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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-08-21 · 34 (21.8.1896) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
34 (21.8.1896)
Date
1896-08-21
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 34 Vr. Vlvch's Wochenschrift. Sette 66 9 waren es die Israeliten, welche Hunderte deutscher Schulen als Pflanzstätten des Deutschthums erhielten, die deutschen Mittelschulen mit Schülermaterial versorgten, dem deutschen Büchermarkt als beste Kundschaft angehörten, die deutschen Vereine unterstützten und zum nationalen Krieqsfond die größten Summen beisteuerten. Nirgendwo sind aber die Leistungen der Juden für das Deutschthum größer als in Prag. Das „Deutsche Haus" ist zum guten Theile mit jüdischem Gelde erworben worden, das deutsche Theater wäre längst schon bankerott, wenn nicht die Juden die Katastrophe abgewendet Härten. Die deutschen Lehranstalten müßten zum guten Theile gesperrt werden, wenn nicht israelitische Schüler die Schulbänke füllten; kurz, das Deutschthum iir Prag wäre ein bedeutungsloser Factor, wenn nicht das Judenthum seine erhaltende Stütze wäre. Wie lohnen aber die Deutschen diese Hingebung, die häufig nicht blos gegen die Klugheit, sondern auch gegen die Selbstachtung verstieß? Wir haben bereits erwähnt, daß der Wiener Antisemitismus nirgends so tiefe Wurzeln schlug, als in Böhmen. Hier ist der „Judenpunkt", wie der Parteilechnische Ausdruck lautet, zum parteibildenden Moment geworden. Die „deutsche Volkspartei", die jetzt so mächtig anschwillt, hat ihre Avancen durchaus nicht der höchst zweifelhaften Capacität ihrer Führer, auch nicht der werbenden Kraft ihrer kunterbunt zusammengewürfelten Vrincipien, sondern einzig und allein dem wilden Evangelium des Hasses zu danken, das sie gegen die Juden predigen. Der antisemitische „Bund der Deutschen" hat in kaum zwei Jahren 150 Ortsgruppen mit Tausenden von Mitgliedern zu organisiren vermocht, einzig deshalb, weil er erklärte, nur „Deutsche" zuzulassen. das ist also, die Juden auszuschließen. Die liberalen „Bünde" dagegen dorren ab und vermögen kaum kümmerlich zu vegetiren. Selbst in den Schulverein, der zwar keine Juden als Lehrer anstellt, aber Tausende von Gulden jüdischer Provenienz scrupellos in seine Cassen fließen läßt, ist der Antisemitismus eingedrungen. Die Auflassung der Schuloereinsschulen in unmittelbarer Nähe von Prag ist unbedingt auf die antijüdischen Jngerenzen zurückzuführen. Nach dem alten Grundsatz, die Ruthe zu küssen, mit der man geschlagen wird, haben die Juden als Extraleistung auch noch die Aufbringung der Kosten iür die aufgelassenen Schulen in eigene Regie übernommen. Auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens macht sich die Tendenz geltend, die Juden zu isoliren und ihnen sozusagen das Gras unter den Füßen wegzumähen. Die Deutsch nationalen und die ihnen verbündeten Christlich-Socialen huldigen dieser Tendenz unqescheut und offenkundig, und oft mit einer Brutalität, die selbst das Wiener Original in Schatten stellt. Die Liberalen, welche noch sehr unwillkommene Rücksicht, wenigstens in gesellschaftlicher Beziehung zu nehmen haben, betbätigen ihre rwthgedrungene Judensreundlichkeit in so platonischer Weise, daß sie sich vom eigentlichen Antisemitismus kaum noch mehr als durch — das Futteral unterscheiden. Blut ist ein eigener Saft, und es läßt sich nicht leugnen, daß der Antisemitismus auf dem deutschen Culturacker emporgewachsen ist und mehr weniger seine