Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 23 (1903)
- Issue
- Heft 10 (1.10.1903)
- Date
- 1903-10-01
- Page
- Seite 239 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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Zeit stammenden Gesetzessammlung reine Befehle des Gesetzgebers wie sie in kurzer imperativischer Form die 10 Gebote aufweisen nicht vorfinde. Ferner, daß dieselbe nicht als das älteste Recht der Babylonier anznsehen sei, da sie schon von einer bedeutenden Entwicklung Zeugnis giebt. Ganz besonders hebt der Redner die Familie und Ehe heraus und stellt Vergleichungen auch mit dem älteste» germanischen Rechte an. Mehr als der fünfte Teil an der alten Gesetzessammlung ist dem Familienrechte gewidmet und ist in derselben das sogenannte Mutterrecht, bereits überwunden, was sogar bei den Germanen bei ihrem Eintritt in die Weltgeschichte nicht der Fall war. Die Grundlage der Familie bildet die Einzelehe bei der Frau, während der Mann neben der legitimen Frau rabitu im Falle der Kinderlosigkeit eine Nebenfrau shugetu nehmen durste, was ja auch seine Analogen in der Bibel hat, wenn man Saah und Hagar, Rahel und Bilha in Betracht zieht. Völlig fremd ist den Gesetzen Hammnrabis der Brautraub. Dagegen wird die Ehe durch Vertrag geschlossen und zwar zwischen dem Brautvater und dem 7 Bruder der Braut und dem Freier oder dessen Vater, wenn er noch lebt und wurde eine Goldsnmme tirdiatu als Kaufpreis für die Braut vereinbart und diese Art Frauenkauf ist als der Vorbote gesitteter ehelicher Verhältnisse anzusehen. Die Braut erhielt eine Mitgift sheriktu, die der Frau als Wittwe verblieb. Nebstdem ist noch die Schenkung nudiinu bekannt, die der Gatte der Frau gibt' oder urkundlich verschreibt und welche bis auf den heutigen Tag als nedan bei den Juden bekannt ist. Zwischen dem Eingehen des Vertrages und der wirklichen Lebensgemeinschaft des Gatten lag ein Zwischenraum. Der Mann kann seine Frau wegen seiner Schulden verkaufen oder zur Zwangsarbeit weggeben. Mr verweisen im Übrigen auf den äußerst lehrreichen Vortrag Prof. Cohns, den jeder mit Nutzen und Interesse lesen wird — Zur Lösung der russischen Iudenfrage wird ein Werk aus der Feder des Brüsseler Professors Errera nicht unwesentlich beitragen, welches soeben in autorisierter deutscher Ausgabe (Verlag von Schulze u. Co., Leipzig, Preis M. 2.—) erschienen rst. „Die russischen Inden- Vernichtung oder Befreiung?" betitelt sich dieses Aufsehen erregende Werk, dem der Professor Theodor Mommsen u. a. folgende Worte widmet: „Das erschütternde, leider aus zu zuverlässigen Tatsachen begründete Bild, das Sie von der Lage ent-' werfen, wird nicht verfehlen, viele Herzen zu rühren und ihnen den Abgrund zu enthüllen, von dem gesunder Menschenverstand und Menschlichkeit, beide zu gleicher Zeit, verschlungen zu werden scheinen." Der Bersasser appelliert an das Solidaritätsgefühl der ganzen zivilisierten Welt und geht ihr mit einem bestimmten, unanfechtbar glaubwürdigen Material an die Hand. Er führt für seine Behauptungen eine stattliche Reihe von Zeugen an, u. a. den Fürsten Demidow San Donato, die Amerikaner Weber und Kempster, Tolstoj und einflußreiche Zeitungen, die bereits ein „kräftig Wörtlein" zur Linderung der vollständig zu Unrecht drangsalierten russischen Juden gesprochen haben, das an maßgebender Stelle wohl gehört wurde,