Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 4 (1922)
- Issue
- Heft 1369 (2.12.1922)
- Date
- 1922-12-02
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 Wien, Samstag Wiener Morgenzeitung. 2. Dezencher 1922 Nr. 1369 AZmMlung eines Bemntru der Reparation»- kommisiion. Bor dem Bezirksgericht Favoriten (Landesgerichtsrat Dr. Glaser) fand vorgestern die Verhandlung gegen den Beamten der Reparattonskommissiorr Franz Langer statt, 'der der Aufforderung des Straßenbahnschaffners Franz Podlucky, ihm die Fahrkarte vorzittveisen, kerne Folge leistete und dem Schaffner im Laufe der Auseinandersetzung die Hand mit dem vorne am Motorwagen angebrachten Schubtnrchen einzwickte, so daß sie heftig blutete. Der Angeklagte war zur Verhandlung nicht erschienen. Sein Verteidiger erklärte, daß Langer tschechowslowakischer Staatsbürger sei und sich gegenwärtig in Paris anfhalte. Obzwar er erst 21 Jahre alt sei, seien ihm wichtige 'Ageüden und Referate seitens der RepavationskonMission übertragen. Laut der Anzeige gegen Langer lag -dom -Falle folgender Tatbestand zugrunde: Ter Schaffner Podlucky hatte am Bahnhof einen Zug der Linie 6 übernommen und war dabei, die Fahrscheine zu überprüfen. Der Angeklate besand sich damals aus der vorderen Platfform beim Motorfiihrer. Als der Schaffner das kleine Schnbtürchen öffnete intd die Karte verlangte, erklärte Langer, er habe schon zweimal die Karte vorgewiesen; der Schaffner erklärte, er habe soeben den früheren Schaffner abgolöst und müsse die Karte sehen. Langer gab hier« oiif keine Antwort und schob das Türchen zu, wobei dem Schaffner, der die Hand an der Oeffnnng hielt, diese blutig gequetscht wurde. Ter Schaffner begab sich hierauf auf die vordere Plattform, und da sich Langer auch jetzt nicht zum Vorzeigen 'der Karte verstehen wollte, mußte er den Wagen verlassen und ein Wachmann nahm ihn in Empfang. Bei -der Polizei erklärte der -Angeklagte, daß er innerhalb dreier Haltestellen dreimal kon- IrollieÄ worden sei. Während der ersten Strecke habe er die Zeitkarte vorgezeigt, bei der zweiten Haltestelle fti der Revisor gekommen und innerhalb der dritten Stücke zum zweiten Male ein 'Schaffner; das habe er für eine Belästigung gehalten. Er habe auf seine Tasche gegeigt, welche Bewegung besagen sollte, er habe die Karte in dor Tasche. An der gequetschten Hand sei der Schaffner selbst schuld. Der Richter verurteilte'den Angeklagten, besten Handlung die Verbrechensgrenze streife, zu einer Gelbst rase von 200.000 K., wogegen sein Verteidiger die Berustmg erbrachte. GUMMIABSÄTZE UMD GUMMISOHLEN sind billiger und dauerhajter als Leder! Bester Schutz gegen Rilsse und KülteI 319 Mzer und Geklagter als HWlingr. In einem gestern vor dem Zivillandesgerichte unter Vorsitz des Hofrates Dr. Carpesius durchgeführten DcMonenprozesse wurde sowohl der Klager als auch der Geklagte aus der landesgerichtlichrn Haft durch Justizwachleute vorgeführt. Der Maschinenfchlosier Otto Prohaska brachte gegen seinem ftüheren Dienstgeber, den Eisenhändler Wilhelm Kohn, eine Klage ein, deren Streitinteresse mit 31,350.000 K. bewertet wurde. Insbesondere verlangt der Kläger ein Uchmerzensgeld von drei Millionen Kronen und eine monatliche Reute von 236.250 K., indem er in der Klage ausührte, der Beklagte habe im März 1921 zwei Fuhren diverser Sprengstoffe angekauft nnd den Kläger mit der