Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 52 (30.12.1886)
- Article
- Österreich-Ungarn : Eisenstadt [Nachricht]
- Date
- 1886-12-30
- Page
- 830 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2932754-2933154-2933205--23882-2968340- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
830 der Liebe und Frömmigkeit gclheilt. Im Trauerhanse widmete der RabbmatS-Asscssor Herr I. Dachauer und auf dem Begräbnißplatzc Herr Rabbiner S. Kntna dem Verblichenen einen würdigen Nachruf. R nsiland. ...V. Petersburg, Dczbr: Nach der ״Kasanski Listok^ soll die Absicht obwalten, die Juden auö den! gesammten Uralgcbicte auSznweisen. Man beruft sich für diese Maßregel auf eine ganz veraltete und längst in Vergessenheit gerathene Verordnung. — Ein eigenthümlichcr Vorfall erregt die allgemeinste Thcilnahmc, der unter seltsamen, tragischen Verhältnissen erfolgte Tod eines einfachen, alten Mannes, Moses Spiro, aus einem bessarabischen Dörfe. Derselbe war in früher Jugend, kaum zwölf Jahre alt, zum Militär ausgehoben und veranlaßt worden, die Taufe anzunehmen. Als er aus dem Soldaten stände auSschicd, veränderte er in seinem Entlassnngszengnisse die Angäbe der Religion, um wiederum als Jude zu gelten. Er lebte streng nach den: jüdischen Gesetze, arbeitete fleißig, erlangte einen bescheidenen Wohlstand, verheirathclc sich, versorgte seine Kinder und ward Großvatcr. So ward er in Ehren achtzig Jahre alt. Da hatte er kürzlich in einer Sache als Zeuge vor Gericht zu erjchci-nen. Bei dieser Gelegenheit mußte er auch seine Papiere prodnziren. Das Gericht erblickte in dein vergilbten MilitärentlassungSschein eine Fälschung. Die Sache sollte untersucht werden. Der alte Mann faßte den Entschluß, sich der weiteren Prozedur und der Schande durch die Flucht ins Ausland zn entziehen. Seine Kräfte aber reichten nicht aus. Er kehrte zurück, ward ins Gcfängniß und als Nichtjndc behandelt, da er doch in früher Jugend getanst worden. Darob bricht dem Greise das Her; — er stirbt. Nach vieler Ver- Wendung gelingt eS, die Erlaubnis zu erwirken, ihn auf dem jüdischen Friedhöfe bestatten zn dürfen. * Aus Sanrogitien (Gouvernement Kowno). ES verdient rühmend anerkannt zn werden, daß mehrere Gemeinden in dem hiesigen Bezirke eine vernünftige Maßregel getroffen haben, uni der so oft ausgesprochenen Beschuldigung hinsichtlich der mangelhaften Erfüllung der Militärpflicht seitens der Inden zn begegnen. Man behauptet, daß die jüdischen Gestellungspflichtigen im größeren Maße als nichtjüdische sich dem Militärdienste entziehen. Für jeden solchen Flüchtigen muß eine Strafe von 300 Rubel entrichtet werden, so schweben jetzt mehr als 40000 Rubel als Strafe im Gouvernement Kowno. Freilich ist die Anschuldigung an sich ohnehin mindestens sehr übertrieben. Denn die Listen werden Lheilwcije sehr unordentlich geführt. Die Todesfälle sind nicht regelmäßig eingetragen, und so muß oft Strafe gezahlt werden für einen vermeintlieh Militärpflichtigen, welcher schon in den ersten Monaten seines Lebens verstorben ist. Außerdem wird über die gesetzlich Befreiten nicht ordnungsmäßig Register geführt. Wie dem aber auch sei, man hat hier jetzt, um dieser schmachvollen Beschuldigung ein für alle Mal ein Ende zu machen, die Einrichtung getroffen, daß ans freiwilligen Beiträgen in geeigneten Fällen jene 300 Rubel für die Pflichtigen gezahlt wird, so daß fortan Niemand, durch äußere Umstände genöthigt, sich seiner Militärpflicht zn entziehen versucht wird. Möge diese Einrichtung überall Nachahmnng finden. Ein Samogiticr. R-ü mänien. * Ucber die Zustände in Rumänien tragen wir einige Thaisachen nach ״Revista israeliiica" nach: Im vorigen Jahre ersuchte die Regierung die Bürgermeister, die Kauflcutc jeder Geineiude zu zwingen, sich in eine zu diesem Zweck auf der Bürgermeisterei befindlichen Register einzuschreibcn. Die Behörden :nachen den Inden die größten Schwierigkeiten, um sic cinznschrcibcn, oft verweigern sie es ihnen vollständig. Und da ihnen Geschäfte zu machen nur dann gestattet ist, wenn sie eingetragen sind, werden sie gezwungen, ihre Lüden zu schließen. In Tirgvwische (der kleinen Walachei) führte der Bürgermeister als Grund seiner abschlägigen Antwort an, daß er der Niederlassung der Juden in seiner Gemeinde keinen Vorschub leisten wolle. Zn bemerken ist, daß fast alle Inden in Tirgowifche Handwerker sind. In verschiedenen Gemeinden des Distrikts von Piatra sind AnSweisungSmaßregeln gegen die Juden gefaßt worden. In Buzcschtii-Ghica, Bezirk SuS-nigloc, sind Janka Sin Lewa, Jtzig Bereu Bojangiu und Simon Sin Zakarie anfgefordcrt worden, binnen zehn Tagen die Gentcinde zn verlassen. Anbei einiges Nähere über diese drei Israeliten, welche in ihrer Eigenschaft als Freunde auögewiesen wurden. Sin Simon Zikaric wurde in der Gemeinde geboren von Eltern, die gleichfalls dort gebürtig sind. Sein Bruder diente im vorigen Jahre in der Armee und ist nationalisirt; derselbe wohnt gleichfalls dort. Er hat einen Sohn, der im 7. Linienrcgiment der Armee dient, er besitzt Zeugnisse, welche bescheinigen, daß er in der Gemeinde geboren, daß er berechtigt ist, daselbst zn verbleiben, daß er stets eine gute Führung gehabt, und daß er mit׳ Erlaubniß der Stadtbehördc aus dem Grund und Boden der Stadt ein Haus crbante. Janen Sin Lewa ist in der Gemeinde geboren, von gleichfalls dort geborenen Eltern. Einer seiner Söhne, Lewa Maren, diente in der Armee während dcö Krieges; ein anderer seiner Söhne, Lewa Moise, ist soeben zum Militärdienst berufen worden. Er besitzt ein