Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 4 (1922)
- Issue
- Heft 1320 (14.10.1922)
- Date
- 1922-10-14
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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L Vrite 4 ' Are», Samstag SStcne* MrwgerrzettAN«. 14. Oktober 1S88 Rr. 1320 Sternhetms „Nebbich". AuS Darmstadt meldet man der „Voss. Zta.": DieNranfführuna deö neuen Bühnenwerkes von Karl St er «he im „Der Nebbich" fand im Hessischen Landes * theater statt. Die Komödie erwies sich dabei als ein rm ganzen unhaltbares Stück, das im einzelnen, einen vielfach überlegenen Witz sowie einen fröhlichen und schneidigen Dialog besitzt. Seine Politischen und gesellschaftlichen Rempeleien wrtken beiter und sehr gescheit. Dank Gustav HartungS Einstudierung, die dos Aeutzerste aus dem Stück herausholte, war die Aufnahme freundlich. LS»e»»r«L4a«pr iw Ap»ll»-LHe«ter. Allergrößtes Aufsehen erregt allabendlich der orandiole Löwenringdampf im Avollo-Lheate r. Gönz Asten spricht von dieser bäum zu Üoerbietenden Neubeit, hunderte von Maschen r'mlagern täglich ohne Aussicht auf Eintrittskarten die Kassen. Alles will dielen L S w e n r i »jli m p f gesehen hoben, »tt rem der einfallsreich.» Direktor D e n T t e b e r wieder einmal ras Wiener Publikum mitreibt. Wegen des starken Andranges kmpfieh't die Direktion, di« 8 Tage im voraus erhältlichen Karten 'in den Vorverkaufskassen zu lösen. -ft Gerichtssaal. Die Leide» eirres Vflegekindes. Ein typischer Fall von KindeLrnißhandlnng, der die Leide» eines armen Pflegekindes grell beleuchtet, beschäftigte gestern nachmittags beim Landesgericht 2 den Einzelrichter Oberlandesgerichtsrat Dr. Werner, vor dem sich die 40jährige Eisenbahnersgattin Leopoldine John aus Rotneustedel wegen Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung und Vergehens'gegen die Sicherheit des Lebens zu verantworten hatte. Sie übernahm am 29. August 1921 vom Niederösterreichischen Zmtralk-inderheim den - damals fünfjährige n verwaisten Franz Robl in Pflege. Nach Aussage von Nachbarn und den eigenen .Kindern des Ehepaares John wurde der kleine Fraüz von der Pflegemutter äußerst lieblos behandelt. Die Mutter schlug den Buben täglich zweimal mit einem Ochsen« z i e m e r und verabreichte ihm oft kein Essen oder nur einen leeren Tee. Wenn das Kind ans Hunger ein Stück Brat nahm, wurde es unbarmherzig geprügelt, wobn das Weib ihm auch oft mir der Spitze des Ochsr.iiL.-ms rns Gesicht streß. D?r Knabe mußte auf dem kahlen ^'..tzbodeo .chlafeu. W-m' er, wäorcnd der Nacht um Wirser bat,'gab ihne Mut :v e:‘-c Ohrfeige. Er mußte, we in er nberhanpr Ersen enstei:.' die. Mahlzeit am Fußboden einnehmen und durfte sich niemals mit den übrigen Kindern zum Tisch setzen. Dabei wurde das arme Kino von der Pflegemutter gemein beschimpft, Ausdrücke wie „böhmischer Gauner", „Fallo!" »nd „Pülcher" waren ihre Ansprachen an ihn. Am 1. Mai starb. das Kind. Der hrrbeigsrnsene Arzt Dr. Joses Mayer aus Oberlaa entdeckte bei Besichtigung der kleinen Leiche die Merkmale schwerer Verletzungen und erstattele bei der Gendarmerie die Anzeige. Bei der gerichtsärztlichen Obduktion wurde am Kopfe der Leiche eine in Vernarbung begriffen gewesene klaffende Wunde, blutunterlaufene Flecken im Gesichte,-am'Hals und an der rechten Körperseite festgestellt, die Füße erschienen Matt angeschwollen, an der Oberlippe zeigten sich , gleichfalls Verletzungen. Ter kleine Körper war furchtbar abgemagert. Nach ärztlichem Ausspruch ist das Kind