Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 2 (1920)
- Issue
- Heft 679 (15.12.1920)
- Date
- 1920-12-15
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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grftta Der Volkswirt. Sine Krone -- 1.65 Centimes Geld. Gestern notitcte in Zürich:. Ne Lsterrerchlscht Krone .... 165 s 1.^0 arn 13 Dezenter) dir östen. yrstemrelte Krone . . 1.05 l 120 m 18 Tez^mbrr Me tschechische Krone , 7.35 l 7.35 -nn 13 Dez^mbtr) -ie Mark .......... 860 8,80 am IS. Derrmber Lpram .... ....... 440 ( 4 50 am 18 Deumber Vvkmefi ... 850 ( 8.70 in 13 D z-Mbkr Budapest .......... 1.25 s I SO in, 13 Ty-mdm Warschau . ..1X3 l 1.— am 18, Dezember) Vorbereitung zur Vermögensabgabe?) Bon Rechtsanwalt Dr. Moses Reist. IV. - . Schluß.) ' Die bisherigen Ausführungen beziehen sich auf das innere W:sm der Vermögensabgabe. Die folgenden befassen, sich mehr mit den äußeren Formen derselben. Hiezu gehört zunächst die Art der Veranlagung, die Entrichtung der Dermögensabgabe sowie die Strafen, w«lchs aus Handlungen gesetzt sind, die sich gegen die Vermögensabgabe richten. Die Borschreibuug der Vermögensabgabe erfolgt im allgemeinen durch die Steuerbehörde des Wohnsitzes, beziehungsweise des GeschastssitzeL der steuerpflichtigen natürlichen Person, beziehungsweise Unternehmung. Bekenntnisse zur Vermögensabgabe | ind von jedem Abgabepflichtigen eiuzübrinM,. Wer abgabepflichtiz ist, bestimmt sich nach den früheren Ausführungen. Di« Form, in he» das Vermögen Linbekannt werden muß, wird Las von der Behörde herauszugebende Bekenninissormular enthalten. Wer Begünstigungen'rückficht'ich der Höhe, der Abgabe und der Wzahlungstvrise beansprucht, muß Lies bercils im Bekenntnis anführen und begründen. Die verspätete Ein< bringung des Bekenntnisses kann ei.ie erhöhte DorschreibunL) und Nichtbeachtung spateren Vorbringens zur. Folge haben, lieber die VermogensabgaLeschuldigkeit erlaßt die Steuerbehörde den Zahlungsauftrag, gegen welchen der Steuerpflichtige innerhalb 30 Tagen berufen kann. Die Steuer- . behörbe ist auch berechtigt, einen vorläufigen Zahlungsauftrag zu erlassen, wenn die endgültig« Veranlagung längere Zeit dauern würde. Es ist zu befürchten, daß auf diese Art willkürliche Dermögensabgabcvorschr.iöungen erfolgen werben. Die Vermögensabgabe selbst ist vom 30. Juni 1920 an mit p Prozent zu verzinsen. .Es ttverden also im nachhinein Zinsen 'eingehoben, was rechtlich bedenklich ist. Die Abgabe Lärm vorausgezahlt werden vor Erlassung des' Zahlungsauftrages. Die Vorauszahlung gch»ahrt den Vorteil, daß sie um 20 Prozent höher angerechnet wird. Es werden also rivgezahlte 100 Kronen für 120 Kronen gerechnet. Wenn die Vorauszahlung mindestens cl t Drittel der Schuldigkeit beträgt, gewährt sie den weiteren Vorteil der Stöueramnestie, welche in ähnlicher W-ise wie in der dritten Vollzugsauweisüug Zur Bermögensamnelöung geregelt ist. Wer überwiegend liquides Dernrögen hat, muß dir Vermögensabgabe in drei Jochresraten, deren erste drei Monate nach Zustellung des Zahlungsauftrages, die zweite nach Ablauf ci.res Jahres, dir dritte nach. zwei Jahren, vom Zahlungstag an gerechnet, fällig ist, bezahlen. Aber selbst bei überwiegend flüssigem Vermögen gibt das Gesetz die Mög.'i hkeit einer längeren als der zweijährigen Rbstattnngsw.ife. Bei