Sortierung des Materials nach Eisen, Messing, Kupfer usw. beauftragt. Bei dieser Sortierung explodierte plötzlich eine Sprengpatrone (Dumdumgeschoß), durch welche dem Kläger mehrere Finger weggerissen wurden, außerdem sind ihm ganze Körperpartien vom Brustkörbe weggeriffen worden und Sprengstoffe ins Gesicht eingedrungen. Das Verschulden des Geklagten besteht darin, daß er ohne behördliche Bewilligung Sprengstoffe ankaufte und sortieren ließ. Der Geklagte erwiderte, die Explosion sei nur dadurch erfolgt, daß Klager sich mit den Geschossen spielte und in denselben herumbohrte. Der Kläger hat ans Rache über eine Dieöstahlscmzeige, infolge deren er gerichtlich bestraft wurde, erst nach anderthalb Jahren die vorliegende Schadenersatzklage eingebracht. Nach dreistündiger Verhandlung kam unter Intervention des Klagevertreters Dr. Leopold Katz jun. und des Geklagtenvertreters Dr. Hugo Sperber ein Vergleich dahin zustande, daß Kläger fern Klagcbegehren auf eine halbe Million einschränkte und der Geklagte sich verpflichtete, dem Kläger diesen Betrag M bezahlen. Volkswirt. Gestempelte Krone Auszahlung Wim Zn Zürich notierte —.8876 Centimes. —.8876 Centimes. die Lsterreichische Krön;. . . 0.0076 ( 0.0075 a« 30.9loo.) die öjterr. gestempeüe Krone. 0.0076 ( 0.0076 am 30.9loo.) die lschechische Krone .... 16.96 (17.- am 30 Rov.) die Mark.»,«»»»-»« 0.07 V4 ( 0.06»/* am 3o. Nov.) Agram » . . . .««-« 1.771/* ( 1.75 am 30 Nov.) Bukarest . . , . — . . 2.30 ( 3.35 am 30. Nov.) SoflQ »** --M . 3.90 ( 3.90 am 30. Nov.) 33u&ctp6ff ». 0.23 ( 0.22»/* am 30 Nov.) ^lüür^au. » . « 0.037* ( 0.037, am 30. Nov.) Das Mederanfbaugesetz. Ein Ausländer — Präsident der Notenbank? Der Finanz- und Budget-Ausschuß zog den Einspruch des Bundesrates gegen das Wiederaufbauge s etz in Beratung. Berichterstatter Heinl beantragt, daß der ursprüngliche Beschluß des Nationalrates betreffend das Wiederaufbaugesctz nebst den Anlagen und dem Reform- und Finanzpvogramm wiederholt werde. ' . Mg. Dr. Bauer : Wir haben in bcu letzten Sogen Mitteilungen bekommen, welcheernstesten Befortznisse eüveckt^ daß die Regierung noch über die Schranken der Genfer Verträge hinaus, die Kontrolle des Auslandes über unsere Volkswirtschaft verstärken will. Es hat zunächst in e ner Pressekonferenz der Bundeskanzler selbst die erstaunl:che Bemerkung gemacht, cs sei noch nicht entschieden, ob ein Oesterreicher' oder ein Ausländer zum Präsidenten der Notenbank crnun,'.'. werw:r^. Die Ernennung eines Ausländers zum Präsidenten der Notenbank würde selbstverständlich dewu'.en. daß an die Stelle der Kontrolle durch die österreichische Regierung auch hier die Kontrolle des Auslandes tritt. In einer Zeit, in der von der Art der Handhabung der Diskontopolitik der Notenbank das ganze Schicksal und die ganze Lebensinöglichke-it unserer Industrie abhängt, einen Ausländer zum Präsidenten der Notenbank zu ernennen, hieße, den Staatseinfluß vollständig aufgeüen und unser ganzes Geldwesen und das Schicksal unserer ganzen Industrie dem Auslande überantworten. Es sind vom Sekbionschef S ch w a r z w a l d ferner Aeußerungen gemacht worden, die zum mindesten so verstanden werden können, als ob die Regierung der provisorischen Delegation des Völkerbundes oder dem ihr nachfolgenden Generalkommissär das Recht zugestanden hätte, die Verwendung des Erlöses der inneren Anleihe zu