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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1897-09-01 · Heft 9 (1.9.1897) · p. Seite 213

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
17 (1897)
Issue
Heft 9 (1.9.1897)
Date
1897-09-01
Page
Seite 213 (sequence 21)
Language
German
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‘-«f "ykYvflJ'UJ; PP» l - 213 — Lehranstalt gewählt. — Wie man aus Brünn meldet, wurden der Verlassenschaft des Freiherrn Moritz von Hirsch-Gereuth an Staatsgebühren für die Vermögens- Übertragung 890000 fl. und als Schulbeitrag für das Land Mähren eine Summe von 170 715 fl. vorgeschrieben. — Die israelische Religionsgemeinde zu Budapest hat für gottesdienstliche Zwecke 133000 Kronen, für Schulen und den Religionsunterricht 174 898 Kronen, für das Armenwesen und die Wohlthätigkeitsanstalten 311000 Kronen, für allgemeine Zwecke 311 OM Kronen verausgabt. Im Jahre 1896 beliefen sich die Einnahmen auf 826 338 Kronen, so daß ein Plus von 17 042 zu verzeichnen war. — Der Oberrabbiner der orthodoxen Gemeinde zu Eperies, Herr Sigmund Fürst, ist zum Rabbiner der Synagoge in der Schiffgasse in Wien („Schiffschul") erwählt worden. — In Eger hat Herr Dr. Emänuel Schwartz sein Amt als Rabbiner angetreten. — Herr Professor Ignaz Halas; wurde zum Dekan der philosophischen Fakultät der Klausenburger Universität erwählt. — Der Kultus- und Unterrichtsminister bewilligte der orthodoxen Cnltüsgemeinde in Klausenburg (Ungarn) zum Bau einer jüdische» Volksschule aus dem jüdischen Landesfond ein zinsenfreies Darlehen im Betrage von 120 000 Kronen. — Auf Initiative des Herrn Rabbiners Dr. Venetianer wurde in Ueupest ein „Jüdischer Handwerkergehilfen-Verein gegründet, der schon 250 Mitglieder zählt. Der Rabbiner hält wöchentlich einmal in demselben einen Vortrag, um auch in diesen Kreisen den religiösen Sinn zu heben. — Ein Trauung per procuram hat jüngst in einem Bureau des Wiener Magistrats stattgefunden. Diese Art der Eheschließung ist eine so außerordentlich seltene, und der vorliegende Fall ist um so interessanter, als die Traunng nicht nur per proeuram, sondern auch zwischen zwei Parteien vorgenommen wurde, die beide zu demselben Glauben sich bekennen. In Österreich, in welchem nur die Notzivilehe eingeführt, dürfen zwei Brautleute des gleichen Glaubensbekenntnisses nur dann standesamtlich getraut werden, wenn von Seiten der zuständigen kirchlichen Behörden die Verweigerung der Einsegnung der Ehe vorangeht. Fräulein Alice Lendry und der Eisenmöbelfabrikant S. Schlesinger in New-Iork befanden sich in dieser Situation. Sowohl die Braut als der Bräutigam besitzen das amerikanische Bürgerrecht, und sie würden auch ohne Zweifel in New-Iork geheiratet haben, wenn eine Möglichkeit vorhanden gewesen wäre, daß die seit Jahr und Tag in Wien sich aufhaltende Braut unbeschadet ihres guten Rufes sich hätte einschiffen können, um in Amerika mit Herrn Schlesinger, der New-Iork derzeit nicht verlassen kann, die Ehe einzngehen. Die Mutter des Fräuleins Lendry konnte ihre Tochter nach New-Iork nicht begleiten, und so erschien es notwendig, daß die Trauung in Wien per proeuram stattfinde. Die Statthalterei erteilte denn auch die Bewilligung zu der Trauung per proeuram. Die Trauung sollte nun nach jüdischem Ritus zwischen Fräulein Lendry und dem durch seinen Anwalt Dr. Friedmann vertretenen Schlesinger stattfinden. Da erklärte die Wiener Rabbinatsbehörde, daß sie eine solche Trauung

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