Attracti n aus jeden Deutschen ausübt. Ist es doch offenes Geheimniß, daß selbst Dr. Schmeykal durchaus kein Verehrer der „deutschfreundlichen Israeliten" war. wie er sie in einem Disput mit einem jüdischen Literaten nannte, in welchem er die Behauptung aufstellte, daß der deutsch gesinnte Jude oder höflicher gesagt „deutschfreundliche Israelit" nie ein Deutscher sein könne, sondern immer Jude bleibe. Dieselbe Theorie haben heute die Deutschnationalen zum Ausgangspunkte für ihren antisemitischen Kampfzug genommen. Noch weniger ist Dr. H a l l w i ch ein Judenfreund, ihm haben deutschvolkliche Blätter jüngst aus seiner eigenen Schrift nachgewiesen, daß er die rücksichtslosesten antisemitischen Theorien verficht. Genau dasselbe Malheur vassirte auch dem Abgeordneten Dr. F o u r n i e r. Der liberale Herr Strache druckt wieder in seiner Officin die gehäsiigsten antisemitischen Circulare. Der liberale Abgeordnete B ö n s gesteht in öffentlicher Versammlung ein, daß mehr weniger alle Deutschen Antisemiten seien; der gleichfalls liberale Abgeordnete Bauer schickte eine Deputation der Saazer Hopfenhändler mit der „freisinnigen" Sentenz heim, daß an der Verschlechterung des Geschäftes die jüdische Corruption die Schuld trage, und der ebenfalls liberale Abgeordnete S i g m n n d remonstrirt namens der „Deutschböhmen" dagegen, daß der Club der Vereinigten Linken in einer Frage, welche die gefährdete staatsbürgerliche Gleichstellung der Juden betrifft, offen in „judenfreundlichem" Sinne Stellung nehme. Das sind die liberalen Deutschen, welchen die Juden durch ihre Stimmen uud ihre Caffen zu Mandaten und Würden verhelfen. Kann man sich da wundern, wenn die wenigen verschämten Antisemiten, die sich ehrlich als solche einbekenuen, schonungslos den Kampf gegen das Judenthum proclamiren? In Prag, wo die Juden doch das Deutschthum halten, gibt es nicht weniger als fünfundzwanzig antisemitische Vereine, die so ziemlich Alles in sich vereinigen, was sich „deutsch" nennt. Biel bleibt da für die „verjudeten" Vereine an „Arierthum" nicht übrig. Selbst ein antisemitisches deutsches Vereinshaus soll in Prag erbaut werden, als ob es nicht genügte, daß schon im „deutschen Casino" selbst „judenreine" Tische und „Sprachgebiete* bestehen. Man glaube aber ja nicht, daß es blos die Studentenschaft ist, welche der Losung „los von den Juden" huldigt. Es sind die Turner, die kaufmännischen, die Gesang- und Geselligkeitsvereine, welche sich ans antisemitischer Basis organisiren, und es sind die Professoren k er deutschen Hochschulen, die „Spitzen" der deutschen Gesellschaft, welche demonstrativ bei den Festveranstaltungen der antisemitischen Vereine erscheinen. Und bei alldem hat die antisemitische Bewegung noch nicht ihren Höhepunkt überschritten. Sie wird erst recht in Fluß kommen, bis die Neuwahlen für den Reichsrath ausgeschrieben sein werden. Den Preis derselben werden so wie so die Juden zahlen, denn nach dem Situationsbild, das wir getreulich nach der Natur entwarfen, kann wohl der Unterschied der zwei deutschen Hauptideen dahin präcisirt werden, daß die Deutschnationalen antisemitisch sein müsse n, die Dentschliberalen aber antisemitisch fein solle n." Das Strikerecht im Talmud?) (Der sogenannte Contractbruch.) Schlagen wir eine Gewerbeordnung oder eine Arbeit über den Arbeitervertrag auf, so finden wir mehrere Fälle aufgezählt, in denen dem Arbeiter gestattet ist, vom Vertrage einseitig zurückzutreten, wenn vom Gesetze vorhergefehene Griinde vorliegen. Der