an den Folgen einer chronischen Niereneutznndüng gestorben, außerdem hat es Monate hindurch an eitrigem B.ronchialkatarrh gelitten. Die Verletzungen sind dent Kinde wahrscheinlich drrrch Stockhiebe hergebracht worden, sie haben jedenfalls den Zustand des Kindes verschlimmeri. Schon dem Laien habe es anffallen müssen, daß das Kind schwer krank /war, trotzdem hat die Frau während der ganzen Zeit ärztliche Hilfe nicht in Anspruch genommen. In der Voruntersuchung leugnete Leopoldine John anfangs. das Kind mißhandelt zu haben, später gab sie zu, daß sie den Buben, der sehr schlimm gewesen sei, ztveimal täglich geschlagen tzabe. Ihr Gatte, der Oberbanarbeüer bei der Südbahn ist, bezeugte, er habe seiner Frau ivegen der Behandlung des Kindes oft ernste Borsteltttngen gemacht, und sie attch aufgeforbert, einen Arzt zu holen, doch habe sie immer wieder gesagt, sie werde mit. dem Buben ins Spital gehen. ' Vom Landesjngendamt, Berufsvormundschaft Schwechat, liegt dem Gerichte eine Note vor, wonach Leopoldine John schon einmal ein Kind in Pflege hatte, das ihr dann vom ZentraMnderheim ivegen schlechter Behandlung abgenormuen worden war. Trotzdem gab man ihr neuerlich ein Kind in Pflege- Tie Wohnung des Ehepaares bestehe aus Zimmer und Küche/ die Küche diene als Aufbewahrungsort fiir Heizmaterial und als Stall für Ziegen. Das Zimmer starre von Schmutz. Als int April.die Fürsorgeschwesier Anna Rückert nach erfolgter Inspektion der Wohnung der Berufsvormundschcift die Verhältnisse schilderte, wurde die Pflegestelle als ganz und gar ungeeignet Zeichnet. Die Psychiater bezeichnen Frau John als eine hochgradig nervöse Frau, die infolge erblicher B e l a st n n g mH einer reizbaren Nervenschwäche und den damit erichergchenden psychischen Mängeln und Unzulänglichkeilten behaftet a Eine Geistesstörung sei jedoch nicht konstatiert worden. Die Verantwortung der Angeklagten. Ans sie.Frage des Richters, ob sie sich schuldig bekenne, antwortet die Angeklagte: „Nein, ich bin nicht schuldig, das Knü> war genäschig und ich mußte es deshalb züchtigen." Die Angeklagte.beteuert, das Kmd nur mit dem Kochlöffel geschlagenen haben.-Wenn an der Leich« des Kindes Verletzungen vorgesunden wurden, so mußte das Kind diese Verletzungen sich selbst durch Sturz oder durch Hantieren mjt spitzen Gogenstän- £*»'-»gezogen haben. . ». .. Diese Beratttwortung der Angeklagten wird durch den Gerichisarst .Hofrat Haberda widerlegt,, der in längere): Rede ansführl, daß die Verantwortung^ der Angeklagten typisch sch.für.-alle der. KindermißhaMurrg Beschuldigtest. SW sagen.- di: betreffend.'» Angeklagten,' das mißhandelte Kind sei gcauusi: üineusiittJcudUdie festgestellten Verletzungen hätten stch die Kinder selbst zuge-> zogen. Es sei in diesem Falle gegenüber der Verantwortung der hallte Angeklagten nur sestzustellen, daß das Kind sich die Verletzungen selbst nie zugegogen haben könne. Es seien Verletzungen darunter, die nur durch die Einwirkung einer rohen Gewalt entstanden fein können'. durch Faustschläge in den Rücken, durch Antverfen gegen die Matter, durch Hinschlendern auf beit Boden. Die Gesamtheit der Verletzungen müßte als schwer bezeichnet tvevden und als derart, die für das Kind mit besonderen Qualen verbunden gewesen seien, weil bereits verletzte Stellen immer 'wieder von neuem .der barbarischen Mißhandlung ausgesetzt waren. Es bestehe auch zwischen dem Tod des Kindes, und den erlittenen Verletzungen sicher ein mittelbarer Zusammenhang. Das Urteil. Der