kontrollieren. Wenn die DMtung der Aeußerungen des Sekttonschefs Schwarzwald richtig fein sollte, wäre das eine Ungeheuerlichkeit, die sich würdig der früher bezeichnten anreihen würde. Es scheint nun, daß die Regierung hier, weit über den Genfer Vertrag hinausgehend, tatsächlich sich auch bezüglich der Verwendung dieser Gelder der Kontrolle des Auslandes unterworfen hat. Das wäre schlechthin unerträglich. Er fordert schließlich die Regierung ruf, im Sinne der ihr erteilten Ermächtigung, den ausgesteuerten Arbeitslosen vorläufig zu Weihnachten eine einmalige ausgiebige Unterstützung zu gewähren. ' Mg. Dr. Danneb-erg machte daraus aufmerksam, daß durch di-e gesetzliche Neuregelung des Mieterschutzes die Frage der Wohnungszinse, insbesondere für die Arbeitslosen, von großer Bedeutung sein werde. Angesichts des bevorstehenden Abschlusses der Verhandlungen über die Reformen des Mreierschutzvechtes richte er daher an den Minister das Ersuchen, diesem Problem die größte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Finanzminister Dr. Kienböck erwiderte: Was die Besetzung der Stelle des Präsidenten der neuen Nationalbcmk anlangt, könne er sich nur auf die Aeußerung des Bundeskanzlers in der Pressekonferenz berufen; die Regierung habe über diese Angelegenheit noch keine Beschlüsse gefaßt, die Frage ist noch offen. Selbstverständlich würde man in normalen Zeiten an die Bestellung eines ausländischen Funktionärs zum Präsidenten der Nationalbank wohl nicht denken, gegenwärtig allerdings ist die Lösung dieser Frage nicht so einfach, da es sich uns sehr wesentlich darum handeln muß, daß durch die Ervichttmg und die Führung dieses neuen Instituts unserer Volkswirtschaft überall, und insbesondere rm Auslande, von dem wir die Kredite erwarten, volles Vertrauen wieder gewonnen wird. Vertrauen kann man nicht diktieren, Der« trauen muß vorhanden sein nnd man mutz eventuell das tun, was notwendig ist, um es in vollem Maße zu erlangen. Was die Anfrage in Angelegenhett der Goldschatza n l e i h « aulaugt, muff« der Minister darauf Hinweisen, daß es sich hierbei zum Telle bereits um Betrage handelt, die sich im Rahmen der Kveiditermächligung des Wiedevausbau-gefetzes hüllen. Für diese ist eine Sicherstellung aus die Einkünfte deS Zolles und Tabakmonopols «vorgesehen. Eine solche Sicherstellung kann nur nach Freigabe dieser EmWnfhe erfolgen, ohne diese Kontrolle wäre, diese Freigabe ebm nicht erfolgt. Gewiß würde es auch die Fimanzverwailtung dorziehen, wenn sie die Anleihe auch ohne Sicherstellung echiette und sich der Kontrolle nicht unterwerfen müßte, da wir ober tziie Sicherstellung brauchen und sie an dies« Bedingung geknüpft war, mußte so vorgsgangen «werden. Abg. Dr. Bauer: Die Antwort des Finanzministers ist geeignet, unser« sehr ernsten Besorgnisse noch zu verstürben. Zum Präsidenten der Notoivbank wird man doch einen ausländischen Baulmann bestellen muffen, ud wir haben daS Vertrauen nicht, daß ein solcher -ausländischer Bouimann nicht Privatintereffen vertreten wird. Der Redner stellt« folgenden Antrag: Die Regie-vumg wind aufgefordevt, zum Präsidenten der Nationalbank einen Oesterreicher zu ernennen, der die Gewähr «dasür bietet, daß er sein Amt als Organ des Staates und als Wahrer der Interessen dor österreichischen Volkswirtschaft versehen wird. Auch die Antwort des Ministers auf di« zweite Frage des