Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 42 (14.10.1904)
- Date
- 1904-10-14
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Jahrgang XII N-. 42 Br. Bloches Centralorgan für die gesammten Interessen des Iudenthums X X K. k. xofispsrcaffrn-Arnr Clearing-Vrrkrhr Ar. 810.876. Lrdartton und AdmtnistraNon: Wir« IX/1, Verggalsr Nr. 38. Telephon Nr. 14.847. )E - .X Wien^ 14. Oktober 1004. -W-M4- Lisch eint jeden Freitag. -14- «4* -- Brief-Adresse: Wien, IX/1, Derggaffe SS. Telegramm-Adreffe: Bloch's Wochenschrift, Wien. X - ^=3$ Bepigaprei» für Oesterreich: Halbjährig 8 Krone». Einzelexemplare 50 Heller^ Für'» Nwnlimd: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 Anzeigen: Die4mal gespaltene Petitzeile 24 Heller. X -. ..= =* Inhaltr ß/eit a*titelt Die Handelsvölter in der Geschichtschreibung. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Glossen zur Tagesgeschichte.— Juden auf dem Schlachtfelde. Die kastilianische Sprache im Orient. Eine antisemitische Ausdeutung jüdischer Stiftungen. Deutschtum und Judentum. Nach dem Manifest. — Korrespondenzen: „Oesterreichisch-Jsraelitische Union". Wien, Waag- Reustadtl. Internationaler Kongreß gegen die unsittliche Literatur. Berlin. Professor Dr. Hamburger. Das Ende eines jüdischen Geschlechtes. Odessa. — Vermischtes: Kranzablösungsspenden der Chewra-Kadischa in Wien. Wien, Baden, Krems, Holleschau, Mißlitz, Triesch, Koste!, Dobrisch. Oderberg-Bahnhof, Brody, Graz, Teltsch. Breslau, Basel, Palästina. — Feuilleton: Gesühnt. — Literatur. — Neue Bücher. — Briefkasten. — Inserate. Die Handelsvölker in der ~ . .. Yon Sigmund Mayer. „Homintim affectus et actiones detestari vel ridere inahmt, quam intelligere.“ Spinoza. Ethik in. Praef. V. Dekadence und Renaissance. — Wandlungen: Handelsvolk — Handelsstand — Fabrikantenklasse. ' Die Geschichte des jüdischen Wuchers im Mittelalter, deren Darstellung wir am Schlüsse des letzten Artikels in Aussicht gestellt hatten, ist eine ökonomisch hochinteressante Materie. Innerhalb aller hochentwickelten Völker und zu jeder Zeit zeigen die geschäftlich vorgeschrittenen Schichten und Yolksteile, wenn sie im Warenhandel von jüngeren Eivalen überflügelt werden, die Neigung, sich mit dem erworbenen Vermögen dem Geldgeschäft zuzuwenden. Und von aussen her wird jetzt durch eine gewichtige Tatsache den Juden ausserordentlich nahegelegt, dieser Neigung zu folgen. Die Kirche hatte von jeher das Zinsnehmen für Sünde erklärt und verboten. Die Gläubigen hatten sich aber an das Verbot nicht gehalten, die Kirche selbst hatte dasselbe einschlummern lassen. Unmittelbar aber in jener Epoche, in welcher den Juden der bisherige Warenhandel so erschwert, vielfach unmöglich gemacht wurde, kommt die kirchliche Reform mit aller Strenge darauf zurück, den Christen das Zinsnehmen zu verbieten; und da nun einmal das Darlehen wirtschaftlich nicht zu entbehren war, so zeigt sich wie von selbst der Ausweg, speziell und gesetzlich den ungläubigen Juden das Darlehensgeschäft zu gestatten. Auf diese Weise wird der Jude der professionelle Darleiher; und noch mehr — notwendigerweise wird aus dem Darleiher ein Wucherer. Denn ward der Jude durch die Kaufmannsgilden vom Handel, durch die Zünfte vom Gewerbe, durch die Gesetze vom Hausbesitze, durch eine tausendjährige Geschichte vom Ackerbau ausgeschlossen, so dass ihm tatsächlich nur das Geldgeschäft als einziger Erwerb verblieb, so war er in der Lage eines Hungrigen, dem nur eine Speise vorgesetzt wird — er wird von derselben mehr, gieriger essen, als er unter normalen Verhältnissen nötig hätte und wagen würde. Die Quellen lassen keinen Zweifel über die Richtigkeit dieses Sachverhaltes. Der Jude war in Deutschland bis in das 12. Jahrhundert durchaus Kaufmann, und keineswegs, wie noch hie und da von Gelehrten behauptet und von Ungelehrten geglaubt wird, von je auch Wucherer. In einer Zollordnung aus dem 10. Jahrhundert heisst es: legitimi mercatores; id est Judaei et ceteri mercatores. Ebenso spricht Otto I. in einem Privilegium anno 965: Judaei et ceteri negotiatores — allüberall ist der Jude als der eigentliche, als der selbstverständliche „Kaufmann“, Negotiator, allen anderen, etwa auch kaufmännisch tätigen Leuten vorangestellt. Nun steht allerdings, praktisch angeschaut, die Sache nicht so, als ob die jüdischen Kaufleute der ersten Epoche, in der Zeit ihres Handelsmonopols, das Darleihegeschäft überhaupt gar nicht gekannt und geübt hätten. Das wäre in jenen Zuständen nach der Natur der Sache ganz unmöglich gewesen. Es liegt hier die Analogie mit gewissen Verhältnissen auch der Gegenwart vor. Wenn heute in einem Dorfe der Bauer Geld braucht, so geht er an den einzigen Ort, an welchem überhaupt über mobiles Vermögen verfügt wird, in den Laden des Dorfjuden. Der ist mit seinem Kramladen im Verhältnis zu dem Bauern, dem Hofbesitzer nichts weniger als ein reicher Mann, er ist auch ganz und gar nicht ein „Geldverleiher“; aber er leiht dem Bauern, seiner Kunde, aus seiner Losung. Er zahlt dafür dem Wiener Grosshändler später, oder hilft sich sonstwie. Genau so muss man sich in jener rein agrikolen geldarmen Zeit und Landschaft den Beginn der Geldgeschäfte der Juden vorstellen. Erst nachdem sie aus dem Warenhandel hinausgeworfen worden sind, wird das Geldverleihen von ihnen gewerbsmässig geübt. Jetzt erst, nachdem das Zinsen- und Zinses-Zinsennehmen ihr Beruf wird, beginnen die Klagen über Bewucherung. Vor dieser Zeit aber hören wir von einem spezifisch 591859230991