Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 8 (1926)
- Issue
- Heft 2584 (4.5.1926)
- Date
- 1926-05-04
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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ä. EWM» M» UW ^JEpUhSBL« ■ ^i;:.1'ffl||ihl:'l Ranft, SfiljiK, Stuft. Neater kn Neue«. tttt 9MMümrfP timt cflll/iffete IktiiUUki MAftidUk tl fite M. DK EtMichen Schwäche« der DrknnaS — Mchwohl die AE einer Begabten — sind einfach wegradiert, ech Seim Nach, hcmsegchen zu merken, weil Gustav Waldau auf der Etzene sicht. Sein Gemüt dichtet mit. Der Anlaß genügt chm, reichste Menschlichkeit zu. entsalten. MeS Unreife des Dialogs, alles Untaugliche der Handlung, liegt hinter ihm im wesenlosen Scheine. Man ist dem kleinen, dumpfen, seelisch mißhandelten Subalternbeamten Bienchen verhaftet, ist empört, ihn von der eigenen Ehe« gattin so verkannt zu sehen (ist es, weil Waldau diesen Kanzlisten gestaltet), bangt um ihn, da er sich einem vechtSvevwirrten Epigonen des Schillerschen Karl Moore anfreundet, ist unglücklich, weil dieser gütige, brave, durch des Schichals (nein: des Autors) Fügung zum Mörder wird und man ist in bet GsfängniSfzene bei Bienchens Abschied von seinem Kinde Annh tief evschüttevt. Seinen Verführer, den Taschendieb aus MenschenverbesserungSsucht, spielt Herr Rainer seht frisch, die herlbe, verbitterte Gattin BlenchenS, Frau Karo ly (ihre Kunst, eine solche Figur zu umreißen, ist nicht gewöhnlich), das Töchterchen Anny gibt ein neues Fräulein, Grete Keller, wundervoll echt. Der Autor hatte bestimmt Anspruch darauf, durch eine Auf. führung gefördert zu werden. In den Rahmen eines ,Iheaters deS Neuen" aber fügt sich dieses Stück keineswegs. Lieblrin nimmt ölt mehreren Zeitgenossen Anlehnung. Cr ist kein Neuer. O. Aus de» Theatern. Burgtheater. Morgen, 7 Uhr abends. „Louis Ferdinand, Prinz v an Preußen? Operntheater. Morgen, 7 Uhr abends, „M a » o » L e s e a « t\ . A k a d e m i»th e a t»r. Morgen, %8 Uhr abends »Die verhängnisvolle Frau". , VokSoper. Morgen „F r a , D i a v o l o*. mit Kammersänger Anton Ludwig a. G. Als nächste Novität gelangt, am 12. d. Zollers »Vogelhändler" zur Aufführung. Deutsches BolkStheater. Morgen, S Uhr abends, gelangt neu einstudiert die Komüdie »Mensch und U e b e r m e n f ch" von Bernard Shaw, in der Uebersetzmrg von Siegfried Trebitsch zur Aufführung. Beibehaltung der 30jährigen Schutzfrist für das Ucheberrecht. Die Korrespondenz Herzog meldet: Die gestrige Hauvtvelsammluug des Börßenveremes in Leiwig ha>t sich öinstrmmrg für die Beide« Haltung der 30jährigen Schutzfrist fitt1 das UrhÄberrecht nach dm. Tode des Autors ausgesprochen/ (In Oesterrvich ist eine Bewegungin Zuge, diese 30jälhr^e Schutzfrist, ebenso , wie in vielen anderen Staaten, in eine üOiährige umzuwandeln.) Die L-ipz'.aer Vrr. sammülM beschloß, ihre nächste Tagung im Herbste d. I. in Wien Md Baden bei Wien abguhatten.' Die Theaternot. Wie die »B. Z" aus Berlin mewet, fand gestern vormittags vor dem Amtsgericht.. BeÄm-Mirtte die Zwangsv«rste>igerung der Komischen Oper in der .Friedvichsstraße statt, . Gerichtssaal. AMemWche Schimpforgien eines Mittelfchnlproteffors. Am letzten'. Freitag hatte sich der pensionierte Mittelschulpwfessor Joiseif Go Illing Md dessen geschiedene Gattin Julie unter der Anklage der AmtSchvenb>rleidigung zu verantworten. Die Tochter des Ehepaares Golling, Jda, besuchte die siebente Klasse des Mädchenresormgynmasiums in Währing und erhielt im letzten Ssmestralzeugnis die Sittennote „entsprechend". Daraufhin schrieb Professor Golling der Direktorin der Anstalt, Frau Dr. Gllh Sachs, einen