis zu 100 und 120%. Und dieser Hass musste sich mit jedem Tage steigern, weil man das zinsbare Darlehen und den gewerbsmässigen Darleiher nicht entbehren konnte, wie ja die immer wiederkehl ende Heranziehung der Juden beweist. Kaiser Friedrich Hl. sagt zu Nurrenberg, dass ohne Darlehen Handel und Gewerbe nicht bestehen können und dass es besser sei, wenn die Juden wuchern würden anstatt der Christen. Bernhard von Clairvaux, da er während des vierten Kreuzzuges von der Verfolgung der Juden abhalten will, gebraucht geradezu das Argument, „dass, wenn die Juden nicht da wären, die christlichen Wucherer noch übler verfahren würden.“ An manchen Orten waren sie direkt verpflichtet, auf Pfänder zu leihen, so nachweisbar in Augsburg und anderen Städten; sie waren geradezu die natürlich dem Zinsfuss entsprechend sehr teuren „Pfandleihanstalten“ jener Zeit. Um nun Herren wie Bürger von der sich seuchenartig ausbreitenden Verschuldung an die Juden zu befreien, greift man wieder vorerst zu dem einfachsten Mittel: wie man vordem die Konkurrenten, so schlägt man jetzt die Gläubiger tot. Charakteristisch beleuchtet werden diese sich zeitlang wiederholenden Totschlägereien von dem Streite, der nach jeder solchen sofort entsteht. Kaiser wie Landesherren wollen nach jeder solchen Affaire selbst ein Geschäft machen; nicht nur die Häuser der erschlagenen Juden als herrenloses Gut, sondern auch deren ausstehende Forderungen durch ihre Kammern einheben. Dagegen sperren sich natürlich die Stadt- Magistrate — schliesslich erfolgt immer ein Ausgleich über die Beute. So wenig nun alle Juden, ebenso wenig war das Bedürfnis nach Darleihen totgeschlagen worden. Neue Juden und neue Schulden stellten sich ein. Doch waren die vielen Szenen des Totschlags den Fürsten und Stadträten schliesslich selbst peinlich geworden. Derselbe Zweck war ja zu erreichen, indem man ganz simpel die Judenschulden aufhebt und für nichtig erklärt. Die gesetzlichen Schuldentilgungen beginnen bald einen allgemeinen Charakter anzunehmen, König Wenzel bringt sie in ein System und zu grossartiger Ausführung. Er einigt sich 1385 auf dem Städtetag zu Ulm mit den schwäbischen Städten: Augsburg, Nurrenberg, Basel, Ulm, Konstanz, Esslingen, Rottweil, Biberach, Lindau, St. Gallen, Mühlhausen. Sie zahlen an ihn 40.000 Gulden und dafür verlieren, die Juden nicht einen Teil, wie es zum Scheine lautet, sondern wie sich bei einer genaueren Prüfung der Urkunde ergibt, in Wirklichkeit das Ganze der Schulden an die Stadt kämmereien. Nur fünf Jahre darauf (1390) wird dieselbe Prozedur auf einem Tage zu Nurrenberg wiederholt. Offenbar waren die verschuldeten Bürger mit dem Heimfall ihrer Schuld an die Stadt nicht zufrieden gewesen. Denn diesmal erhält zwar der Kaiser von den verschiedenen Interessenten insgesammt weitere 50.000 Gulden, die Magistrate aber nur 30 Perzent der annullierten Forderungen, der Rest ist getilgt. Und so gehen diese Schuldentilgungen, vollständige oderhalbe, allgemeine wie zu Gunsten einzelner Städte, ja selbst einzelner grosser Herren durch Jahrzehnte und Jahrzehnte fort. Sie bilden in der Wirtschaftsgeschichte jener Zeit eine ständige Rubrik und sind charakteristischer Weise regelmässig begleitet von den mitunter ergölzlichsten Streitigkeiten, bald zwischen den Interessenten untereinander, bald wieder mit dem Kaiser, der ohne bare Provision, ohne Perzente von den einzutreibenden Forderungen seine kaiserliche Macht nicht leihen will. Die Juden des Mittelalters waren eben eine Sparbüchse, die man jedesmal umkippte, sobald man sie wieder für gefüllt hielt. Durch solche sich stets wiederholende Vorgänge musste das ganze Geldgeschäft der Juden ein Ende finden. Kein noch so hoher Zinsfuss, keine noch so hohe Risikoprämie ist im Stande, für solche Kapitalsverluste zu entschädigen oder die. bis zu einem gewissen Grade bei jedem Geschäfte unentbehrliche Sicherheit zu ersetzen. Sie mussten demnach auch den Geldhandel, welcher ihnen für den verlorenen Warenhandel Ersatz bieten sollte, aufgeben, sie haben keinen Handel und kein Geld mehr. Selbst in jener Zeit fehlt es nicht an Einsichtigen, denen diese Genesis des jüdischen Wuchers klar war. Zu Anfang des 16. Jahrhunderts schreibt Stadtnotär Job. Purgoldt: „arbeiten sye dye hantwerge, des leiden dye zeunfte und hantwerksmeyster nicht, und dye liszen sy nicht arbeyten; triben sy dan Kaufmanschaft, so koufte nemant gerne weder sye. Und darumb so musen

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