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Jeschurun · 1886-11-25 · Heft 47 (25.11.1886) · p. 747

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Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 47 (25.11.1886)
Article
Deutschland : Preßburg [Nachricht]
Date
1886-11-25
Page
747 (sequence 2)
Language
German
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747 Fürstprimas von Ungarn, Johann Simor, an, in welchem er seinen herzlichsten Dank für die ihm von genannter Gemeinde gelegentlich seines vor zwei Wochen stattgehabtcn fünfzigjährigen Pricsterjubiläum auf telegraphischem Wege dargedrachtcn Glückwünsche ansspricht. *l\* Vtftr 19. November. Diese Woche erging in der Verufungssache der vier wegen des Iudenkrawalls in Dzekeniesz am 26. August 1883 zu 18 Monaten Gefüngniß Vcrurtheilten das endgültige Erkenntniß dcö königlichen Gerichtshofs. Demgemäß wurde einer der Vcrurtheilten sreigesprochcn, gegen drei aber das vorinstanzliche Erkenntniß bestätigt. 0. Graz, 19. November. Im Anschluß au die Mittheilung von hier in der letzten Nummer dcS Jeschurun, mögen folgende Mittheilungen der ״Presse" hier angeführt werden: Durch das Umsichgreifen der antisemitischen Agitation in den hiesigen Studentenkreisen haben die Verhältnisse an der hiesigen Universität sich derart unerquicklich gestaltet, daß mau von einer solennen Feier des dreihundcrtjährigen Bestandes dieser Hochschule vollständig Abstand genommen hat. Im Senate machte sich nämlich die nicht ungerechtfertigte Vesorgniß geltend, daß gewisse Skandalmacher sogar diese Gelegenheit nicht unbenutzt vvrübergehen lassen wurden, um ihr ״unverfälschtes Deutjchthnm" hervorzukehren. Die Universitätsfeier am 25. d. M. wird sich daher aus eine Festversammlung in der Aula und ein Festmahl der Professoren beschränken. Daß vor Kurzem endlich die besonnenen Elemente unter der Studentenschaft aus ihrer Reserve herausgetreten sind und sich zu einer akademischen Ortsgruppe des deutschen SchulvereinS geeinigt haben, wurde bereits telegraphisch gemeldet. Diese Ortsgruppe zählt bereits über hundert Mitglieder trotz des Terrorismus der Antisemiten, welche — wie man sich erzählt — in der Burschenschaft ״Styria" sogar den Beschluß erwirken wollten, daß jedes Mitglied der neuen Grazer akademischen Ortsgruppe des Deutschen SchulvereinS zum Zweikämpfe gefordert werden soll. Seit Wochen sind übrigens die ״Unverfälschten" in fieberhafter Thätigkcit, und die Leiter der Partei halten fast täglich Sitzungen. Es handelt sich um die Gründung eines TagblatteS unverfälschter Kouleur, welches im Dezember erscheinen soll, für welches aber noch zwei Kleinigkeiten fehlen: genügende Geldmittel und fähige Redakteure. UcbrigenSbirgt das neue Unternehmen bereits den Keim der Spaltung der Antisemiten in sich. ׳Die Unternehmer sind nämlich zu der merkwürdigen Erkenntniß gekommen, daß es der Prosperität ihres Ionmales keineswegs förderlich wäre, wenn dasselbe unter dem unbedingten Einflüsse des Ritters Georg v. Schönerer stände, und sie haben aus diesem Grunde die finanzielle Bethciligung dieses Herrn an dem Unternehmen zurückgcwiesen. Das macht nun unter den unverfälschten Schönerer!« anern böses Blut, und wenn wirklich, wie es heißt, die Herausgeber des neuen Blattes sich eine gewisse Reserve in der Schreibweise anferlcgen wollen, dann kann es ihnen recht bald passircn, daß ihr Blatt von den unbedingten Anhängern Schäncrer'S etwa als ein — ״verjudeteS" Antisemitenblatt erklärt wird. Schweiz. R. Das ״Schweizerische Handelsblatl" Nr. 78 vom 18. August 1886 enthält eine höchst wichtige und beachtcnswerthe Verordnung deö kleines Rathes des Kontos Graubunden, betreffend den Verkehr mit Butter. Es heißt daselbst: Kl. Der Name Butter darf im Groß- und Kleinhandel nur demjenigen frischen oder ansgeschmolzenen Fette beigelegt werden, welches aus-- schließlich aus Kuhmilch ohne Zusatz anderer Fette bereitet worden ist. § 2. Für die Bezeichnung von Produkten, welche aus anderen thierischen oder pflanzlichen Fetten, oder aus Mischungen solcher Fette mit Knhbuttcr für Gennßzwecke hergcstettt sind, ist die Verwendung von Namen verboten, in denen das Wort Butter (z. B. ״Knnstbutter", ״Kübclbutter", ״Margarinbutter" u. s. f.) vorkommt. § 3. In den Verkaufslokalen sollen die Gefäße, in denen die im § 2 genannten Produkte cmfbewahrt werden, deutlich und sichtbar die Aufschrift ״Kochfett" tragen. Dieselbe Bezeichnung sollen die betreffenden Fakturen und Frachtbriefe aufweisen.§ 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmnngen werden mit Geldbuße und eventuell auch mit Konfiskation der betreffenden Maaren bestraft, nach Maßgabe des § 12 des Gesetzes über die staatliche Kontrole von Lebens- und Genußmitteln vom 14. Juli 1861. § 8. Diese Verordnung tritt einen Monat nach deren Bekanntmachung durch das KantonS- Amtsblatt in Kraft (6. September 1886). Frankreich. *** Paris- 26. Marcheschwan. Der Umstand, daß nach kurzem Intervalle wiederum ein Israelit, Herr Eduard Millaud, zum Minister der öffentlichen Arbeiten ernannt ist, legt uns die Erwägung nahe, daß wirklich wie auf allen übrigen Gebieten, so namentlich auch dem der öffentlichen Arbeiten, die Juden sich in hervorragender Weise auSzeichnen. Bei der Er- Öffnung von Eisenbahnen, Pferdebahnen, GaSeinrichtungeu re. waren Inden in erster Linie mitbetheiligt. Neuerdings hat z. B. auch das HauS Rothschild bedeutende Summen geopfert, um Versuche zu machen, daß durch die Uebertragnng der Kraft durch Elektrizität eS jedem Privatmanne in seinem Hause ermöglicht werde, ebenso wie über GaS, Wasser, auch über die Kraft zur Treibung von Maschinen rc. durch diesbezügliche Leitungen zu verfügen. (£$ war die betreffend?

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