beleidigenden Brief. Frau Dr. Glly Sachs legte den Brief der Lchrerkonferenz vor, die die Note im Zeugnis auf Grund eines KonferenMchlusses gegeben hat. Professor Golling und Frau begaben sich überdies in die Kanzlei der Direktorin und stellten diese im schreienden Ton, unter unflätigen Beschimpfungen wegen der Sittennote zjur Rüde. Sie rief: ,/Sie sind eine Lügnerin! Sie bevorzugen jüdische Schülerinnen!. Sie sind eine rachsüchtige Person! Bei Ihnen herrscht eine jüdische Wirtschaft!" Professor Golling beschuldigte Frau Dr. Sachs noch des Mißbrauches der Amtsgewalt und rief.ihr zu: ,„Sie Hure! Sie jüdische Hure!" Frau Dr. Sachs schilderte in der Bechandbung den Vorgang Zemäß der Anklage und setzte hinzu, daß die Mädchenmittellchule ßwar Eigentum eines Vereines sei, jedoch vom Bunde subventioniert wird.'Ungefähr die Hälfte des Lehrkörpers fei verstaatlicht.' Sie selbst sei seit Jahren, staatliche Mittekschulprosefsorin. -Jda Golling sei am 6. Februar um 12 Uhr mittags mit einer anderen Schülerin ohne Erlaubnis aus fyr Anstalt weggegangen, obwrchl erst um 2 Uhr nachmittags Schulschluß war. Sogar der' katlholische Rrligionslehrer habe in der Lchrerkonfevenz erklärt, daß Jda Golling rin „en tsPr e che nd" in Sitten verdiene. Der Angeklagte.©cüiinj suchte sein Vorgehen mit ifur ch ibarer Erregung zu entschuldigen. Seine Tochter habe an. jenem Tage Kopffchmerzen gchabt, wollte »auch ihr Weggehen ist der Kanzlei melden, habe tzber dort niemals gettoffen. Er habe Frau Dr. Sachtz nicht beleidigen wollen, sei aber in einem so nn'beschreib-. sich erregten Zustand geraten, daß er feiner- Sinne nicht mächtig war. Richter: MS ehemaliger Lchver mußten Sie doch wissen, daß Sitz solche. Ausdrücke nicht gchrciuchnr dürfen. Sie hätten sich akademisch ausd rst chen müssen. Wenn Sie geglaubt haben,; daß Ihrer Tochter Unrecht geschehen sei, so hätten Sie sich an die Vorgesetzte Behörde der Direktorin ivenden müssen. : Die BerhaMung Erde schließlich-vertagt, um festzchellen, ob der Mädchenmittchchule in Währing der' Charakter einer staMiM MM DkouW». te Smmtiuifdjbtft la AdvokatmMMeirv. |jj| mffnnsiche ** in |jgg (Sk t«Wheiyn StE zwtzche« der RechkßmtwalWMM« UM Oie «voMmar vor RerytsanwMsgeyNsen pmv rmMyvurry eine prinzipielle Entscheidung des SandeSgerichteS als BerufmgSgericht feinen Abschluß. TS handelte sich m tö* Frage, ob die wMichen Rechtsanwalts- und NotarSgchilfen an Samstagen bis 12 Uhr oder bis 2 Uhr zu arbeiten haben. Die Parteien konnten sich bei Verfassung des Kollektivvertrages über diese Frage nicht einigen, sondern ließen sie in Schwebe, indem sie sich auf die diesbezüglichen Gesetze und Bestimmmtgen beriefen und deren Auslegung einer Vereinbarung zwischen Anwalt und Beamtin überließen. Jnteveffant ist, baß die RechtsatMaltskammer in ihren amtlichen Mitteilungen die Rechtsanwälte jedes Vierteljahr dchin belchrte, daß weibliche Anwaltsgehilfen an Samstagen bis 2 Uhr zu arbeiten haben, weil die Sonntagsruhe bei den RechtSanwalten und Notaren kraft Verordnung des Ministeriumz für sogiaile Verwaltung vom Marz 1660 an Samstagen um 2 Uhr nachmittags beginne. Hingegen belchvte die Organisation der Anwalts- und No« tärsgch'.lfen ihre MrtKieder gleichfälls alle Viertelßchre dahin, daß für Weibliche Hiffskväfte kmft -des AchtstundewtaM-etzes vom 17. Dezember 1919 die Sonntagsruhe an Samstagen um 12 Uhr Mittags einsetze. Eine eEaffene Peamtin klagte nun durch den Reichsverband her RechtSanwaltZgchillfen die Entlohnung für jene Ueberstunden ein, die sie an den Samstagen des letzten Halbjahres in der Zeit von 12 bis 2 Uhr ohne gesonderte