Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 3 (1921)
- Issue
- Heft 697 (4.1.1921)
- Date
- 1921-01-04
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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Men, Dienstag smettev NrorgenzerrrtNK 4. Mnner msr Seite 6 Nr. m Der Volkswirt Gine Krone -- 1.50 Centimes Geld. In Zürich notierte: die österreichische Krone .... 1.50 (1.57V» am 31. Dezember) die österr. yestemvelte Krone » . 1.05 ( 105 am 31 Dezember) bl« tschechische Krone ..... 7.30 ( 7.40 am 81. Dezember) di« Mark.8.97 V*! S10 am 31. Dezember^ Apram ........ 4.10 ( 410 am 81. Deiember> Dnkarest.. 8.10 ( 8.10 am 31 Dezember'« Budapest ......... 1.07 V, ( 1.15 am 31 Dezember) Warschau .. 1.05 ( 1.05 am 31. Dezember) Die Einkommensteuer in ihrer «enen Gestalt. Von Rechtsanwalt Dr. Art«» Pollacsek. I. Die neue Fassung, welche bas Personalsteusrgesch durch das Gesetz vom 83. Juli 1920, St.-G.-Bl. Nr. 373, ephalten hat und welche bereits mit Beginn dieses Jahres praktisch bedeutsam wird, stellt sich nur der äußeren Form nach als Novelle des geltenden Gesetzes dar. Zn Wahrheit bedeutet sie den Bruch mit einem der'wichtigsten Grundsätze des bisherigen Personalsteuerrechtes, bis Einführung einer neuen Steuerbemessungsgrundlag«, und sollte daher systematisch in einem neuen Gesetzbuch Platz finden. Da die vorliegende Novelle bereits die dritte große Reform seit Inkrafttreten des Personalsteuergesetzes vom 25. Oktober 1896 ist und immer neue Bestimmungen dem Gesetz aufgepropft und angehängt wurden, ist der Gesetzestext so unübersichtlich geworden, daß man sich darin nur mit Mühe zurecht.finden kann. KS wurde daher dem Bundesminister für Finanzen die Ermächtigung erteilt, den geltenden Text des PersonalsteuergesetzeS neu zu publizieren, und es ist zu hoffen, daß diese Ermächtigung baldigst ausgenüht werden wirb, denn baS Kruerzahlrnde Publikum darf zumindest verlangen, daß ihm die ßeuerrechtlichen Bestimmungen in einer. klaren, nicht vfxt den Juristen entratselbaren Form bekanntgemacht werben. Die Pflicht des Steuerträgers beginnt mit der Fassion. umfaßt die mannigfachste Mitwirkung im Veranlagungs- Verfahren und endigt mit der Steuerzahlung. Auf diesem ganzen Wege sind weittragende Neuerungen erngeführt, aber auch der Dornenweg des Steuerstrafverfahrens ist mit verschärften Zwangsmitteln ausgestattet worden. Diele der neuen Bestimmungen kranken jehoch an einem ganz außerordentlichen Mangel an Präzision und lassen der Willkür oder Schikane der Steuerbehörde Tür und Tor offen. Kautschukparagraphen sollten in einem Steuergesetz noch viel weniger als in einem anderen Gesetz Vorkommen und gerade in einigen wichtigen, Punkten lassen sich die neuen Bestimmungen rynh Belieben ziehen und dehne«. Wie verhält eS sich zunächst mit der Fassten? Bisher war das Bekenntnis binnen einer allgemein« zu publizierenden Frist einzubringen; Kontumazfolgen konnten« aber erst Eintreten, wenn der Zensit eine persönliche Aufforderung zur Dekenntnislegung unter Androhung der Versäumn/sfolgen erhalten hatte. Der Bekenntnispflicht war bisher genügt, Wnn