einseitige Rücktritt des Arbeiters ohne jeden „rechtmäßigen" Grund wird dagegen als Arbeitervertragsbruch, als Contractbruch verpönt. Der Arbeitervertragsbruch war uud ist noch bis jetzt in mehreren europäischen Ländern strafrechtlich verfolgt. Das mittelalterliche Recht — der Sachsenspiegel — verhängte die poeva äupii: der Arbeiter verlor erstens seinen Lohnanspruch, beziehungsweise mußte er den bereits empfangenen Lohn zurückerstatten, zweitens sollte er dem Herrn eine dem bedungenen Lohne gleichkommende Summe zahlen. Die Gesetzgebungen der Neuzeit haben auch Versuche gemacht, den Vertragsbruch seitens des Arbeiters strafbar zu machen, so das Bayerische Polizei- Strafgesetzbuch vom 10. November 1861, Artikel 211, 214, die österreichische Gewerbeordnung vom 20. December 1859 im § 80, die preußische Gesindeordnung vom 8. November 1810, die württembergische Gesiildeordnung vom 27. October 1819 u. s. w?) Besonders wollte man auf das Gesinde einen Druck ausüben, daß es nicht vorsätzlich und ohne rechtmäßige Ursache aus dem Dienst gehe. Das Gesinde sollte, wenn es den Dienst vor Ablauf der Dienstzeit ohne rechtmäßigen Grund verlassen hat, nach preußischen und sächsischen, würtrembergischen und österreichischen Gesetzen nicht nur zur Erfüllung seiner Verpflichtungen durch polizeiliche Zwangsmittel angehalten werden, sondern auch „angemessen" bestraft werden.0 Das Recht der „europäischen" Culturstaaten unterscheidet sich also nicht viel von dem Rechte des asiatischen Japans, nach dem der Contractbruch des Gesindes bestraft ward, und zwar mit der Prügelstrafe?) Das Züchtigungsrecht über das Gesinde besitzen doch noch unlängst die europäischen „Herrschaften". Die Ansicht des Talmuds über den Arbeitsvertragsbruch ist eine grundverschiedene von der der obenerwähnten Gesetze. Der Arbeiter darf st e t s vom Vertrage e i ns e i t i g z n r ü ck t r e t e ll und d i e A r b e i t e i n st e l l e n. Er kann im Falle der Arbeitseinstellung weder strafrechtlich verfolgt, noch auf Cvntractersüllung oder auf's Interesse belangt werden.-') Der Grund dieser so g ü n st i g e n Stellung des Arbeiters, daß ihm st e t s g e st a t t e t i st, vom Vertrage etitf citig z u r ü ck z u t r e t e n,^ i st die Rücksichtnahme a u f d i e individuelle Freiheit des A r b e i t e r s. Der Talmud begründet diesen R e ch t s s a tz mit den der Bibel e n t l e h n t e n Worten:'') „Ihr sollet nur Knechte Gottes 9 Aus der sehr interessanten Schrift des Dr. Jur. David Farbstein „Das Recht der unfreien und freien Arbeiter* nach jüdischtalmudischen Recht, verglichen mit dem antiken, speciell mit dem römischen Rechte. Preis 2 Mark. Frankfurt a. M., Verlag von I. Kaufmann, 1896. 2) Vergleiche Schmoller: Die Natur des Arbeitsvertrags und der Contractbruch, in der Zeitschrift für die gesammte Staatswiffenschcrft. Band 30, Seite 510 k. R. Löning, Art. Arbeitsvrrtragsbruch im Handwörterbuch der Staatswissenschaftrn; v. Brünneck, Art. Gesindeverhältniß a. a. O. und Löwenfeld in Braun's Archiv III, Seite 405 f. 3) Bergl. preußische Gesindeordnung vom Jahre 1810, §§ 167, 168, sächsische vom Jänner 1835. 88 23, 111, 112, die Gewerbeordnungen von Oesterreich von 1859, 8 80, und die württembergische Gesindeordnung von 1819, § 99. 4) Köhler: Studien aus dem japanischen Recht, in der Zeitschrift für vergl. Rechtswissenschaft, Band 10, Seite 402. 9 Bergl. doch weiter am Schluffe dieses Paragraphen. 6) Bergl. oben § 1, Seite 36.

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