Entlohnung geleistet hatte. Vor dem Gewerbegericht betonten beide Parteien ihren gegensätzlichen- Standptmkt. Das Gewebeglevicht wendete sich an an das Ministerium für soziale Verwaltung und an das JustiMmisterium mit dem Ersuchen um eine staatliche Interpretation der gesetzlichen Bestimmungen. Beide Ministerien lehnten es aber ab, die Anfrage des Richters zu beantworten und Märten, die Frage könne nur durch das Gericht entschieden werden. Das Gewerbegericht fällte MN das Urteil zugunsten der weiblichen An- WaltSgehilfen. Es legte die gesetzlichen Bestimmungen dahin aus, daß die Verordnung des JustMinisteriums über die Sonntagsruhe bei Anwältm und Notaren diese nur allgemein^ rregle, jedoch die Bchimmungen des Gesetzes über den Achtstundensag nicht aushebe und auch keine AuSn-cchmsbestimmungen festlrge. Der Rechtszustand sei deshalb der, daß die männlichen Anwaltsgchikfen an Samstagen bis 2 Uhr Adbeiisgei>t haben, während für die weiblichen Angestellten die Sonntagsruhe schon um 2 Uhr beginnt. Das Kandesgericht als BerufunMericht hat diese Entscheidung des Gewierbegerichtes bestätigt. Da in den Wiener Anwalts- und Notariatskanglelien die Zahl der mätMichen Gehilfen verschwindend gering Ift, ergibt sich ÄS praktische.Folge, daß diese Kanzleim um 18 Uhr mittags an Samstagen schließe« müssen. __ Lar Urteil gegen Heinrich Sklarz. Berlin, 3. Mai. (WoHf.) Jm BetvugSprozetz gegen Heinrich Sklarz vor dem Schöffengericht wurde am 1. Mai das Urtell gefällt. Sklarz wurde des vollendeten und versuchten Betruges in mehreren Fällen und der Untreue und Erpressung in einem Falle schuldig befunden und zu einer Gosamtswafe von einem Jahr sechs Monaten Gefängnis und 80.000 Mark Geldstrafe oder weiteren 200 Tagen Gefängnis sowie zu drei Jchren Ehrverlust verurteilt. Wegen der Höhe des Strafausmaßes erließ das Gericht gegen Heinrich Sklarz einen Haftbefehl, dessen Vollstreckung aber durch Stellung ei-mr Sicherheitssumme von 20.000 Mark binnen acht Tagen äbgewendet werden kann. Sklarz wurde daraufhin aus dem bisherigen SichecheitSgeiwcchrsam entlassen. La« Urteil im Lemberger Kommunifteichrvreß. (Eigendienst der „Wiener Morgenzeitung".) Lemberg, 30. April. In dem vor dem hiesigen^ Schwurgericht stattsindenden Prozeß gegen die sogenannten »Botwinowcy" echloß gestern folgendes Urteil: Bon den sünszchn Angeklagten wurden vier, wnd zwar Brenner, Engler, Fräulein Verküwitsch und Frmrlem Riicheles freigchprochen, Umschweis und der Verwalter der konrmunistischen . Gehvmchruckerei Kranz wurden des Hochverrates schuldig erkannt luirtb elfterer zu drei, letzterer zu fü^f Jahren schweren Kerkers, verurteilt. Die anderen Angeklagten wurden mn der Verbrechens der össtMichen Ruhestön-üng schuldig erkannt, und zn Strafen von acht Monaten bis zu zweieinhalb Jahren Kerkers m''-t Berfchärfungsn. jedoch unter Einrechrmng der Untersuchu-ngchaft, ver- ' ürM. _^_ . Mn Monsterprozeß gegen Posträuber. Au« Lemberg W'Ä uns geschrieben: Im vorigen J'ahre wurde hier am hellichten Tage ein verwegener Rvub an einem Geld führenden Postwagen im Hof des H v u p 1 p o st a m t e s auSgeiführt. Zuerst reklamierte die Kvimimlpollieiz'i unter Leitung des damaligen Kvmlncmdanten Aukomski, den FM für sich; iher Erhebungen führten aber zn keinem Ergebnis und das Verfahren mußte eingestellt werden. Nttn griff,die politische Polizedi« Sache auf, indem sie von der Annahme auSging, daß der Raub von Mi'gliedern ukrainischer Revolutionärer Kiampfov.qanifat'vnen, um sich finanziell zu sanieren, veMt worden sei. Es wurden zahlreiche Vechaftuwgen vorgenommen und gegen zwölf Angeklagte eine umfangreiche