überwiegend nicht-- •) Siehe »Wiener Modenzeitung* Nr. 675, 676 und 678 vom 11., 12. und 11. d. M. flüssigem Vermögen müssen 20 Prozent der ÄWhe ist drei Raten innerhalb zweier Jahre, di: restlichen 80 Prozent in Form einer Rente längstens innerhalb ,20 Jahren, vom 1. Juni 192.3 an gerechnet, bezahlt werden. Als nichtflüssigeS Vermögen bezeichnet das Mesch vornehmlich Llegens'hasten,Hypotheken, GeschästSein-nchtüngen und Gefchäftsv-orrät«, Äntcilß an Handelsgesellschaften (jedoch nicht Aktien), ferner an der Wiener Börse nicht no:i rte Wertpapiere, noch:' nichtfällige Lebensverslcherungsan spräche und Forderungen, welche erst nach einem Jahre nach dem Stichtag sä! i; werden. Die Vermögensabgabe ist von Ausländern stets nur in Rentensorm zu bezahlen. Die Abgabe kann auch aus einmal entrichtet tverden. Geschieht dies^ ermäßigt sich die Abgabe um 10 Prozent. Wer für die in Rentensorm zu bezahlenden Abgabebeträge, eine kürzere -als die SOjährize Frist zur Abzahlung wählt, erhält je nach der größeren Abkürzung der Abzahlungsdauer Ermäßigungen bis zu 8 Prozent. Im Falle Todes oder bei Auflösung einer juridischen Person oder bet Aufgabe des, inländischen Wohnsitzes durch einen österreichischen Staatsangehörigen wird 'bi:" ganze Vermögensabgabe auf einmal fällig. Die Entrichtung der Vermögensabgabe. erfolgt gruud-' sätzlich in bar. Dort, ’ wo di: Barmittel fehlen, treten an deren Stelle GutschrislscheLne des, FL lauzierungsiustituts für die Vermögensabgabe, welche'von dem Institut für bi', übernommerren, zur Abstattung der Vermögensabgabe verwendeten Vermögenschasten gegeben werden. Nostrisi^trrte österreichische. Kri.-gsanleihe kann,. bei .Voraus^ahlung und bei Wstattnng der Abgabe in drei Raten oder auf' eliinal (also nicht bei Rentenzahlung l) zur Zahlung aus die VermögensabgabL bis zur Hälfte des' jeweils zur Einzahlung kommenden Betrages verwendet tverden, wobei die' Anrechnung zum Zttchnungsknrs: erfttgt. Deutschösterreichische Schatzschrine, können bis zu einem Ti fctet des zur Einzäh-lung gelangenden Abgabe« betrageS zur Zahlung verwendet werden» wobei aber die in demselben-geleistete, Zahlung in dem nur bei Kriegsanleihe abstättbarw Betrag einzurechnen ist. > Zur Sicherung der Vermögensabgabe haftet auf jeder Realität bitte Kau.i nShypöthrk von 15 Prozent des reinen Wertes Kr Realität Lu erster Rangordnung. Wenn die Steuerbehörde bis zum Ende des Jahres 1923 Nicht einen bestimmten Vermögensaögabebetrag au Stelle der Kautions- Hypothek zur Eintragung bringt, erlischt di:s:lbe. Dse Steuerbehörde Ist auch berechtigt, wenn Gefahr im Verzüge ist, einen Srcherfiellungsaustrag zu erlassen. Auch hier besteht bi: Gefahr der Erlassung willkürlicher Vorschr.düngen. Für brr BernlögensLbgabe hast:t nicht nur der Aügabep,'lichte selbst, sondern in gewissen Fällen tl:; Ehegattin, ein GesHenrrvhmeL^ Schuldner, Erben urid R.'chlS.'.achsolger. Unter grwisserr Umständen kann di: Wirde: aus nähme des VeranlagungSvrrsahrenS und die Neubemessung wegen nachträglicher außergewöhnlicher B:rmögensminderung «rsolgsn. 