Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 23 (1903)
- Issue
- Heft 3 (1.3.1903)
- Date
- 1903-03-01
- Page
- Seite 69 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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staatlicher Klasse an der Synagoge, 1822 die Führung der Zivilstandsregister übertragen. Seine Mitwirkung bei Trauungen wurde für notwendig erklärt und der Rabbiner dem Pfarrer gleichgestellt. Vom 5. bis 13. Jahre mußten Eltern ihre Kinder zu dem Religionslehrer in die Schule schicken. Die Gemeinden hatten die Pflicht sogenannte „Primarschulen" zu errichten. Die Primarschulen wurden von den Juden als eine religionsfeindliche Neuerung angesehen und setzten die Juden in Endingen und Lengnau denselben jahrelang schweigenden aber hartnäckigen Widerstand entgegen. Nach einem Jnspektiousbericht 1822 besuchten in Lengnau von 84 Schulpflichtigen 35 und in Endingen von 146 nur 46 die Schule und zwar nur Knaben. Den Mädchen behaupteten die Juden sei der Schulbesuch vom mosaischen Gesetze verboten. Der Religionsunterricht, der in den christlichen Schulen als das wichtigste Lehrfach betrachtet wurde, siet nicht in den Aufgabenkreis der jüdischen Primarschule. Zur Ausfüllung dieser Lücke war auf Wunsch der Großratskomission die „Allgemeine Sittenlehre" ausgenommen. Auch der Gesangsunterricht wurde in den jüdischen Primarschulen weggelassen weil die orthodoxe Richtung nur den Synagogen- Gesang für zulässig hielt. Die Kinder lernten fließend hebräisch lesen/ verstanden aber den Inhalt des Gelesenen nicht, nach der Beschwerde des Lehrers Schlesinger in den Akten des Kantonschnlrats (Akten der Schulorganisation von 1833. Fascikel 1 u. 2.) Im Jahre 1830 wurde der Religionsunterricht in der Primarschule einem Religionslehrcr übertragen. Die Rabbiner erhielten einen Gehalt von 480 Fr. und üblichen Gebühren. Sie mußten monatlich einmal predigen und der Jugend jedes Jahr einen Moralkursus, eine Art Konsirmandenunterricht, erteilen. Rabbiner Wyler harte wegen seines Freisinns Gegner und wurde von der Regierung entlassen (28. Januar 1852). Später wurden die Rabbinergehalte erhöht. Als Rabbiner wurde Tr. Fürst und dann Dr. Kayserling berufen. 1798 begann die Emancipation der Juden in Aargau mit der Aufhebung des Schirmgeldes, des Leibgeldes und des Wegfalls der periodischen Erneuerung des obrigkeitlichen Schutzes. Am 3. Juni 1813 wurde das jüdische Schulwesen dem Staat unterstellt, 1824 das Organisationsgesetz ausgegeben, das die israelitischen Gemeinden zu Korporationen erhob. 1846 folgte das Niederlassungsgesetz. 1852 die Militärorganisation nach der die Juden aktiven Dienste herangezogen wurde und 1855 wurde das bürgerliche Gesetzbuch vollendet. Der gegenwärtige Rabbiner von Baden ist nicht Geistlicher im Sinne der Gesetze und nicht Rabbiner im Sinne der Rabbinalverordnuug. Sein Verhältnis zur Kirchengemeinde Neuendingen bestimmt sich lediglich nach den Normen des Privatrechtes und steht er darum zum Staate in keiner amtlichen Beziehung.