RMers ist im höchsten Maße Unbefriedigend. Er stelle daher den Antrag: Der NatioMrat mißbilligt, daß der Jinauz- «lninistst die Verwendung des Erlöses der Gvlldschatzanle-ihe der Kontrolle des Generaikommiffärs des Völkerbundes unterworfen hat, ohne durch Gesetz dazu ermächtigt zu sein. Mg. Dr. Gürtler «verlangte,' die -Regierung möge aus die. Konditionen, unter «denen die Industrie, von den Banken 1 Kvchit erhält/ Einfluß, «nehmet Minister für Finanzen Dr. Kienböck wirdechott-e, ißatz die Regierung in der Frag« der Bestellung des Präsidenten der Rationll'bank noch keinen Beschluß gefaßt «Hobe. Gegen di-e Berufung eines Ausländers Sechen sicherlich sehr gewichtige GvgenMünde; diese Erkenntnis entspricht durchaus auch dm Anschmvungen der Negierung. Die Rogiernn-g werde unter allen Umständen mtr eine Persönlichkeit ernenmn, zu dor sie «volles Vertrauen hat und die di« Verantwortung tragen kann. Bei -der Abstimmung wurde der Antrag des Berichterstatters, den Beschluß des Nationalrates zu wiederholen, mit Mehrheit angenommen. Die Resolution Bauer, betreffend die Bestellung des Präsidenten dor Notenbank, wurde vertagt, der MißbilligungSantrog abge-lehnt. Nie Devisenpreise. Besserung öer Beichsmarkl. Die Reichsmai k ist gestern in ^Z ü r i ch von 0.0675 auf 0.0725 p. st'eaen. Auch der französisch^ Franken erholte sich von 37.15 auf 37 45. Die tschechische Krone erfuhr eine Abickwächung von 1b ans 16.25. Die iinqarische Krone hat sich von 0.2275 aus 0.23 gebessert Ferner flieg Zahlung Agram von 1.75 auf 1.175. - In Berlin rvlierie der Dollar unoeröndcrt 7 30.87, dagegen ermal-iglen sich Weltdevisen ganz erheblich, w'-krend Auriahlung Wien von ll.02 auf 11.07 gestiegen ist. il'uch die anderen nationaistaalsichen Devisen halten kleine Besserungen zu verzeichnen. Die österreichischen Zahlungsmittel notierten in Zürich unverändert. In W i e n ging der Dollar um 200 K. auf 71.056 zurück, Pfunde ermötzigt-n sich um 2700 K aus 321.700, dagegen dkfferlen sich Re>«isma>k von 8.50 aus S.75. französische Franken von 4885 aus <835, walnend Schweizer Franken und tschechische Krön» unverändert 13.250, bezw. 2230 notieren. Nachstehend die offiziellen Notierungen: Veröffentlichung der Devisenzentrale vom 1. Dezember 1922. Devisen (Schecks und Aus Zahlungen) Amsterdum f. l holl. Gulden “gram 1 jug. Kronen . . . Belgrad 1 Dinar ..... Berlin 1 deutsche Reichsmark Brüssel 1 belgische Francs . Budapest 1 ungarische Kronen Buknresl I Lei. Chrlstlania 1 norweg. Kronen Kopenhagen 1 dänische Kronor London 1 Pfund Sterling » . Madrid I Pesetas » . , » . Mailand 1 Lire New York 1 Dollar..... Paris 1 Francs ...... Prag I tschecho-slow. Kronen Sofia 1 Lewa ...... Stockholm 1 schwedischeKronor Warschau 1 polnische Mark . Zürich 1 schweizerische Francs Noten Amerikas. Noten v. 5-Dollar atilw, kleinere . » k Belgische Noten 100 Francs . , Bulgarische Noten zu 1000 Leva , ■ 1^0 ■ » , , kleinere, . . Dänische Noten 100 Kroner , , Deutsche Noten zu 1000 Mark. . ■ . . 100 , » , 9 kleinere» Engl. Noten von 5 Livrest. ’aulur! » kleinere ..... Französische Noten 100 Francs , Hol'ändlsche Noten 100 Gulden . Italienische Noten v. 100 Lire aufw, , „ , kleinere . . . lugosl, Noten ungest. zu 1000 Dinar * » » 109 » , „ . kleinere . . Norwegische Noten 100 Kroner . Polnische Noten v. 500 Mark aufw, , » kleinere. . . . Rumänische Noten zu lOOOu.BOOLel , . kleinere . Russ. Noten (Roman.) zu 500 Rubel mm mp 100 » , . . kleinere. , Schwedische Noten 100 Kronor Jß Schweizerische Noten 100 Francs Spanische Noten 100 Pesetas . . Tschecho-slow. Not v.1000 aufw, » kleinere . . Ungar, Noten (neueEm.) zu 1000 Kr. » »zu 10.000 Kr, . . . » - kleinere ..... Zioß* /«A|j fuß 0el<l Ware Kurs v.29,Novemb, Geld Ware 4 28350.