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Jeschurun · 1886-12-16 · Heft 50 (16.12.1886) · p. 793

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 50 (16.12.1886)
Article
Gutachten der höchsten holländischen Autorität in der Veterinärkunde über die Schechita
Date
1886-12-16
Page
793 (sequence 1)
Language
German
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Mm, 793 Zeschriru». n ®ס!!!(!]!?!! kr HWen ' 7״**״*. Antsritat in kr lleffiinätiiiink iikr die Schrchüil. 9? ottcr b am nt, 12. Dezember. Unser verehrter Oberrabb'mcr, Herr Dr. Ritter, hat sich auf Veranlassung und niit einem Zirkulär dcö Herrn ProvinzralrabbinerS Dr. Cahu in Fulda, an den Direktor der Ncichö-Thierarzueischule in Utrecht mit der Bitte um ein Gutachten über die Schechita gewandt und die folgende Antwort erhalten: Utrecht, den 10. Dezember 1886. Herrn Di׳. Bernhard Ritter, Oberrabbincr zu Notirrdam. Sehr geehrter Herr! Nach Erwägung der im Rundschreiben dcö Herrn Proviuzialrabbiners Dr. M. Cahn zu Fulda hinsichtlich der Schächtfrage enthaltenen Ausführungen, beehre ich mich, zur Beantwortung Ihres Schreibens vom 6, d. M., Ihnen nachfolgendes Gutachten zukommcn zu lassen: 1) Liegt eine Veranlassung vor, nach Vollzug des Halsschuittes beim ״Schachten" durch irgend einen weiteren Akt die angeblich noch andauernde Schmerzcmpfindnug des Thiercs zu vermindern? DaS rituelle Schlachtvcrfahrcu oder ״Schächten" ist nicht nur seiner leichten, durchaus sichern und wohl immerhin geschickten, vorschriftsmäßigen Ausführung wegen eine stets rasche Tödtuugsart, sondern cs ist auch bei gehöriger schmerzloser Vorbereitung als die am .wenigsten schmerzhafte zu bezeichnen, weil es ohne Gehirn- Verletzung durch Gchirnverblutuug sogleich Bcwußtlosigfeit, hcrbcisührt, folglich jedes Schmerzgcsühl aufhebt: Weder der Gcnickstich und der Gcuickschlag, noch der Stirustich und der Stiruschuß, mittelst der Hackenbouterolle, der Maskenboutcrolle oder der Schußmaske sind dem rituell ausgeführtcu Halöschnitt in jenen Hinsichten vorzuzichcn. Selbst das Verfahren mittelst des StirnschLageS kann durchschnittlich leine größere Sicherheit gewähren in Betreff der raschen und völligen Betäubuug nach möglichst geringer Schmerzcmpsiuduug. Nach Vollzug des Halsschuittes die Schmerzcmpsindnug noch auf irgend welche Weise vermindern wollen, kann wenigstens in praktischer Hinsicht wohl nichts Anderes sein, als das Ziel überschreiten. Bevor dem geschachteten Thi-crc die beabsichtigte Gehirnvcrletzlmg beizubringeu wäre, ׳ wird es schon kernen Schmerz mehr zu vermindern geben, eben weit eS kein Empfindungsvermögen in ausreichendem Maße mehr giebt. Ein solches Verfahren wäre sonrit für zwecklos und überflüssig zu erachten. 2) Würde eine Betäubung durch Kopfschtag oder Gcnickstich nach dem Schächtschnitte hinsichtlich der Qualität dcö Fleisches sich als zweckmäßig erweisen? Die Qualität des Fleisches, wenn damit — wie c3 mir wahrscheinlich vorkommt — dessen Haltbarkeit gemeint sein soll, ist um so besser, je mehr das geschlachtete Thier auögeblutet ist.׳ Gerade weil beim raschen Verblutungstode ohne Gehirnvcrlctzung und ohne unmittelbare Hemmung des Vlutumlaufö, und zwar unter starkem Blutdrücke und krankhafter Muskclwirkung das Ausbluten am vollständigsten stattfindet, sind Eingriffe, welche die Gehirnlähmuug noch auf anderem Wege als durch Gehirn- Verblutung zu sichern beabsichtigen, nicht nur überflüssig und zwecklos, sondern können auch das Ausbluten des Körpers in verschiedenem Grade hindern und weniger vollständig machen. 3u dieser Hinsicht wäre solgiich der Kopf- oder Stirnschlag. und jedenfalls mehr noch der Gcuickstich, nach bem Schächtschnitte, im Allgemeinen nicht für zweckmäßig zu halten. 3) Wäre durch jene Betäubung eine Verkürzung des Schmerzes für das geschachtete Thier gesichert? Die nach rituell ausgesührtem HalSschuitte, durch rasche Verblutung und zugleich gehemmten Zufluß des Blutes unmittelbar entstehende hochgradige Gehirnauämre ist zweifelsohne eine sichere Ursache gleichzeitiger Betäubung, wobei jedes Schmerzgefühl erlischt und weiterhin unmöglich ist, weil das Empfindungsvermögen aufgehört hat. Ob bei nahezu gleichzeitigem Kopf- oder Stirnschlag oder beim Gcuickstich die Blutleere des Gehirns, und somit die Betäubung, vielleicht langsamer und weniger vollkommen zu Staude kommen, wird, bleibt immerhin fraglich. Demzufolge kann ein solches Verfahren zur vermeiutlichcu Sicherung der kürzesten Dauer des Schmerzes nicht vorwurfsfrei empfohlen werden. Empfangen Sie, schc geehrter Herr, die Versicheruug, daß ich Ihrem Streben einen guten Erfolg wünsche, welches es meiner Ueberzcuauug nach in jeder Hinsicht verdient. Dr. A. W. H. Wirtz, Thicrarzt, Direktor der Ncichö-Thierarzneischule zu Utrecht. KorresHrrdenzeil Md Nachrichten. Deutschland. ־־ "•־ * Berlin- 13. Dezember. Eine Briefkastennotiz in Nr. 26 des ״Neichssreund", welche sich mit dem

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