die maßgebende Rubrik auf der ersten Seite deS amtlichen Formulars mit einer Ziffer ausgefüllt war. Erläuterungen ober Aufklärungen mußten von der Steuerbehörde durch einen sogenannten Erhalt verlangt werden. Dieses wich nun« anders. Schon daS BsknntniS muß neben der Ein«kommenSziffer „die Grundlagen und zergliederten Nachweisungen ent- ZIONISTISCHE BEZIRKS SEKTION XH/XV Dienstag den 4. Jänner 1921, 7 Uhr abends, im Heim der Sektion, XV., Herklotzgasse 2t Vortrag Adolf Böhm Aber „Der Jödfsehe Natlonalf<jnds und der Aufbau Palästinas" Oiste herzlich willkommen. halten, die eine sachgemäße Prüfung der Art der Ermittlung deS Einkommens ermöglichen". Was alles darunter verstanden werden kann, ist aus dem Gesetzestext selbst nicht zu entnehmen und cS wirb hierüber hoffentlich die bevorstehende DollzugSauweifung, Aufklärung gebe». Derart ausgestattete Bekenntnisse müssen nun ohnss generelle oder individuelle Aufforderung bis längstens Ende März eines jeden Jahres eingebracht werden. Fattert man nicht rechtzeitig, so kann man ohneweiters kontumaziert werden; Überdies kann — ' dies jedoch nur nach vorausgegqngener Mahnung -» als Strafe ein Zuschlag bifünf Prozent der Eteuersumme auferlegt werden. Futtert man zwar, führt aber die früher erwähnten „Einzelheiten" nicht an, so kann man zunächst durch Ordnungsstrafen dazu verhalten werden; überdies kann man nach vorauf gegangener Mahnung kontumaziert und mit dem fünfprozentigen Steuerzuschlag bestraft werden. Diese Bestimmung bcheutet eine außerordentliche Belastung des Publikums; denn um sich vor diesen Gesetzesfolgen zu schützen, muß zum Beispiel jeder Geschäftsmann feinem Bekenntnis.nicht vgrr BilanzaLschriften oder BuchauSzüge beilegen, sondern auch anführen, war zum Verständnis derselbe« notw?ndig ist, wie die Art der Bewertung des Warenlagers, die Gründe für die Anlage und Dotierung von Reserven usw. Die Fassion verliert den Charakter einer - bloß ziffernmäßigen Aufstellung und wird zum Bekenntnis im Sinne einer vermögensrechtliche^ Generalbeichte. Ausgenommen von der Fassionspflicht. sind jene, deren 5m ßrereinkommeu weniger als 8400 Kronen beträgt, ferner jene, deren Einkommen ausschließlich aus Dienstbezügen besteht, falls sie nur bei einem einzigen Dienstgeber angestellt sind. Zu diesen Bestimmungen tritt «och eine sehr verschärfte Anzeigepflicht. Jeder, der in den Genuß eines steuerpflichtigen Einkommens gelangt, hat hievon binnen« vierzehn Tagen die Anzeige zu erstatten, und die wahrscheinliche Höhe deS Jahreseinkommens anzugeben, worauf eine vorläufige Veranlagung der Steuer erfolgt, auf Grund deren — also noch vor der definitiven Bemessung — die Steuer .cingrzahlt werden muß. Jede Uebersiedlung, jeder Wechsel i„ der Zahl der Haushaltungsangehörigen muß nunmehr angezeigt werden; ja eS besteht sogar die Anzeigepflicht, wenn infolge Schenkung, Erbschaft oder Verheiratung daS Einkommen .voraussichtlich um mehr als ein Drittel gegenüber dem Vorjahre anwSchst, und es wird 'auch in einem solchen Falle daS erhöhte Einkommen zwecks sofortiger höherer Steuerzahlung bis zur definitiven Steuervorschreibung