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Jeschurun · 1886-12-02 · Heft 48 (2.12.1886) · p. 762

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Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 48 (2.12.1886)
Article
Deutschland : Berlin [Nachricht]
Date
1886-12-02
Page
762 (sequence 2)
Language
German
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762 zielen. Oeffentlich in seinem Blatte dagegen vertrat ver Mann die Ansicht, daß den Bauern Geld für 3 Prozent geschafft werden müßte, um sie aus den Klauen des jüdischen Kapitals zu befreien." Da die ״Kreuzzeitung" anscheinend ein großes Vergnügen an der Stellung von Preisfragen hat, so möchte ich ihr ergebenst auheimgcben, ob sie nicht vielleicht auch diese Kasseler Geschichte in der gleichen Weise fruktifiziren will wie die Gubener, etwa also: Wie viele antisemitische Wucherer gicbt es wohl? m. Mrs Mecklenburg. Die bekannten Feinde der Juden, welche ihnen Vcrständniß und Anhänglich׳ feit für deutsche Sitte und Sprache, für deutsches Wissen und Wesen absprechen, müssen es sich doch gefallen lassen, daß jüdische Männer deutsche Wissenschaft Pflegen und erweitern. Es ist eine seltsame Fügung, daß einer der anerkannt größten lebenden Kenner der deutschen Sprache, vielleicht der bedeutendste Koryphäe auf dem lexikographischen und gramatikalischen Gebiete der deutschen Sprache, unser Landsmann und Glaubensgenosse Daniel Sanders ist, von welchem jetzt wiederum zwei große Werke unter der Presse sich befinden: ״Deutsches Stil- Musterbuch" und eine Blumenlese aus allen denjenigen Werken aller Zeiten, auf welchen sich das deutsche Schriftthum erbaut hat.. f. Köln, 29. November. Ihr hiesiger Herr B- Korrespondent hat Ihnen in der jüngsten Nummer ein antisemitisches Pflänzlein von dein großen Ackerfclde der ״Kölnischen Ztg." präsentirt. Es ist wohl nur ein merkwürdiges Zusammentreffen, daß diese Pflanzungen von dem Momente an datirten, seit welchem das rheinische .,Weltblatt" die seitenlangen, wöchentlichen Annoncen von Nudolph Hertzog erhält. Auch in dem Zweiten Blatte vom 20. d. M. gönnt sich das Glatt das gleiche Vergnügen. In einem Berichte über eine Stöcker-Versammlung in Witten reproduzirt es, mit mehr Behagen als Geschmack, einen faulen Witz . des Hctzapostels: ״Aktive Offiziere sind die Inden noch nicht; wo wären wir auch wohl 1870/71 geblieben, wenn wir an Stelle Moltkes einen Herrn Mosse oder Kohn gehabt Hütten? Die fünf Milliarden wären auf jeden Fall in andere.Taschen gewandert."—Nun läßt sich über Geschmack zwar nicht streiten, aber wo der AntiseniitiSrnus beginnt, hört auch der Verstand auf und schwindet jedes Taktgefühl. Wenn nämlich in den! jüngsten deutsch-französischen Kriege an Stelle des christlichen Chefs des Generalstabes ein jüdischer fungirt hätte, so würde, wie jener auch dieser nur durch das Vertrauen Sr. Majestät der Kaisers diesen Posten bekleidet haben, und an Maßnahmen dieser Ehrfurcht gebietenden Stelle sollte doch selbst cm antisemitischer Hofpredigcr seinen armseligen Witz nicht üben! -Wir können gegen dieses Stöcker'sche GeisteSprodukt und gegen die ״Kölnische Ztg.", die es sich anzueignen taktlos genug gewesen ist, als eine grenzenlose Ueberhebung nur auf das Entschiedenste protestiren. * Bialla (Ostpreußen). Die ״Post" berichtet von hier Folgendes: Einen russischen Juden hatte der Synagogenvorstand zu Bialla im Juni 1884 als Kultnsbeamten angestellt, ohne zuvor die im § 71 der Verordnung vom 23. Juli 1847 vorgeschriebene Genehmigung des Ministers des Innern eingeholt zu haben. Deswegen wurde Anfangs d. I. das Strafverfahren gegen den Synagogenvorstand eiugeleitet; das Schöffengericht zu Bialla, sowie die Strafkammer zu Lyck, sprach jedoch die Angeklagten frei. Der zweite Richter gelangte im Gegensatz zu dem ersten, aber nur aus einem formellen Grunde, zur Freisprechung, daß der Verstoß gegen den genannten §71 sich nur als eine Uebcrtretung darstelle, deren Verfolgung nach drei Monaten verjähre, und daß somit das Verfahren gegen die Angeklagten zur Zeit bereits unzulässig geworden sei. Der Strafsenat des Kammergerichts entschied dagegen, daß die mit Strafe bedrohte Handlung sich nicht als eine Uebcrtretung, sondern als ein Vergehen charakterisire und daß mithin, da die Strafverfolgung desselben erst nach drei Jahren verjährt sei, das Verfahren gegen die Angeklagten zur Zeit noch nicht unzulässig geworden sei. Oesterreich-Ungarn. 0-, Wien, 26. November. In Bezug auf meine Mittheilung in der letzten Nummer, mögen hier die folgenden Zeilen eine Stelle finden, mit denen die ״Oesterr. Wochenschrift" die Affäre bespricht: Der VerwaltungSgerichtshof hat die Sentenz der politischen Be- Hörde, init welcher einem Geschüftsmanne anfgetragen wurde, eine die Aufschrift: ״Christliche Tnchhandlnng" tragende Firmatafcl zu beseitigen, weil eine solche ״charakteristische" Bezeichnung einer Firmatafcl anS gewcrbegesctzlichcn Rücksichten unstatthaft sei, aufgehoben. Die oberste Instanz in Verwaltungs-Angelegenheiten ging bei der Begründung ihres Anspruches von der Ansicht aus, daß sich das Verbot mit dein Gewerbegesetze nicht begründen lasse. Andererseits aber habe die politische Behörde auf drS Provokatorische, welches in der Aufschrift einer Firmatafel: ״Christliche Tuch- Handlung" gelegen ist, keine Rücksicht genommen, daher ein solches Moment bei der Judikatur des VerwaltungsgerichtshofeS nicht berücksichtigt werden konnte. Daß doch die politischen Behörden in derartigen Fällen stets Sannnthandschuhe anlegen und Anstand nehmen, daß Kind beim rechten Namen zu nennen. Im׳ vorliegenden Falle hat es sich dem betreffenden Geschastsmanne einfach darum gehandelt, seinen antisemitischen Gefühlen Ausdruck zu verleihen und dabei überdies ein ״Geschäft"

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