- 284 0.- 28300— 28400— 6 235.75 236.25 235.75 236.25 6 943.- 945.- 943— 945— 8 9.60 9.9U 8.35 8.65 4*/» 4574.- 4586. - 4564— 4576— . k 30.65 30.75 30.45 30.55 8 131851— 13215*- 13260— 13290— 5 14585.— 14615.- 14585— 14615— 3 322200.-322800.- 324900.-325500— 5V. 10925.- lf 955.— 10885— 11015— 6 3421.- 3429.- 3465- 3414— 4 71475.- 71625— 71675— 71825— 5 4994.- 5006— 4914— 4956— 5 2257.- 2253— 2247— 2253— 6V, 531.50 532.50 527.50 528.53 <l/j 19180.- 19220— 19360— 19400- 7 4.15 4.25 4.55 4.65 3 13335.- 13365— 13335.- 13365— 71C50— 71350— 71250— 71550— 70950— 71225— 71150— 71450— 4515— 4545— 45?5— 4535— 510— 515— 506.- 510— 490— 494*.- 486— 490— 14120— 14480.- 14420— 14480— 9.75 10.75 8.50 9.50 —— 321700— 322700- 32440a- 325400- 321500— 3225- 0— 324200— 325*00— 4935— 4965— 4885— 4915— 282)0—' 28400— 28150— 28350— 3337.50 34(2.50 3372.50 3387.50 3367.50 3382.50 3352.59 3367.50 930— 934.- 930— 934— 918— 922— 918— 9Ä— 1303a— 13090.- 13110— 13170.— 3.95 4.25 4.35 4.65 3.90 4.20 4^0 4.60 447— 429— 452— 454— 427— 429— 432— 434.- Z*Z' 18960— 19C40— 19130- 19210—: 13250— 13310— 13250— 13810.- 10800— 10868— 11850— 10910— 2230— 2240— 2230— 2240— 2225— 2235— 2225— 2235—, 30.10 30.30 29.90 30.10. 2SL85 3Ö!o5 Ae neue sugoflawische Seviseuorduung. Das Beilgrader AmÄ'latt vsrLssenÄicht den Text der neuen Devi«semiveror!dnu,ng folgenden Wortlauts: 1. Die Kauflsnte nnd Importeure überhaupt weMn ver> stanidlgt, im Auslände keine Waren zu bestellm, ohne «die vorherige Genehmigung der im Mnvevnohmen mit «der Nattonalbank arboitenden Fachkommission für den Deviseinverke'hr, denn «sie können weder §nr Einfuhr noch zmn Ankauf von Dev'ison die Erlaubnis schallten, falls die Ware >im Anr>ollen oder bei der Zollgrenze angölangt ist. Waren, die «ach dem 1. Dezember ohne die EinsichwrLau'bniis am die Grenze kommen, werden mrbedingt zuvückgöschicklt. 2. Alle zum Devifenverkehr zugolaffenem Institute in Südslawien können ausländischen Firmen, Personen öder Banken, denen die Ausfuhr von Dmavgn1ha>ben gestattet wird, Ldonteir auf laufende Rechnung eröffnen, für die Guthaben aus dem) -Verkauf von Waren, für die Dinarwerte ontstaMn find und für die Ware eingeführt wird. Die pm Devisenverkchr zugeüiaffenen Banken haben sich bei Ueberna>hme dieser DmarguthÄben von der Herktmst der Dinarsmnme zu überzeugen und auch darüber, ob, wenn das Guthaben aus einer Waveneinfuhr stammt, die Einfuhrerlaubnis vorhanden war, und ob die Summe des DimavAUthabens per OrigmÄsimime «im Faktura entspricht, die m«it eirmn' Ursprungszertifikat versehen sein muß. Die Bankm müffen die darauf bezüglichen Dcbvmneute in ihvm Archiven ausbewahreu. Ueber diese Separaikonten aus die Dinarguthaben aus anderen Ouettett nicht gebucht werden dürfen, kann der fremde Konioinhaber m Südflawien fvdl verfügen, um Forderungen im Dinar zn begleichen oder Waren zur Ausfuhr oder für dm inländischen! Bedarf zu kaufen. Gnlhabvn aus diefou Konten können auch auf audwe Personen oder Finnen übevtvagm werden. Falls F