Anklageschrift von 144 Mafchinschrsibjeiten verfaßt. Geistern, überreichte der Unterfuchungsr-chter Dr. JaniszewLki die AnkSsgMvift den Angeklagten. Wenn gegen die Anklageschrift, die auf ausdrücklichen Wunsch der Angeklagten auch in ukrainischer Sprache abgefaßt w.nc?, leine Einwerchnn-gm erhoben werden, soll die Berhaudlüng noch ,,.Z Mim Monat Mte gmm mm SIBGM KORNMEHL cmOUFLBUCHHAUERBI gfntfil«: L, B tt ggilü Nr. 18, Ttl. 17-8-89 % iso-sz Lieferant für Heilanstalten Abteilung für NV2 - Fleisch untar Aufsicht des Ehrwürdigen Rabbinats dar Isr. Kultusgemeinde Wien IX., Berggasse 157 XVIII., Währingerstr. W Wien, WlPPilnoerstrasse 15 / Tel. 67307,69292 I nur! SCHILLING I für Jeden Band | neuester französischer Literatur I Blüten wtiisss Papier | Herrlicher Druck I Wundervolle Illustrationen NEU EINOETROFFEN FOLGENDE BÜCHER: J. Henry Bordeaux: LE PAYS NATAL LA MAIS ON Lucie Delarne •Mardrus: LA CIO ALE Henry Duveruols: M O R T E LA BfiTE Marguerite Audoux: MARIE-CLAIRE Louis Barthou: LES AMOURS D’UN POETE J. H. Rosny: LES FEMMES DES AUTRE Rend Boylesve: LES NOUVELLES LEQONS D’AMOÜR DANS UN PARC R. Radlguet: LE BAL DU COMPTE D’ORGEL Ren4 Benjamin: LES JUSTICES DE PAiy Versand nur gegen Nachnahme öder Voreinsendung des Betrages von der neueingerichteten französischen Ab- Wuckbandlung IR. Löwit Wien, I., Rötenturm strasse 22 Bottswirl Bor der Sntscheidung in Brünner MMkne». Die starken Abgaben dör Kontörmlnp. An der gestrigen Börse haben die Brünner Maschinen einen weiteren erheblichen Rückgang nnr 69.000 K. aufzuweisen. Es handelt sich neueäings um große Abgaben der Kontermine, die sowohl in Prag als auch in Wien kräfüge Borstöße unternommen hat. In Finanzkreisen verlautet, daß in den n ä ch st e n T a g e n der Schleiche der Ungewißheit, der bisher über die Vorgänge in Brünner Maschinen schwebte, teilweise gelüftet werden wird. Außerdem wird auch . ein gemetnfajmes Borgehon der in Betracht kommtmden Banken, welche den Brünner Maschinen nahestehen,' in Aussicht genommen. Bisher hatte bekanntlich in Wien nur die Länderbank interveniert. Die Prager JnterventionSkäuse hatten vor kurzem überhaupt aufgchört. In dieser Hinsicht dürfte nunmehr eine Arbeitsteilung vorgenommen werden. Die Banken wollen es nicht mehr zulllssen, daß unverantwortliche Spekulationselemente den Markt in Brünner Maschinen zum Tummelplatz ihrer Mrverkärch machen. Gestern, fand eine Besprechung der Vertreter der an der Brünner , Maschinenfabrik interessierten Banken statt, an der auch ein Vertreter des New-Aorkeri Bankhauses Lisman u. Co. teilnahm, das bekanntlich für das Unternehmen die 4-Millionen-Dollar-Anleihe begeben hat. Die beteiligten Pmger Institute haben in der, abgelaufenen Woche das Programm für den Vorgang in der nächsten Zeit vereinbart und durch ihren Delegierten in dieser Sitzung vorgebracht. Am 8. d. findet in Bmnn eine Verwaltungsratssitzuna statt, der die bisherigen Ergebnisse der Revision, aber noch nicht die Bilanz vorliegen werden. In Finanzkreisen wird entschieden vor Angstverkäufen der seriösen Mienbesitzer gewarnt. Die Banken beobachten Gewehr bei Fuß die Ereignisse und dürften im entscheiden den Momente chre Entschlüsse durchführen, die nicht zum Vorteil der Kontermim ausfallen dürften. Wen« auch die Vorgänge bei den Brünmr Maschimn einen, gewisse» Grund zum Pessimismus gerechtfertiat haben, jv bat dir Bewertung bereits diese Tatsache eskomptiert. Die dev, f itigen Berhältniffe rechtfertigen aber auf keim« Fall ei» inunterlizitieren des Kurses inö Bodenlose. Es schein^ als ob der Knlminationspnrckt bereits erreicht worden ww». > » *