provisorisch neu veranlagt. WaS hat man nun als sein „Einkommen" zu fatieren? In diesem Punkte trifft daS Gesetz die grundstürzende, schon eingangs erwähnte Neuerung hinsichtlich der Bemessungsgrundlage. Bisher war die Einkommensteuer eine Antizipatjvsteuer. Die Steuer war für jedes Gteuerjahr — theoretisch — zu dessen Beginn vorzuschrelben. Bemessungsgrund läge war als Folge dioses^GrundsaheS daS Einkommen des dem Gteuerjahr vorangegangenen Kalenderjahres» beziehungsweise es war, falls die Einnahmen noch nicht durch ein ganzes Jahr bestanden hatten, da» voraussichtliche Einkommen deS Steuerjahres der Dorschveibung zugrunde zu legen. Hiebei galt jedoch dir ungemein wichtige Einschränkung der sogenannten Queklentheorie. Jeder BermögerrSbestanbteth der Erträgnisse abwarf, zum Beispiel ein Haus, ei« Geschäft« ein Wertpapier, bildete eine gesonderte Einkommensquelle, Besteuert wurde bisher nur jenes Einkommen, ba§ auS Quellen floß, die zu Beginn de» SteuerjahveS bestanden hatten. Hatte jemand zum Beispiel ein Geschäft, daS er Jahre hindurch geführt hatte, am 1. Dezember 1910 verkauft, den ganzen Kaufschikling in ein EinlagSbuch erlegt und letzteream 1. Februar 1911 zum Ankauf eiu.2 Hauses verwendet, so wurde er im Steuerjahr 1910 von dem Erträgnis, welches das Geschäft im Kalenderjahr 1909 avgeworfen hatte, be. steuert. Für das Steuerjahr 1911 jedoch war maßgebend, baß zu dessen Beginn die Einkommensquelle des Geschäftes nicht mehr» jene des Hauses noch nicht bestand, fo daß als einzige Einkommensquelle daS Einlagsbuch in Betracht kam. ($B wurde also der Bemessung pro 1911 der voraussichtliche JahreSertrag deS Einlagebuches zugrunde gelegt und weder das .Erträgnis des-Geschäftes noch jenes d«z HaufeS berückfichtigk. Die ganze Ouellentheorie ist nun beseitigt, die Steuer wird in Hinkunft nicht mehr im vorhinein, sondern^ im nachhinein bemessen. Die Veranlagung «folgt jetzt für jedes Kalenderjahr nach dessen Ablauf auf Grund des in diesem Jahre tatsächlich erzielten steuerpflichtige» Einkommens, Die zahllosen, oft haarsträubenden Schwierigkttten, welche die Quettentheori« der Praxis bereitet hatte, , sind — ein entschiedener Vorzug des neuen Gesetzes damit aus der Welt geschafft und dasjenige ist Gesetz geworden, was auch dem gesunden Menschenverstand einleuchtet. Jn< vorigeck'Beispiel würde also, nach dem neuen Gesetz, pro 1910 dar Erträgnis des Geschäfts vom Jänner btt November 1910 plus dem Erträgnis des Einlagebuches im Dezember 1910, pro 1911 aber baS Erträgnis deS Einlagebuches im Jänner 1911 plus dem Erträgnis des Hauses vom Februar biH Dezember 1911 bi« Bemessmigsgrunblage Hilden. .Fortsetzung folgt.) Die Präge» Handelskammer ge en die Ge» schaftsfreiheit ausländischer Reisender. In der Ber ammlung der handelspolitische« Kommission der vereinistten Handelskammern machte der Sekretär der Prag« Handelskammer, Dr. Jamrk. aus B ranlaffung deS Justü'« mmistrriuins und der volmichen vandeLverwaltung darauf aus» nirrfiam, daß Angehörige des gewesenen Oesterreich m der ijchccho-lowattschen Republik Geschäslstteiheil besitzen, und