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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1895-01-01 · Heft 1 (1.1.1895) · p. Seite 20

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 1 (1.1.1895)
Date
1895-01-01
Page
Seite 20 (sequence 20)
Language
German
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20 lassen, nachdem Herr Rabbiner Groß sich geäußert, daß rituelle Bedenken der Einführung dieses Instrumentes nicht im Wege stehen. — Herr Dr. Ripp»er in eineni Aufsätze: die hebräische Sprache iiii öffentlichen Gottesdienste (Isr. Wochenschrift Nr. 44, XX V. Jhrg.) schreibt beherzigenswerte Worte, die Beachtung verdienen: Sie müssen begreifen, daß die Aufgabe unserer Gemeindevorsteher nicht nur ist, die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde zu leiten und dafür zu sorgen, daß die Gemeinde-Verwaltung möglichst wohlfeil sei und jeden Einzelnen möglichst wenig Geld koste, sondern daß die Gemeinde vor allein religiöse Interessen habe, die gewahrt werden müssen, gleichgültig wie viel sie kosten. Sie müssen auch begreifen, daß es nicht alleinige Aufgabe des Judentnnis ist, durch werkthütige Liebe das Elend des irdischen Lebens zu lindern, — gewiß eine hohe und dringliche Aufgabe, sondern daß es daneben auch noch ihre Aufgabe ist, die geistigen Errungenschaften in Israel zu Pflegen und für die Menschheit, zu erhalten. — Alan berichtet aus Berlin, daß Herr Dr. Klemperer, der Assistenzarzt Leydens, eine Christin heirate, die znm Judentum Übertritt. Klemperer ist der Sohn des Predigers an der Reformgenleinde in Berlin. — Die „Deborah" schreibt: Der jüdische Ritus bei einer Eheschließung ist Gegenstand einer Controverse vor den Berliner Gerichten geworden. Ein Mann konnte eine Erbschaft nur unter der Bedingung erheben, daß er den Nachweis liefere, eine Ehe nach jüdischem Ritus eingcgangen zu sein. Nun war der Betreffende von dem Rabbiner der Reformgemeinde Dr. Ritter mit einer Christin getraut worden. Von den Sachverständigen sprach sich Dr. Maybaum gegen, Dr. Oppenheimer Prediger der Reformgemeinde für die Anerkennung des rituellen Charakters dieser Eheschließung aus. Maybanin's Einwand, daß die Formel „nach den Gesetzen Moses und Israels" nötig sei, ist hinfällig, da selbst der Verfasser des Schulchan Aruch sie nicht anerkennt, sondern jede Formel, welche den Gedanken „du sollst mein Weib sein" ausdrückt, als genügend erachtet. (Eben Ha-Ezer 27, 1.). Selbst Moses Jsserls, der die Worte „nach dem Gesetze Moses' und Israels" hinzufügt, betrachtet sie nicht als integrirenden Bestandteil der Trauungsceremvnie. (Siehe darüber Mielziner's lichtvolle und erschöpfende Darstellung in Jewish Law of Marriage etc. p. 79.) Eine Mischheirat ist nicht gesetzlich verboten und selbst aus der gewundenen Erklärung des. Pariser Synhedriums geht hervor, daß es eine solche als legale Ehe betrachtet und das ist doch gerade so viel als gestattet. — Die von dem Ministerium für Cultus und Unterricht, (in Verbindung mit dem Proseminar) sanktionirte Cantoren- und Religionslehrerschüle in Brünn wurde am 1. November eröffnet. — In der letzten Sitzung des Komites der „Allianz" in Lemberg regte Herr Salomon Bnber die Gründung eines Proseminars für Rabbiner und Religionslehrer an. Der Vorsitzende versprach, dieser Anregung Folge zu geben. — Man berichtet uns: Herr Baron Hermann Königswarter in

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