Richter erkannte die Angeklagte, des Verbrechens der schlvercn Körperbeschädigung und des Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens schuldig und verurteilte sie "zu einem Jahre schweren Kerkers. Die Angeklagte bat weinend um einen Strafaufschub, dieser wurde ihr aber nicht bewilligt. Nachdem sie von ihrem Gatten und ihrem Kinde Abschied genomuten, wurde die Frau in die Zelle abgeführt. Die Delogierung — keine Verletzung der menschlichen Grundrechte. Der Kaufmann Rudolf PoNak brachte gegen die Gemeinde .Wien (Wohnungsamt) beim Derfaffungrgerlchlshofe eine Beschwerde wegen Verletzung des verfaffungsmWg gewährleisteten Rechtes des Eigentums, der Freiheit und des Lausrechtes ein. weil er vom Woknunzsamie einen Räumung sauf trag mit der Aufforderung erhalten erhalten habe, die ihm fünf Monaie vorher zugewiesene Wohnung in Set Neubaugaffe 40, die er auf eigene Kosten Herrichten lies», an räumen. Diese Delogierung bedeute einen (Eingriff in die Freiheit des Eigentums, der Person und insbesondere des Schutzes des Lausrechtes, »eil eine Behörde nicht im Widerspruche zur eigenen Verfügung eine entgegrngesehie Anordnung treffen darf, wodurch die menschlichen Grundrechte verleht werden. Denn durch die Zuweisung der Wohnung habe Deschwerdeführer einen berechtigten Anspruch auf diese Wohnung «halten. Der Verfaffungsgerichtrhof (VorsitzenderPräsident Dr. V i i f o re Ui) hat die Beschwerde als unbegründet a b g e w i e f e n, »eil der Räumungsawtrag als ein Akt der Exekution einer rechtskräftigen Entscheidung angesehen werden müsse, durch Exekution einer rechtskräftigen Entscheidung ober dasjenige Recht nicht mehr verletzt werden könne, dessen Verletzung, wenn überhaupt, schon durch die E n t f ch e i d u n g ersalgt und durch deren Rechtskraft ilusorisch ist. J_ Die Gültigkeit der Papierkrorre«- währNUg. Der Berfassungsgerichtshof unter Vorsitz des Präsidenten Dr. Bittorelli entschied gestern über die Klage deS Sektronschefs a. D. Karl P e r s gegen die Republik Oesterreich auf Zahlung von 102,960.535 K. Wie haben den Inhalt dieser Klage ant 12. Oktober anssichvlich mitgeteilt. Der Verfassnngsgerichtshos hat die Klage zur Gänze abgewiesen, da alle Zahlungen in deütschösterreichischeu Kronen zn leisten sind. Der Verfassungsgerichtshof hat kein Bedenken gegen die Berfassungsmäßigkeit der Vollzugs- Verordnungen des Fnianzministeviums. Eventuelle Schäden, die entstehen, können nur durch die Gesetzgebung behoben werden. Volkswirt. Gestempelte Krone — —.0080 Centimes. Auszahlung Wien --- —.0072 Centimes. Sn Zürich notierte di« österreichische Krön:. . 0.0072 ( 0.0070 - am 12. Okt.) die hsterr. gestempelte Kroye. 0.0080 ( 0.0078 «m i2. Okt.) die tschechische Krone . ... . 18.30 (18.15 am 12. Okt.) die Mark.V*. 0.901/« ( 0.22 am 12. Okt.) Agram .. V. 2.07«/, ( 2.05»/* am 12. Okt.) Bukarest ..3?7 (3.30 am 12. Okt.) Sofia . 3.45 ( 3.35 am 12. Okt.) Budapest.. 0.21l', ( O.siV* am 12. Okt.) Warschau... 0.058/, ( 0.05V, «n 12. Okt.) Der Kampf ««die DevisenbewirtschaftAng. Bundesminifter Kraft verspricht Abhilfe. Gestern sprach eine vom Präsidenten des Gvemmms -et Wiener Kaufmannschaft Kowel Spitzer geführte Deputation .Leim Bundesminifter für Harä>el Emil Kraft vor und schilderte ihm die Schäden, welche durch die Dediseuverordnung unserem WirtschaftSleberr zugefügt werde. An der Hand eines reichen statistischen Materials wies Präsident Spitzer die preisverteuerude Wirkung der Deviseuzentrale nach und betonte, daß jede