'Das Gesetz stellt den Abgabepflichtigen unter besonders schwere 'Strafen, um die Befolgung des Gesetzes zu erzwingen. . Bestraft wird die Hinterziehung b:x Vermögensabgabe, welche durch wesentlich Unrichtige Angaben sowi: durch Verschweigungen begangen wird. Bestraft wird di: Dermögensverheimtichung, ja schön die NichtrinbringNÄg von Bekenntnissen mp Nichterstattung vokg-eschriebener DnzsigeN, bestraft wird die Zählungsvsrritlung - durch Beii efchassung von Dermögenschaften^' LUS welchem der.Staat die'Abgabe eirrbri:igen konnte. Die Strafen bestehen in, Geld, Arrest und Gewerbederlnst. Auch geringere OrdnNngswidrigk.il unterwirft das G-esetz Strafen bis zu 50.000 Kronen. Nm dem Gesetze Geltung zu verschaffen, ist auch die Haus- und PersonsüUrchstichung, Ei.tritt in Gewerberäume und auch die-zwangsweise Vorführung unter gegrgrbenen Umständen zulässig. Gleichfalls der Durchsetzung des Gesetzes ist die Feststellung der altgLm.i.ken Auskunfts- Pflicht, welche nur vor öffentlichen Angestellten, nahen Vcr- &wr*XM3tummwxi‘.*irM it.no: Wien. Mitwach ............. Wiener MoxZenzettung wiinbfan, Geistlichen, Aerzken, tilötaten und Advokaten Halt wacht. Insbesondere unterliegen KredUinstitute in bep,weitest? gehenden-Weise der Pflicht zur AuskunstertcL'ung. Ist schön baS Gesetz sehr scharf, so werden es, wie schon die erste Durchführungsverordnung zeigt, die Durchführungsverordnungen in noch größerem Maße sein. Darum ist die genaueste Beachtung, derselben im. Interesse eines jeden gelegen. Weitere Aussührungen werden sich fallweise mit den Bestimmungen der DurchsührungSverordriungen besafsen. An dieser Stelle sei der vorzüg'i.hen, vom Rechtsanwalt Dr?Ernil Kollek besorgten Bearbeitung des Vermögensabgabe» gesetzeS gedacht, welche Sei knappster Form eine vollständige Behandlung des Gesetzes bietet und durch ihre anschaulich« Anordnung und Sprachweise dem Laien leicht verständlich ist. Wer sich mit al!en Einzelheiten de§ Gesstzes vertraut machen und das Studium des schwierigen Textes vermeiden will, findet in der erwähnten Arbeit vollständigen Ersatz. ES wäre zu wünschen, wenn auch die Durchsührungsverordnungsn cir^s ähnliche gute Bearbeitung von' fachmännischer Seite erfahren würden. Die Subvbtronierttng d"9 amerrkanischM Exports nach Garopa. London, 18. Dcz-m! «r. Zu der von amenkanifäien Banke«, G'.ofiindust ielie» und londwirtickaf-l chcn GeseOscha teu dead» stchüg eu Grimruna «ms FonkS von rlner M l l l r ar d e Dol lar zur §">'veniiomrrurg des ExvmtS rach Europa meldet der ^Drily Te!"araph° aus New^Aork: Der iüilechte GeMits^iang in Amerika hat dem Gedanken der Förderung der Ausfuhr nach Eurova-groire AnziedunaSkraft verliehen. Es wird bewirt, daß in 14 Ehrenden Ländern d r Welt der Wert des Doll rrs gi genwärrig 8S°/0 über dem Norm.rlwcrt stehe. Die mrerrkan fchen Banken bä ten bisher alle'd npS schon nahezu 4 M Marten Dollar zur F uan-rrruna des Exports vcrauSgabt; üe kormtcn adtr allein nickt mehr viel tum Außerdem s««r ' die bisberrgen Bersucke nicht shstcmatisch ör» grn stert pewkün. Man verkprecke' sich dah-r voa der neuen Kombination viel mehr Erfolg. Der bekannte G oßmdust -elle Chrrles Sckwad iag'e, wie die Blätter - melden, über diew ÄnA^egeuhe t: Un'er AuSrubrhandel bängt an e nem -Üünev Faden. Die Wechsrl.Urke stehen allzusehr zu unsere» Guufle» und mr iönnrn däder rasch in eine Lage kommen, wo d e skr':« Welt uvs G kd schuldet, aber nicht zablen karen. Das .im'r-kanriche Bolk muß lernen,' wternanonal zu denken. Wir nrüffen Be trandn in die produttwe Krci't