erklärte dir Notwrndiatel«, stch dagegen \u wehren, daß ui der tschechva 'lowakischen Revublik verchndene Reisende, welche keine Legitimation besitzen und auch keine Steuer zahlen. Geschäfte detreiben. Auf seinen Antrag wird d>r Kommission die Reviston der Vorschriften über die Geschäft r s «den. dr'onderS waS ihre Vegitimalionrn nnd die Sievern betrifft. sowie die Anpassung de« lschecho-slowakischen Borschr.ften an^die weit strengeren drnllchrn und ftanzofiichen Borschntte« fordern. Ziehnnq der Schuldverschreibungen des Auleheus der K»««1ffion für Berdehrsanlagen in Wien. Bei d r am 8. d. M. vorgknommenrn oTfenilidim Ziehung der Schuttverschieibunaen deS AnlrhenS der Kommission für VerkebrS- -anlagen in W en wurden nachstehende Seuen gezogen: 1 Emission: 9k. 707. 994. 1025. 1080. 1788. 2004, 2014, 2108, 2516, 9864, 3157, 3720, 87 4. 8785. 4319. 4428. 4629. U- Emission: 5028. 5689. 5*80, 8149, 6440, 6708, 7293. 7388. 7419. 7651. 7848, 7939, 8275, 8441. 8^84. 9286. 111. Emission: 423. 718. 1152, 1194. 1197, 1910, 1716. Dieselben gelangen gegen Rückstellung de» Schut^verschreibung und der nicht verfallenen ZinSichttne und ZinSschemleisten ab 1. Apr>11921 de» der Zahlstelle der Kommission das »st dermalen die U n i o n b a u k m Wir», i, Reungajje 1) zur Einlösung. Herr Hermann Vrvpp ist alS Grsellkchaster und Geschä'tsfübrer aus der.N o r d o st" Epvort und Jmvorf Hanbelsaesellschast m. b. H. H. Pratcrstraße S) auSge'chlede«. Pelzhaus 0. J. Pipersberg empfiehlt sein reichhaltiges Lager in Stadtpelzen und ||a PH ÄTEfl1* Pelzsakkos sowie In Seal-, Maulwurf-und NutriafiTDJlfifiE1 A mänteln. ferner in Füchsen ln reichster Auswahl d I KA5wt " Der König der Schnorrer. Don Israel Zangwill. (43. Fortsetzung.) „M spendete es gestern zur Feier hier Hochzeit meiner Tochter." Der Vorsitzende stieß einen Seufzer dtzr ErleOterung aus. Die Sache amüsierte ihn sogar eist wenig. „O! Ist das alles? Nun, es sieht eurer verwünschten Unverschämtheit ähnlich; aber die Synagoge verliert ja nichts dabei. Es macht also nichts." „Was sagt ihr da?" fragte Manasse streng. „Wollt ihr damit sagen, daß ich das Geld nicht zahlen soll?" „Wie könnt ihr denn?" „Wie ich es kann? Ich komme zu euch und eureSgfeichen. damit ihr für mich zahlt." „Unsinn! Unsinn!" rief der Vorsitzende, dem abermals die Geduld auszugehen begann. „Wir wollen die Sache gut fein lassen. Schaden haben wir ja nicht davon." „So also spricht der Vorsitzende der Machamad," monologisierte der Schnorrer in bitterem Erstaunen. „So spricht daS Haupt unseres alten, frommen Rates! Die, Herr, ihr seid der Meinung, daß Wortes die feierlich in der Synagoge gesprochen wurden, von Deiner Bedeutung sind? Wollt ihr, baß ich mein feierliches Gelübde breche? Wollt ihr bi« Satzungen der Synagoge in Mißkredit bringen? Wollt ihr ~ einer, ben der Arm Gottes bereits einmal getroffen hat — abermals seine Züchtigung auf such herabeufen?" Der Dorsitzsude iva; MK«. blaß der. IjStofcl vkhe-k Ifem, „Rein," fuhr der König unerbittlich fort, „bittet den Himmel um Vergebung und berichtigt meine Schuld zum Zeichen eurer Reue, wie es