Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 49 (9.12.1886)
- Article
- Schweden und Norwegen : aus Schweden [Nachricht]
- Date
- 1886-12-09
- Page
- 781 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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- Hrodna 2× ep/1044655
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781 wird, in der Weise und in Gemäßheit derjenigen Vorschriften, welche in dem in § 5 bc2cid»nctcn Falle zu beobachten sind, von der Behörde zu untersuchen, und zwar in jedem Falle auf des Waarcncmpfängers eigene Kosten. Wird Margarin in Behältern cingeführt, welche nicht mit dem vorschriftsmäßigen Merkmal versehen sind, so soll die Waare nicht ausgcliefcrt werden, bevor diesem Mangel abgcholsen ist. Die hierdurch erwachsenden Auslagen fallen dem Waarenempsänger zur Last. Z 4. Wo Handel mit Margarin betrieben wird, sollen an geeigneten Stellen Merkmale angebracht werden, wodurch dies auf deutliche und in die Augen fallende Weise zu erkennen gegeben wird. Z 5. Entsteht der Verdacht, daß die für Margarin geltenden Vorschriften nicht beobachtet worden sind, so soll die Polizei oder die Zollaufsichtsbehörde eine Untersuchung ins Wer! setzen und ist berechtigt, zu diesem Behuf eine Probe der verdächtigen Waare an sich zu nehmen. Die Untersuchung darüber, inwiefern die betreffende Waare als Margarin anzusehm (§ 1), findet in der von dem zuständigen Regierungs-Departement vorgeschriebenen Weise statt. Die Kosten der Untersuchung tragt, wenn der Verdacht sich als begründet erweist, der GcsetzcSnbertrcter, im entgegengesetzten Falk die Staatskasse. § 6.!Übertretungen des gegenwärtigen Gesetzes werden mit Geldbußen von 20 bis 1500 Kronen gestraft und vor dem Polizeigcrkcht verhandelt. Die Strafgelder fließen in die betreffende Gemeindekasse. § 7. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1887 in Kraft. Demgemäß haben Wir diesen Beschluß als Gesetz angenommen und bestätigt, gleichwie Wir denselben hiermit annehmen und bestätigen. Gegeben zu Christiania, den 22. Juni 1886. Unter des Reiches Jnsiegel. (L. S.) Auf gnädigsten Befehl Seiner Majestät des Königs. I. Sverdrnp. I. Stang. I. R. Sverdrup. A. Sörenssen. - Hangland. V. Kildal. H. R. Astrup. Lehmann." Rußland. « Kiew, 26. November. Kürzlich sind zu den den Aufenthalt der Juden in Kiew erschwerenden Ver- Ordnungen noch die Folgenden zu gleichem Zwecke er* lassen worden: 1) Es ist den nach Kiew kommenden Kausleuten, welche daselbst mit dm ihnen erlaubten Waaren handeln wollen, nur gestattet, auf dem Markte ansznstehcn; dagegen dürfen sic zu diesem Bchufe sich keinen Laden' miethcn. 2) Zn Verbrechern werden auch diejenigen Juden gezählt, welche im Gnadenwege von einer härteren Strafe entbunden worden sind, denselben ist der Aufenthalt in Kiew untersagt^ 3) Diejenigen Juden, welchen der Aufenthalt in Kiew mir wegen besserer Erziehung ihrer die höheren Schufen besuchenden Kindern gestattet ist, dürfen nur dann ein Geschäft betreiben, wenn sie zur ersten Gilde gehören. 4) Die Kauftcute erster Gilde dürfen sich nur einen Gehülfen und höchstens vier Bediensteten hatten. 5) Trotz der Verordnung, daß diejenigen Juden, welche entweder 5 Jahre der ersten oder l 0 Jahre einer anderen Gilde angehört haben, int inneren Rußland unbeschränkt wohnen dürfen, ist solchen in Kiew nur das Wohnen in zwei bestimmten Vierteln gestattet. * Ans dem Gouvernement Grodno wird der ״Post" geschrieben: ״HungerSnoth unter dm Kuben! 9m Gouvernement Grodno grassirm seit einiger Zeit verschiedcne Epidemien und raffen eine große Anzahl von Menschen hin. Namentlich leidet der jüdische Theit der Bevölkerung sehr, wozu die bittere Noth, die alle Vorstellungen übersteigt, mitwirkt. Wovon die armen Juden leben, wie und wo sie wohnen, überhaupt daSganze System ihres Begetkens ist unbeschreiblich! In allen Städten und Städtchen des Gouvernements ist eine Utbervölkcrung der indischen Einwohnerschaft zu notiren. In Grodno zählt man 30,000 Juden! Ein sehr großer Theil derselben ist ohne Beschäftigung und Verdienst und ist gezwungen für Spottpreise zu arbeiten. So z. B. arbeiten jüdische Nähterinnen 14 Stunden und mehr täglich für 2 Rubel monatlich! Diejenige, die 3 Rubel verdient, schätzt sich sehr glücklich. Hungertod oder Arbeit zu unerhörten Spottpreisen, eine andere Wahl haben sie nicht." Rumänien. Brrkavest, Ende November. Es ist eine cigcnthümliche Erscheinung, daß trotz der großen Bedrückung, unter welcher die rumänischen Juden zu leiden haben, dennoch die antisemitische Presse so wahnwitzig ist, fortwährend darauf hinzuweisen, wie gefährlich der Jude durch seine größere Vermehrung gegenüber dem Nichtjuden für Rumänien noch werden würde. So meldet neuerdings der Telegraphul voller Schrecken, daß bei den Juden irn Vergleiche zur nichtjüdischen Bcvölkerung Rumäniens mehr Geburten und weniger Todessülle Vorkommen. Er bringt dabei eine vergleichende Statistik vom erster Quartal 1665 und ersten Quartal 1880 und berichtet, daß 1111 ersten Quartal 1886 bei der nichtjüdischcn Bevölkerung Rumäniens weniger Geburten als im gleichen Quartale des JahrcS 1685 vorgckommen seien, während bei den Juden das Umgekehrte statthabe. Was ferner die Mortalität betrifft, so war bei den Nichtjuden 1686 die Mortalität größer als ]685, bei den Juden wiederum daS Umgekehrte. Sodann wird an der Hand der Statistik