EmovaS haben. Ww Müff n Europa-Nodstoffe nnd Wann geben, um es in die Lage u vr:schm, ferne TäUgkeit wwder au'zunehmrn. In E h r e.fl a v ist durch Zusammenschluß von i w c t« l, n nderr B a n k h L n r e t n eine Gesell'chast zur Er-terlung von Kiederen gebildet worden, um dre Ausfuhr aus Amerik» zu hebcn. _■?o^amtttche Hausbefchaue«. Fn der Geschällswelt, namenitich in den ledrrverardelendkn Industrien, rre^en Gerückte, daß der zollamtlich:« Ha-. Sdeschauen vollständig e.ngestellt werdrn, was n'amen'lich jctzt zur Zeit daS MribnachiS->^xporlgesch8str!S ^ckwerr N rchttrle bedeuten müßt". Beunruhigunghervor. E'tte A ordnung der Kammer für Handel. G werbe und Industrie m Wien svrach d her beim. Borstand der Zoll" 'ek'ion rm BunLeSmrnrsterium tür Finanzen vor. Ties» ertlärtd, daß die Hau^brscherum n'chr eingestellt werden, daß aber mfolge der Nnrukomml'chke'ten, welche ihre in vielen Fällen'ünbepründete Inavsrruchnahme im wllämtlrckm Beirrebe mu sich gebracht hat. chre B er m r« d ernng unvr r m eidlich sei. Dagegen werden nach'wrt bvr j'ne War-m, die ivsolge ihrer berklen Beschaff nhenb-rt «ne bchondere Behandlung verdienen, der zoll-r amtlichen HauSdelchatt unterzogen «erden. ° Die BekMögenSalbsabe. Dit Bearbeitmtg der Vorlage und der BollzugSanwersunaen, wr'ch' vom RecktSanwalr Doitor Kollek gemeinsam mit den Vbe«stnanzräten D i < m, W o b o r v w S k i und S ck u st e r besorgt wurden, die eine» vorzüglich n Behelf zur Orientierung und zum Verständnis des Bermvgrnslchoabea irvrS d erstellt, ist m dritte» Auflage in Bor- > ereiiuna. D:rfe Ausgabe ist vom Berlage der,©ietu\ Sieß, I* Wipvlingerstraße 22, zum Prei e von K 20 zu beziehcn. Der König der Schnorrer. Bon Israel Za«s«M. (26. '' „Aber: ihr denkt doch nicht daran, znm Mittagtjsen zu bleiben?"-erklärte er bestürzt. „Ich habe mein Wort gegeben, und will den Rabbi «icht beleidigen." sagte Manasse. „O, es ist keine Beleidigung, kerne-Beleidigung," bemerkte Rabbi Pökelhering in herzlichem Tone.. ^,Jch könnte ebensogut nach dem Mittagessen zu euch hinüber^ Kommen." „Nach dem Mittagessen empfange ich' nie," antwortete Manasse ma'esiütisch. „Ich schlafe." Der Rabbi wagte feinen weiteren Einwand.zy «heben, wandte sich zu Jankele und. fragte: >$»1^ was ift's mit eurer Heirat." „Davon kann ich vor Herrn da Costa nicht sprechen," antwortete Jankele, um Zeit zu gewinnen. ^Darum nicht? Ihr sagtet doch, daß jedermann guhören konnte." ,>Keinö Spur; ich sagte, jeder , Fremde. Mnn. zithören, aber Herr da Costa ist kein Fremder, er weiß zu viel von der Sache." „Was sollen wir also tun?" murmelte der Rabbi. „Ich kann bis nach dem Mittagesseü wartend, Zagte Jankele gutmütig. „Ich schlafe. iu«." Ehe der Rabbi antworten konnte, brachte seine Frau einen Braten herein und setzte ihn aus den -Lisch. Ihr Gatte warf . ihr einen bösen Blick zu, aber pünktlich wie eine Uhr und ebenso gedankenlos brachte fie auch die schwarze Schnapsflasche herbei. Es war die Sache ihres Gatten, Iankele loszuwerden; ihre Dache, war es. das Mittagessen hcrcinzubringen. Hätte Zie damit gezögert, so würde er ebenfalls gotobt haben. Die war nicht nur Gattin, sondern auch Mädchen kür Als Manasse da Costa sah, wie vorgeschritten die Borbereiiungen waren, nahm er seinen Platz am Tisch ein und Frau Pökelhering, dem bedeutungsvollea