geschrieben steht: „Und Reue und Gebet und Wohltätigkeit wenden den bösen Ratschluß ab." „Keinen Pfennig!" schrie der Vorsitzende mit einem letzten Schimmer von Vernunft und schritt wütend auf den Klingelzug zu. Mit einem Male blieb er stehen, denn er erinnerte sich plötzlich an eine ähnliche Szene in der RatSstube. „Ihr braucht euch nicht die Mühe geben, nochmals um einen Sch'agansall zu klingeln," sagte Manasse grimmig. „Die Synagoge soll also entweiht w-rden, und selbst der Scgcnsspruch. den ich in meiner Redlichkeit und Versöhnlichkeit für den Vorsitzenden des Machamad sagen ließ, soll null und niHtig sein. Ein Hohn htt Angesicht deS Allerheiligsten — gelobt sei fein Name!" Der Vorsitzende taumekte auf seinen Lehnstuhl nieder. „Wieviel habt ihr für mich gelobt?" „Fünf Pfund." Der Vorsitzende zog hastig eine Brieftasche hervor und entnahm ihr eine funkelnagelneue Not« der Bank von England. „Gebt daS dem Kanzler," hauchte er erschöpft. „Schabe," rief Manasse klagend, indem er die Banknote in den Busen steckte, „ich hätte zehn Pfund für euch geloben sollen," und er zog sich mit einer Verbeugung zurück In gleicher Mise sammelte er an diesem Tage Beträge von anderen sephardisch.'n Be'ühmth.'iten, indem er ihnen auseinandersetzt«, daß sie die Pflicht hätten, sich^von ihrer besten Seit« zu zeigen, nachdem ei» trsmdgr AM **» nämlich Amtzk — m ihre» Gemeinde zugelassen worden sei. Was für eine bösü Wirkung würde es haben, wenn Jankele sehen würde, daß ein Sephardi straflos auSgings, wenn er sein, Gelübde nicht einhalte. Der erste Eindruck sei immer der maßgebende; man könne sich nie genug in acht nehmen. ES würde nicht guttun, wenn Jankele unter seiner Sippe häßliche Gerüchte über die Gemeinde verbreiten würde. Jene, die ihm wegen seiner Verschwendung Vorwürfe machten, erinnerte er, daß er nur eins einzige Tochter habe, und lenkte ihre Aufmerksamkeit auf den günstigen Einfluß, den sein Beispiel auf die Einnahmen des Sabbats gemacht habe. Zkeiner von denen, die nach lhm zur Thora aufgerufen wurden, hatte eS gewagt, eine halbe Krone zu spenden. Für diesen Tag wenigstens hatte er den Tarif in Gold festgesetzt und wer weiß, welchen edlen Wetteifer er für die Zukunft entzündet hatte. Jeder, der Manasses Beredsamkeit nachgab, war eine Staffel zu den Nächsten, denn Manasse verfertigte eine Liste der Spender und zeigte sie vorwurfsvoll jenen, die noch zu geben hatten. UebrigenS fand ex in manchen Häusern den hartnäckigsten Widerstand. Ein gewisser Rpdriguez, der in Finsbury Circus wohnte, war ausgesprochen grob.! „Wenn ich in einer Kutsche vorgefahren käme, würdet ihr recht schnell eure zehn Pfund für die Synagoge aus der Tasche ziehen," höhnte Manasse, dessen Blut'schon kochte. „Gewiß würde ich daS," gab Rodriguez lachend' zu und Manasse schüttelte mit Verachtung den Staub dieser Schwell« von seinen Füßen. Infolge solcher Abweisun.ien errichte die Samm^ lung die,es Tages bloß d^e'.ßig Pfund, e'.nschließlich de» Werkes einiger heral-gej.'tzter pürtugicsi,ch.r Wechsel,, die gutmütig für §l pari annahm. Gortfe-ung gaiftM L .1 A- >.» >-rui* .JÜ **■ ■«