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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1887-02-01 · Heft 2 (1.2.1887) · p. Seite 47

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
7 (1887)
Issue
Heft 2 (1.2.1887)
Date
1887-02-01
Page
Seite 47 (sequence 23)
Language
German
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K. M. Werner, Nicolai und seine Freunde über Mendelssohn von Richard Maria Werner in Lemberg, Zur Geschichte der Juden Deutschlands im Mittelalter von R. Horniger, Diplomatische Erläuterungen zu den Judenprivilegien Heinrichs IV. von H. Breslau. Die Confiscation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. in den Jahren 1509 und 1510 von Dr. A. Kracauer in Frankfurt a. M. Herr vr. Kracauer hat das Verdienst, das über dieses hochbedeutsame Ereignis vorhandene Quellenmaterial einer neuen und gründlichen Untersuchung unterzogen zu haben, die für die wissenschaftliche Erkenntnis manche neue Resultate ergiebt. Besonders hervorgehoben zu werden verdient S. 172 Anm 3, wodurch über eine bisher falsch aufgefaßte Stelle der Handschrift neues Licht verbreitet wird. Sehr zu bedauern ist es, daß die hebräischen Urkunden nach Paris auswandern mußten und daß die wenigen hebräischen Anführungen, durch welche Anderer Inkorrektheiten dargethan werden sollen, fehlerhaft abgedruckt sind, wofür den äußerst sorgfältigen Verfasser keine Schuld trisst- Zum Schluffe findet sich in dieser Nummer neben Miscellen und Nachrichten noch eine Arbeit von G. Wolf „Zur Geschichte der Juden in Oesterreich. — Von Herrn vr. K. Kubin (Wicn, Selbstverlag des Verfassers) ist erschienen: „Geschichte des Aberglaubens bei allen Völkern mit besonderem Hinblicke auf das jüdische Volk. Der Verfasser, durch seine gediegenen litterarischen Arbeiten bekannt, hat in diesem in hebräischer Sprache geschriebenen Werke (182 S.)., gestützt auf große Belesenheit in den einschlägigen Litteraturen, ein Gesamtbild des Aberglaubens entworfen, der auch in das von Haus aus aberglaubensfeindliche Judentum eingedrungen und im Laufe der Zeit als Sitte und Religionsgesetz aufgetreten ist. Es ist ein Vorzug dieser Schrift, daß sie in hebräischer Sprache geschrieben ist, da dem Aberglauben zumeist noch da Thür und Thor geöffnet ist, wo westländische Bildung und Kultur wenig oder gar nicht hingedrungen sind. Herr vr. Rubin, ein philosophischer Schriftsteller, behandelt von der Höhe seines geläuterten Standpunktes die verschiedenen Gebiete des Aberglaubens nicht nur mit großer Sachkenntnis, sondern auch mit der nötigen Geistesfreiheit, indem er nicht ansteht, den durch die Schale des Gesetzes scheinbar geschützten Aberglauben in seine Schädlichkeit und Nichtigkeit hinzustellen. Wir sind Herrn vr. Rubin für diese litterarische ausgezeichnete Leistung zu Dank verpflichtet und werden Freunde der hebräischen Litteratur gewiß sich gerne in den Besitz dieser Schrift bringen. — Von Herrn Derilch Goldenberg in Tarnopol sind uns fernere zwei Bogen seiner „Sitten und Gebräuche der alten Hebräer" zugegangen. Es werden darin zumeist Soharstellen behandelt und bringt der Verfasser in den an sich spröden, mystischen Stoff, manchmal neues Licht. Die Opfer werden als Sinnbilder für die Vermählung mit Gott dargestellt, wobei das Opfer gleichsam die Braut ist. In ein eigenes Licht tritt dadurch das Schlachtgesetz, die Teraphim hängen nach der Ansicht des Herrn Goldenberg mit dem Phalltusdienste zusammen. Mit den etymologischen Excursionen des Herrn Goldenberg können wir, so geistreich sie auch scheinen, uns nichi einverstanden erklären. Er will die Bezeichnungen Targum und Mischnah auf den Uinstand zurücksühren, daß sie mit roter Tinte geschrieben wurden. Seite 10 spricht sich Herr Goldenberg über den Brauch, bei Verlobungen Töpfe und Teller zu zerbrechen und über die Ceremonie, daß der Bräutigam bei der Trauung ein Trinkglas zerbricht aus, und erklärt Seite 12 die Sitte, daß bei Verlobungen und Hochzeiten Honigkuchen und andere Süßigkeiten gegessen werden. —

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