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Berliner Vereinsbote · 1897-01-29 · Heft 5 (29.1.1897) · page 1

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Journal
Berliner Vereinsbote
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 5 (29.1.1897)
Date
1897-01-29
Page
– (sequence 1)
Language
German
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wein$b6te Berliner Pcstzeitungs-Liste 1012. jZenfraf־©ujat^ für die jüdischen Vereine J3erlins. Erscheint jeden Freitag. Bezugspreis Mk. 0,75 vierteljährlioh, für auswärts 1,00 Mk. "WM Insarttonspreis für die viergespaltdn« PetitXBilB Pfg. Redaktion, Expedition und Annoncen-Annahme: Berlin BO., Kaiserstrasse 39/40 Nummer 5. Berlin, den 29. Januar 1897 III. Jahrgang. Probe-Abonnements für Februar — März HSM" 50 Pfennig- "WU beliebe man bei der Expedition Kaiserstrasse 39/40 baldigst aufzugeben, wozu beigefügte Karte zu verwenden ist. Der Verlag des ״Berliner Vereinsbote“ Kaiserstr. 39/40. Forderungen der Gegenwart. ui. Religionsunterricht. Unsere Kinder in der Religion unserer Väter unterrichten zu lassen, ist die vernehmlichste Forderung, die die Gegenwart an uns stellt. Nach dem Landesgesetz ist jede Gemeinde verpflichtet, für einen gemeinsamen, gehörig organisierten Religionsunterricht zu sorgen. Durch die Errichtung von 4 Religionsschulen und Subventionierung mehrerer Privatschulen ist unsere Gemeinde dieser Vorpflichtung zum grossen Teile nachgekommen. Ausser den genannten, nur für den jüdischen Religionsunterricht bestimmten Anstalten werden unsere Kinder jetzt in den meisten königlichen und städtischen Schulen in der Religion unterrichtet. An Unterrichtsgelegenheit fehlt es also nicht. Und da, wo die Entfernungen zur Schule' zu gross sind oder andere zwingende Gründe es erheischen und die Vermögensvorhältnisse natürlich es gestatten, werden die Kinder auch privatim in der Religion unterrichtet. Wenn trotz der zahlreichen Unterrichtsveranstaltungen soviele Kinder ohne jeden oder genügenden Unterricht in der Religion aufwachsen, so ist der Grund für diese trübselige Erscheinung zunächst in dem Indifferentismus zu suchen, der sich entweder den religiösen Belehrungen geflissentlich oder aus Nachlässigkeit versehliesst, oder den Religion«- unterricht als grosse Nebensache betrachtet. Da ist der Unterricht in der Musik, im Malen, im Turnen u.s.w. viel wichtiger. Die Tante hat Geburtstag, da darf der Neffe nicht fehlen — eine Stunde Versäumnis in der Religion«- schule hat ja nichts zu bedeuteu, es ist ja nur Religionsunterricht! — Ja selbst das Schlittschuhlaufen wird vorgezogen. Oder das Kind ist am Sonnabend etwas lange aufgeblieben, fühlt sich am Sonntag früh ein wenig müde — nun da kann man dem Kinde ein Stündchen Schlafes mehr gönnen, es versäumt ja nur Religionsunterricht. Die Kinder sind mit Schularbeiten überbürdet, — die Aufgaben für den Religionsunterricht werden einfach von dem Arbeitsplan gestrichen. Manche Eltern glauben ihre Pflicht gethan zu haben, wenn sie die Knaben bis zur Barmizwah treibhausartig unterrichten lassen, denn hat der Sohn erst mit Mühe und Not den Segensspruch an der Thora gesprechen, vielleicht einige Sätze aus der ״Religionslehre“ hersagen, vielleicht auch gar noch ״T’fillin legen“ gelernt, wozu dann noch Religionsunterricht? So und in ähnlicher Weise verfährt man mit diesem Unternchtsgegenstande, der doch als der wichtigste betrachtet werden sollte.!Jäher kommt es. dass die Kinder nicht mit genügender Achtung in den Unterricht kommen, dass sie in dem Lehrer nicht die Autorität erblicken, wie in dem christlichen, darauf sind auch die geringen Erfolge zurückzuführen. Es ist darum eine unerlässliche Forderung: soll der jüdische Religionsunterricht seinen Zweck erfüllen, so darf er nicht als nebensächlich, den anderen Fächern nachstehend, fast nur wie geduldet angesehen und nur ״beiläufig“ erteilt werden. Wenn wir die Kinder zum pünktlichen Besuch desselben und zur sorgfältigen Vorbereitung für ihn anhalten, wenn wir im Hause mit der nötigen Achtung von der Religionsschule und vom — Lehrer sprechen und ihnen die Wichtigkeit der anderen Schulen und Lehrer beilegen, dann werden auch die Kinder den schuldigen Respekt nicht ausser acht lassen, die Handhabung der Disciplin wird eine leichtere sein, und — was die Hauptsache ist — wir würden gar bald erfreulichere Erfolge zu verzeichnen haben. Zweifellos wird in absehbarer Zeit der Religionsunterrieht in andere Bahnen geleitet. Dem Ansuchen jüdischer Körperschaften um Einführung des obligatorischen Religions- Unterrichts wird sich die oberste Schulbehörde nicht länger verschliessen können. Alsdann wird auch die Frage nach der Qualifikation der Lehrpersonen eine befriedigende Lösung finden, und es wird dann hoffentlich nicht mehr Vorkommen, dass der Religionsunterricht von wenig oder gar nicht für dieses Fach vorgebildeten Lehrkräften erteilt wird, dass also zum Lehrberuf die Zugehörigkeit zum Judentum ausreichend ist, um eine im städtischen und Staatsdienst beschäftigte Lehrperson auch für die Erteilung des jüdischen Religionsunterrichts *[ualifieiert erscheinen zu lassen.

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