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Jeschurun · 1886-12-09 · Heft 49 (9.12.1886) · p. 780

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Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 49 (9.12.1886)
Article
Österreich-Ungarn : Lemberg [Nachricht]
Date
1886-12-09
Page
780 (sequence 2)
Language
German
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780 bäuerliche Bevölkerung die Aufforderung ergangen sei, sich an einem gelegentlich des jüdischen Neujahrsfestes bevorstehenden Judenmassakre zu betheiligrn. Die Affaire hat, wie die ״Neue Freie Presse" seinerzeit berichtete, unter den Juden des Cicszauower Bezirkes eine Paiüque hervorgerusen. Die Untersuchung ergab, daß der fünfzehnjährige Fleischhaucrgehülft Karl Bulsiewicz ein Zirkular mit der gefälschten Unterschrift 'des Bezirks-- Hauptmannes CziSzta und mit dem von alten Pässen abgelösten Amtspctschast an die Gemeinde-Behörden von Niemstow, Neu-Lublinicc und All-Lubliniee versendet und durch Verbreitung dieser VerordnungS- Falsifikate Judenhetzen in der CieSzonower Gegend hervorzurusen beabsichtigt hatte. Die des Lesens unkundigen Gemeiudevögtc wurden von einsichtigeren Personen darauf aufmerksam gemacht, daß eine derartige Znschrift, in der auch der Name dcS Kaisers mißbraucht worden war, unmöglich echt sein könne. Aber erst als man den Gendarm Dziadyk um Aufklärung anging, kam der wahre Sachverhalt zu Tage. Heute hatte sich nun hier Bulsiewicz vor einem Erkemilnißgerichte, dem LandgerichtSrath Duniewicz präsioirte, wegen des Verbrechens der Majestäts-Beleidigung und des Verbrecheus der öffentlichen Gewa.stthätigreit, begangen durch gefährliche Drohung, zu verantworten. Mitangeklagt wegen boshafter Unterlassung der Verhinderung des Verbrechens ist der 25jährige Schuster Johann Kops. Der Präsident fragte den Angeklagten Bulsiewicz: Was hat Sic veranlaßt, dieses Zirkular aufreizenden Inhalts zu verfassen und durch die Post zu versenden? — Augeklagter: Ich weiß nicht. — Präsident: Das war eine Dummheit, eine Kinderei. Haben Sie es vielleicht in der Absicht gcthan, um die Bauern herbeizulocken, damit Sie bei Ihrem Vater Eßwaaren kaufen? — Der Angeklagte giebt eine verworrene Antwort. In der Voruntersuchung behauptete er, im Laden seines Vaters habe ihn ein Fremder zur Abfassung jenes Zirkulars verleitet. Heute stellt er dies in Abrede. Auf dem Rundschreiben ist die Unterschrift des Bezirkshauptmannes so täuschend nachgemacht, daß Zweifel rege wurden, ob die Fälschung von Bulsiewicz selbst herrühre. In' Folge dessen forderte der Präsident den Angeklagten auf, die Unterschrift des BezirkshauptmanueS angesichts dcS Gerichtshofes zu imitircn. Bulsiewicz willfahrte diesem Verlangen, allein die Nachahmnug ist diesmal nicht so gut gcralhen. Der Gerichtshof verurthciltc Bnlsiemrez. welchen der Advokat Dr. Luka verthcidigLc, bloS wegen einer ohne böse Absicht begangenen Fälschung öffentlicher Urkunden zu siebciuägigein Arreste. Im Ücbrigen wurde die Anklage sowohl gegen Bulsiewicz als auch gegen Kopf als unbegründet erklärt. Der Staatsanwalt meldete die Nichtigkeits-Beschwerde an. * priest. Dem ״Corriere Jsraelitico" entnehmen wir die folgenden statistischen Notizen. Triest zählte in der fünfjährigen Periode 1881/1885 im Durchschnitt 146 320 Seelen, darunter 4650 Juden. Es starben von der Gesammtbevölkerung während dieser Epoche 22764 Personen, im Durchschnitt 31,2 vom Tausend in einem Jahre. Hierunter befanden sich 495 Juden 21,2 vom Tausend der jüdischen Bevölkerung, während sich für diejenigen der anderen Konfessionen eine Sterblich-!eit von 31,4 vom Tausend crgiebt. Von je 100 jüdischen Tobten erreichten 106 4,56 ein Alter von 1—5 Jahren, 274 11,80 ein solches von 6 — 70 Jahren, und 115 4,94 waren über 70 Jahre alt. Von je 100 nichtjüdischen Todten erreichten 10718 15,13 ein Alter 1—5 Jahren, 9301 13,12 ein solches von 6—70 Jahren, und 2250 3,17 waren über 70 Jahre alt. Das mittlere Lebensalter betrug bei den Juden 43, bei den anderen Konfessionen 25,4 Jahre. Auffallend groß ist die Zahl der Selbstmorde unter den Juden in Triest. Es starben in den erwähnten 5 Jahren nicht weniger als 16 durch Selbstcntleibnng. Wie sich dieses Verhältniß zu den anderen Konfessionen stellt, ist nicht angegeben. Der Cholera erlagen in den ersten 9 Monaten 548 Nichtjuden 3,75 ־־־•־ und 7 Juden=l,5 vom Tausend. Schweden und Norwegen. -b- Aus Schweden. Im Anschluß an die in Ihrer geschätzten Zeitschrift veröffentlichten Verordnungen verschiedener Staaten, den Verkehr mit künstlicher Butter betreffend, dürsten auch die diesbezüglichen jüngst erlassenen Norwegischen Gesetze von Interesse sein. ״Norwegisches Gesetz über dm Handel mit künstlicher Butter. Vom 22. Juni 1686. Wir Oskar re. thun kund zu wissen, daß Uns der gegenwärtige ordcnt- Siche Storthing-Beschlnß vom 17. Juni d. I. vorgelegt worden ist, welcher also lautet: § 1. Unter Margarin versteht dieses Gesetz künstliche Butter jedweden Urfprunges und jedweder Zusammensetzung, wenn darin Fett enthalten ist, welches nicht aus Milch gewonnen ist. § 2. Margarin, welches hier zu Lande feilgehalten oder nach dem Auslände auSgeführt wird, soll in Behältern (Emballagen) untergebracht werden, welche mit einer vom Könige bestimmten Marke versehen sind. Wenn Margarin nach dem Auslande auSgeführt wird, so soll die Waare zugleich in den Schisfspapieren und Zolldeklarationen ausdrücklich als solches bezeichnet werden. § 3. Wenn Butter vom AuSlande cingeführt wird, so hat der Empfänger der Waaren ausdrücklich anzugcben, ob dieselbe rein oder mit Margarin versetzt ist. Fehlt cs ihm in dieser Beziehung an sicherer Wissenschaft, jo ist die Waare, bevor sie auögeliesert

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