Zwangswirtschaft, wie immer sie eingerichtet wird, dadurch, daß sie '- die Ausnützung günstiger Offerte, insbesondere Bövsenanbote, unmöglich mache, preis verteuernd wirken müsse. Schließlich verlangte Präsident S si i tz e r die vollkommene Beseitigung der DeöisevLewhetfchaftung. Bundesminifter Kraft nahm die Information des Präsidenten Spitzer mit großem Interesse entgegen und erklärte, sich bereit, in einer gemeinsamen Besprechung der Jnteresienteu mit dem BnndÄninister Segur und ihm die Beschwerden zu überprüfen und. Abhilfe zu schassen^ - Eine Kundgebung der Baumaterialienhändler. Der Verband der BamMterialienhändler Oesterreich) beschloß in einer vorgestern unter dem Vorsitze des VeÄ bandspräsidenten Heinrich Eber abgehaltenen Dow Versammlung, uach eingehenden Referaten und längere» Debatte . in die. Regiemng eine Kundgebung richten, in Ver im Hinblick auf den Erfolg der Genfer Verhandlungen des Kanzlers der sofortige bau der Devisenbewirtschaftung verlangt wird. Es wirh darauf verwiesen, daß eine große Anzahl von Baw Materialien, insbesondere Zement, aus dem Auslands fcej zogen werden muß, und die notwendigen^ Devisen werden entweder gar nicht oder in ganz minimalem Ausmaße mch zu einer Zeit zur Verfügung gestellt, in dev dev Be^ zug nicht mehr durchgefiihrt werden kann oder jedenfalls keinen Sinn mehr hätte, wodurch die Bautätigkeit verhindert und die würgende Wohnungsnot verschärft werde. Es sei daher unbedingt notwendig, daß ein völlig freier Verkehr eintrete, und in einer Zeit, in der jeder einzelne ganz außerordentlich durch Steuern und Lasten be-riicki werden wird, ailch jevem die Möglichkeit gegeben werde, sich in Hinkirnft auf feinem Ertverb frei, zu entfalten. Der Verband spricht die Hoffnung aus, daß die Regiermtg sich diesen Argumenten nicht verschließen und, ohne Rück< sicht auf die abbaureifen Beamten der Deviseuzentrale, unverzüglich die Auflösung dieser vollständig überflüssigen Jnstitutton verfügen werde. Die Devisenpreise. Die R e i ch s m a r k ha! sich auf dem gebesserten Standh von 0.22 nicht behaupten können und fiel gestern auf 0.18*/* zurück. Infolgedessen fehlen die fremden Zahlungsmittel ihre AufwSrlS'! bewegung in B e r l i n fori, wobei der Dollar stch um rund 157 Mark auf 2687.25 vertcuerle; die österreichische Krone stieg dort von 8.07V2 auf 3.15, Zahlung Wien von 33.0'/, auf 3.48, zumal gleichzeilig in Z ü r i ch «in« k l e i n e B e s s e t u n g der österreichischen Zahlungsmittel *inr getreten war, wobei die Auszahlung Wien von o.oo 70 qu| 0.00,72, die gestempelte Krone von 0.00,78 auf 0.00,80 gestiegen ist. Die t f ch e ch i f ch e K r o n e verharrte in Zürich auf de» Stande von 18.15, doch waren trotzdem die Devisenkurse i» P r a g rückgängig. i Sn W i e n war die Bewegung der Devisenkurse nicht einheitlich: Reichsmark, Dollar. Pfundnoien, stanz. Franken, und jugoslawische Zahlungsmittel «urden im Preise hinaufgesttzl, da- > gegen Schweizer Franken, tschechische Kronen und polnische Mark ermäßigt. Nachstehend die offiziellen Notierungen: Veröffentlichung der Devisenzentralc * vom 13. Oktober 1922. B«Visen (Schecks und AuszlM. Zahlungen) Amsterdam f. t holl. Guldea Acram 1 jng. Kronea .... Belgrad 1 Dinar .. Berlin 1 deutsche Reichsmark Brlssel 1 baltische Francs . . Budapest 1 ungarische Kroneu . Bukarest 1 Lei. Ckrtstiaal&.l norweg. Kronen . Kopenhagen 1 dänische Kronor . Londoa 1 Pfund Sterling . . . Madrid 1 Pesetas. Mailand 1 Lire. New York 1 Dollar. Paris 1 Francs. Prag 1 tscheeho-slow. Kronen . Sofia 1 Lewa . Stockholm 1 sehwedlaeheKronor . Warschau 1 polnische Mark . . Zfirich 1 schweizerische Francs . Noten IUU Oeld. Ware Ar 20670.