Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 47 (21.11.1902)
- Date
- 1902-11-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3020846-3021439-3021487--12237-3036820- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 47 Bloch’s Jahr«,«»- m Centralorgan für die gesammten Interessen des Iudenthums. * m A. kr. Postfparrsgen-Arnt Clearing-Verkehr Nr. 810.976. LrdarNon und Administrstior» Wir« IX/1, Verggasse Nr. 39. Talephon Nr. 14.847. £-.— ■■■= ■ -=% Mierr- 21. November 1902. ->•+-••+- Erscheint jeden Freitag. ->>— »4—-4- Brief-Adresse: Wie«, IX/1, Berg gaffe 39. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. »ezugsprri» für Srstrrrrtch Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 56 Heller. Für'» Nnslnud: Halbjährig 10 Kr«»««. Ganzjährig 26 , Anzeigen- Die 4mal gespaltene Vetitzrile 24 Heller. X-~--^- Inhalt: Leitartikel: Wahlaufruf. — Wahlbesprechung der israelitischen Cultusgemeinde in Wien. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Glossen zur Tagesgeschichte. Ein Monat im israelitischen Hospitale zu Karlsbad in Böhmen Eorres pondenzen: Das 70. Geburtsfest Gotttieb Bondy's. Wien, Preßburg, Budapest, London. — Vermischtes: Kranzablösungsspenden zu Gunsten der Chewra-Kadischa in Wien. Wien, Blowitz, Galgocz. — Feuilleton: Der Frühling. — Literatur. — Briefkasten. — Inserate. An dir geehrten Wähler der Wiener israelitischen Cnitnsgemeinde! Das vereinigte Crniral-Wahlromite für die Wiener israelitischen Cultusgemeindewahlen 1902 versendet folgenden Mahlanfrnf: Sehr grrhrkrr Herr! Am 23. d. M. findet die Wahl von Vertretern in die Wiener israelitische Cultusgemeinde statt. Wir erlauben uns nun, an Sie die dringende Bitte zu stellen, sich an der Wahl betheiligen zu wollen, zumal eine Gruppe von Glaubensgenossen es neuerdings für angezeigt gefunden hat, politische Schlagworte zu gebrauchen und ein utopisches Programm aufzustellen, das, wenn die Durchführung auch nur versucht würde, die mit großer Mühe ins Gleichgewicht gebrachte finanzielle Lage der Cultusgemeinde ernstlich gefährden würde und die Cultussteuer um ein Vielfaches erhöhen müßte. Wohl wünschen auch wir, daß die Wiener israelitische Cultusgemeinde angesichts der herrschenden traurigen Verhältnisse und mangels einer höheren jüdischen Vertretungsinstanz ihre Thätigkeit auch über den localen und statutarisch allzu eng begrenzten Wirkungskreis hinaus ausdehne und als Führerin der gesammten Judenschaft austrete. Allein ihr Hauptaugenmerk ist dem Statut gemäß auf die Befriedigung der religiösen und humanitären Bedürfnisse zu richten. Wir verlangen von dem Cultusvorstände der größten Gemeinde unseres Vaterlandes, daß er fich mit der Unterrichtssrage eingehend beschäftige und bestrebt sei, durch entsprechenden Religions- und jüdischen Geschichtsunterricht auf die Jugend derart zu wirken, daß unsere Glaubensgemeinschaft gefestigt werde. Angesichts der großen Opfer, welche die Gemeindemitglieder durch Bezahlung einer namhaften Cultussteuer bringen, dürfen wir mit Recht die Forderung erheben, daß nicht nur die bestehenden Wohlthätigkeitsanstalten erhalten, sondern erforderlichen Falles auch neue errichtet werden, umsomehr, als bei der jetzigen Strömung unsere Glaubensgenossen von den interconfessionellen Wohlthaten beinahe völlig ausgeschlossen find. Um eine gerechtere Vertheilung der Cultussteuer zu erzielen, muß der Vorstand bei der Regierung neuerdings Schritte einleiten, damit für die Bemessung der Cultussteuer eine gesicherte Grundlage geschaffen werde. Dringend nothwendig erscheint die Aufstellung einer jüdischen, dauernd fortgesetzten Statistik, überaus wünschenSwerth, daß die Wiener israelitische Cultusgemeinde einen staatlichen Beitrag zum israelitischen Cultus erlangen möge, und als erstrebenswerthes Ziel muß es bezeichnet werden, daß die private und Bereinswohlthätigkeit durch Initiative der Cultusgemeinde organifirt werde, um erfolgreicher wirken zu können. Es muß nicht nur als ein Gebot der Dankbarkeit, sondern als eine Pflicht des Cultusvorstandes betrachtet werden, daß den Tempel- und Bethausvereinen die größtmögliche Unterstützung erwiesen werde, denn sie allein find es. welche die Gemeinde entlasten und durch selbstständige Erhaltung ihrer Bethäuser einem außerordentlich großen Kreise von Glaubensgenossen die Möglichkeit bieten, den religiösen Pflichten nachzukommen.