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Jeschurun · 1884-12-25 · Heft 52 (25.12.1884) · p. 829

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 52 (25.12.1884)
Article
Rußland : Aus Kurland [Nachricht]
Date
1884-12-25
Page
829 (sequence 2)
Language
German
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829 Aber cfl bedarf nicht der Bielen, um die leider überall ' wache judenfeindliche Gesinnung zur Bcthciligung auf-! zurufcu. wird der Landesversamniluug eine Gesetzes-! Vorlage unterbreitet, nach welcher den Juden auf dem > platten Laude der Aufenthalt nute! sagt werden soll.! Und doch erweisen sich die Juden gerade hier als ein! überaus nützlicher, ja nothwcndigcr Faktor für den Verkehr. Sic taufen dein Landmannc seine Produkte zu Verhältnis;- mäßig hohen Preisen ab und führen ihn! die Erzeuguissc des städtischen Gewerbcfleißcs zu verhältuißinäßig billigen Preisen zu. Darauf beschränkt sich namentlich in Finnland die Thäligkeit der Juden. Damit kommen sic aber dein städtischen Spießbürger in's Gehege, welcher gewohnt ist, das umgekehrte Prinzip zu bcachten und ans dem Laude ein schönes Kapital zn ziehen. Je mehr sich die Emsigkeit der Juden in Finnland bemerkbar!nacht, desto mehr fordert sie den ')!cid und die Mißgunst der städtischen Kauflcnte heraus, und darum soll die Konkurrenz der Juden beseitigt werden. Das ist das wirkliche und einzige Motiv zu der drohenden Maßregel. Der Landmann wird darunter indirekt ebenso sehr leiden, wie der fleißige und genügsame Jude, der zn seinen! Segen auf die Dörfer komnit. ~ Petersburg, 15. Dezember. Nach einer Privatdepcschc der ״Frkf. Ztg." hat der Zar einen öfterreichischcn Israeliten daS russische Untcrthauenrccht verliehen. Es ist dies insofern bemerkenswerth, als bisher cs ausländischen Israeliten nicht gestattet war, russische Untcrthancn zu werden. — Wie der ״Woschod" meldet, ist in Batum, den! bedenteuden Handelsplätze für den Verkehr in Südrußland, der Befehl zur Austreibnng aller jüdischen Einwohner erthcilt worden. Batum ist erst seit dem Berliner Kongreß an Rußland gekommen. Es dürfte aus diesen! Uinstande vielleicht für die Wcstnlächte ein Recht hcrgclcitct werden können, gegen diese auch deren Interessen schwer schädigende Maßregel zu remonslriren. Rußland!vurde Batum, welches damals zun! Paschalik Trapczunt gehörte, unter der ausdrücklichen Bedingung zugesprochen, daß in Bezug auf die Rechte der Bewohner keinerlei Acudcrungen vorgenommcn werden sollen. A. Cbcffa, 10. Dezember. Es herrscht hier eine furchtbare Aufregung wegen einer neuesten Bckanntmachung an die hiesige Kausmaunschastsdircklion des Inhalts, daß alle fremden jüdischen Kauslcute nicht nur das Zcugniß der ersten Gilde lösen, sondern auch die besondere Erlaubniß der drei Ministerien des Innern, Aeußcrn und der Finanzen bcibringen müssen. Man erwartet große Liquidationcn. Es ist eine Deputation nach Petersburg entsandt worden, um die Aufhebung dieser vcxarorischcn, den Odessacr Handel aber sehr schädigenden Maßregel zn erwirken. m. Moskau, in! Dezember. Wie auch die Vcrhälmissc der Inden sich trübe gestalten, sie sind vielleicht im Wesentlichen nicht schlechter als die eines großen Theilö der Landbevölkerung. Bekanntlich zählt die Wanderlust einer gewissen Bevölkcrungszifscr zn den anscheinend unerklärlichen, jedenfalls aber ans dem Elend entspringenden und für dasselbe zeugenden Erscheinungen. Daß der anderswo seßhafte Landinann von einer Gegcnd zur andern mit Weib und Kindern wandert, das ist eine hicrlündischc Spezialität. Der Grund für diese Erscheinung und das Heilmittel ist leicht zu erkennen. Der Bauer kann seine Früchte nicht vcrwerthen, weil der Vermittler fehlt. Der jüdische Handelsn!ann könnte ihn! helfen und würde ihm helfen, aber es verschließen sich ihnen die incisten Gouvernements. Die bäuerlichen Verhältnisse lassen sich nur dann bessern, wenn den Inden Freizügigkeit und Handelsfreiheit gewährt wird. Bis dahin verkommt der Bauer und der Jude. Numänicit. ...x. Brlkaresl, 1 8. Dczcmbcr. Von dem Elende, unter welchen! eine friedliche, arbeitsame und genügjaine Bevölkerung in einen! zn den Knlturstaatcn sich zählenden Königreiche Europas seufzt, macht man sich in! Auslande noch innner keine annähernde Vorstellung. Die harten vexatorischen Maßregeln in! Verein mit einer willkürlichen Handhabung der obrigkeitlichen Gewalt vcrkümincrt die Existenz des größeren Theils der rumänischen Juden. Hiervon einige ans dem Leben gegriffene Beispiele, die keines Kommentars bedürfen, um die allgemeinste Entrüstung wachzuruscn. wo nicht ein gehässiges Vorurthcil die Stimme des Rechts und der Billigkeit erstickt hat. Die ״Fraternitatc" erzählt folgendes kaum glaubliche Verfahren. In Darabani, einem kleinen Orte, starben vor zwei Monaten einem Bauern und dem Schächter je eine Kuh. Dieses Krepircn zweier Kühe wurde zn einer Viehseuche gestempelt, und es gelangte ein Befehl des Präfekten an den Kommissar Filipescn in Dorohoi, dagegen geeignete Maßregeln zn ergreifen. Dieser ordnete sofort an, daß die Inden einen Graben um den Ort ziehen sollten, um der angeblichen Viehseuche Einhalt zn gebictcn. Zuerst wurden 10, hernach 30 Juden requirirt, welche ohne Unterbrechung graben mußten und auch an! Jom Kippur, trotz aller inständigen Bitten, nicht von diesem Frohndienst entbunden wurden. Den übrigen Juden wurde an diesem Tage eine andere Wohlthat zu Theil. Als diese nämlich in der Synagoge zum Gebet versammelt waren, umstellte man in Folge höheren Befehls das Gebäude, drang in das Gottes- Hans und ließ daselbst große Quantitäten Schwefel verdampfen. Die Juden, welche vor dem beizenden Rauch hinanSdrängten, wurden znrückgcwicsen. 'Wegen

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