— 28710,— 5 284.75 285.25 6 1139.— 1141. 28.15 KursV.ll.Oktobel Oeld Ware1 28670.— 28170. ■- 279.75 280.2S 28.45 11*9.— 27.60 1121.- 27.9« 4% 5184.- 5195.- 5144.- 5158.- 29.45 29.55 6 5 13165.- 13195.- 5 15005.- 15035,- 3 327100.—327700.— 51/s 11185.— 11215.- 6 3136.- 3144.- 4 73785.- 73935.- 5 5574.- 5585.- 5 2497.- 2503.- 6V, 474.5« 475.50 4V, 19580.- 19620.- 7 6.95 7.C5 3 13710,- 13740.- 28.70 , 28.8« l30lo!- 13040,-. 14865.- 14895.- 326600— 327200.- 11165.- 11195.-1 3130.- 3144.- 73725.- 73875. - 5564.- 5576.- 2547.- 2553.- 468.50 469.50 19505.- 19545.— 7.20 7.30 13785.- 13815.—< Amerikan, Noten v. S Dollar aufw. , , kleinere . . >. Belgische Noten 100 Francs . . Bulgarische Noten ru 1000 Lev» . » »' * 19® m « „ , kleinere. . . BMniscbe Noten 100 Kroner . . Deutsche Noten su 1000 Mark. . , , .100 ... „ „ kleinere. . . . Engl. Noten von 5 Llvrcst. aufw. , . kleinere '. Französische Noten 100 Francs . HollXndische Noten 100 dulden . Italienische Noten ▼. 100 Lire auiw. , kleinere . . . Jugosl, Noten ungest, zu 1000 Dinar » ■ » ». io® » ... kleinere . . Norwegische Noten 100 Kroner . Polnische Noten v. 500 Mark aufw. , * kleinere.... Rumänische Noten tulOOOu.öOOLel . . kleinere . . . Russ, Noten (Roman.) zu 500 Rubel . . . . 10p . . . » kleinere . . Schwedische Noten 100 Kronor . Schweizerische Noten 100 Francs Spanische Noten 100 Pesetas . . Tschecho-slow. Not. v. 1000 anfw, , . kleinere . . Ungar,Noten (neue Km.) znlOOO Kr. , .an 10.000 Kr. . . . . . kleinere. 73360.— 71660.- 73260.- 73560.- 5125.- 5155.— 456.- 4M,— 436!— 44o!— 14820.- 14680.- 28.30 29.36 326606.- 327600.- 326400.- 327400.- 5515.— S545,- 28520.- 21720.— 3192.50 3117.50 3882.10 3097.50 1125.- 1129.- inc!- J114!- 13010.— 13070.- 6.75 7.95 6.65 6.95 452.- 454.- 432.- 434.- 19350.'- 19440!— 13615.- «675.- 11020.— 11080.— 2485.- 2495.- 2450.— 24».- 29.20 29.40 rs!- «!« 33300.- 73600.- 73200.- 73500.- 5105.- 5135.- 453.- 457.- 4»!- 437!- 14700. - 14760.- 27.75 28.71 3261«!- 327100*.- 325900.- 550*.- 3269*0.- 5535.- 28520.- 2872Ü.- 3102.50 3U7.50 308240 3097.50 1104.- 1108.,- 1094!- 10»!- 12940.- 13000.— 7.30 6.95 7.25 454.- 456.- 434.- 436.- 109«!- 19365!- 13690.- 13750.- 11620.- 11680.— 2535.- 2545.- 2530.- 2540.- 21.45 28.65 2640 28,5 Et» Antrag auf Nooelliernng der Zwangsanleihe. Bei der Durchführung des ZiwcmgsarÄerhegesetzes, besonders b-ü der Bem-cssung ans Grund der Steuervorschretbung für die der allgen:einen Erwerbstener unterliegenden Unternehmungcv haben sich zahlreiche Härten ergeben, Welche mitunter, Vst Existenz der Zwangsauleihepflichtigen gefähDn. Jnsvlgvdesfep haben dir großdeutfchen Abgeordneten P au'l y und Genossen einen Antrag auf NoveMevnng des § 21 des Zwangsauleiihegesetzes im Nationalrat vingebracht. In diesem Antrag wird vorgeschlagen, daß für die Zuwächse 1921, denen also das Betriebsjah' 1921 zugrunde liegt, im Hinblick auf die fortge- / schrittene Geldentwertung und die der Geldentwertung Rechmng tragende Steigerung der Erwerbstenervorschreiben ein Grenzsatz von 160.000 K. und für die Zuwächse 1922, denen das Betrii.'bsjühr 1922 zugvnnde gelegt wird, mit Berücksichtigung der für das Jahr 1922 angeführten Erwägungen^ ein zirka um das zehnfache erhöhter Betrag, also 1,800.000 3t'.,j a l s.G.r e y z s a tz bÄtimmt wird. Ln. dfeit Sön«», Jn tzegLL