Blick ihres. Gatten g.'horchenb, setzte sich am Unteren Ende nieder. Der Rabbi selbst setzte sich auf den Ehrenplatz hinter dem Braten. Er legte stets selbst vor, denn er war' der einzige, auf "den er M beirjr Austeilen yeMssen.,. konnte. Jankele blieb: stehen. Der '.DrhkH des Fleisches und der Kartoffeln erfüllte die Luft mit lockender Hoesie. - . - : " Wtzlicht blickte der OaM ans.und bemerkte Süntelch /Mollt ihr nicht unserem Beispiel folgen?" fragte er - m' versKhterischem Tone. . ' ' .. .^HMHerz pes Schnorrers fing an. 'wild zu kldpfen^ 'EvtzMgtef-eine:. Hand aI die Lehne des einzigen, noch Eigen Stuhles. - . . l „Mt Vergnügens sagte er ebenso liebenswürdig. „Dann geht nach Hause und eßt euer Mittagessens sagte der Rabbi. Air Stelle des wildptt Herzklopfens trat eiste totenähnliche Stockung. Ein Schauenlief über' rJankeleS Rücken. Er warf einen stehenden Blick auf Manasse, der unergründlich vor sich chiN kichekite'F „O, wie darf ich tr-eggehen? Ihr-habt ja dann - keinen Dritten- Mm Benschen", sagte er M prophetisch vorwurfsvollem Tone. „Da ich schon einmal da bin; Wäre es ^ine Sünde, nicht tzN bleiben." '; ' Der Rabbi war, da er in einer gewissen Verbindung mit den Religion stand, in die Enge getrieben; , wenn, sich eine solche Gelegenheit bot zur frommeren Art des Brnschens, die die Anwesenheit dreier. Männer erfordert, durfte er-sie nicht-zurMveisen. „O, es soll mich freuen, wenn ihr bleibt", sagte drr Rabbi, „aber leider haben wir nur drei Fteischtelter." „O bitte, die Schüssel genügt für mich." „Al'.' g"l", t-r Rabhi. Mit dem früheren wilden Herzklopfen ergriff Jan» kele den vierten Stuhl und warf dem noch immer kichernden Manasse einen triumph irrenden Blick zu. 1 Die Wirtin, die optischen Signale ihres Gatten mißverstehend/erhob sich und fischte aus der TrefL eine^ Schrankes Messer und .Gabel. hervor. Der Wirt weniger aus Nnhöflichkei^.als aus lebenslänglicher Gewohnheit — häufte zuerst seinen eigenen Deller mit künMich gefärbten Kartoffeln und Fleisch an und teilte bann den Restzwischen Manasse und der kleinen Fraü in.ungleiche, ungefähr mit ihrer' Größe übereinstlmmende Portionen. Schließlich reichte er Jankele die leer«? Schüssel. „Ihr seht, es.ist nichts, übrig gebltebckn", sagte er erüfach. >,Wir haben nicht einmatteinen Gast erwartet." „Wer zuerst kömmt, mahlt zuerst", bemerkte Manasse mit ' einem .sphinxartigen HusdruÄ, während es über die Speisen herfiel. < ’ Jankete faß erstarrt da; er stierte auf die Schüssel, und sein Gehirn wate ebenso leer wie diese. Er hatte! verloren. Ein foMes Mittagessen warcher blanke Hohn —-.so blank.wie die Schüssel. Eine oder, zwei Minuten saß er wie im Traume da, während die Musik deii Gabel und Messer spöttisch in-sein Ohr klang und der; köstliche Geruch seinen hungrigen Gaumen feuchteten Dann schüttelte er seine^Mtäubung ab und seiw ganzes Wesen spannt^ sich verz'weisett' an, um eine Idee-zu suchen. Manasse unterhielt sich mit seinenr Wirt über, neuheöräische Litemtür. ' „Dir wollten in Grodno eine Zeitung gründen"» fagte der Rabbi, „aber die: Kapitalien „Seid ihr denn aus Grodno?" fiel Jänkele eitti „Ja, ich bin von. dort gebürtig, aber schon seit zwanzig Jahren von dort fort", murmelte der Rabbi, | Er hatte den Mund voll und hörte nicht auf, Messer! und Gabel zu gebrauchen.