Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 47 (25.11.1886)
- Article
- Deutschland : Danzig [Nachricht]
- Date
- 1886-11-25
- Page
- 745 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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M 47. Besch!!r!m. Korrespoudcilzeil uub Nachrichtcll. Deutschland. * Danzig, 21. Sovember. Die ״Danziger Ztg. schreibt: Wir theiltcn früher (in unserer Nr. 38 abgedruckt) einen merkwürdigen AnSwcisnngSfall aus Lautenbürg mit. Der Handelsmann L. war dort mit seiner Familie auSgewiesen, weil er russischer Unletthan sein sollte. Die russische Negierung wollte ihn aber als solchen nicht anerkennen und schaffte ihn über die Grenze zurück. Da L. keine Mittel zur Reise in ein anderes Land besaß, kehrte er nach Lautenburg zurück. Der Landrath wieö ihn abermals aus, ein Gesuch an den Regierungspräsidenten um Gewährung der Reisemitiel bis an die Grenze eines andern Landes blieb unbeantwartet und da L. somit außer Stande war, der landräthlichen Verfügung zu entsprechen, wurde ihm 14 tägige ZwangShaft angedroht. Diese ist in der That an ihm vollstrcckt worden, und die Komune Lautcuburg hat während derselben die - Familie unterhalten müssen. L'S Lage war dadurch aber um nichts verändert und er hätte ausS Neue in ZwangShaft wandern müssen, wenn sein Schicksal nicht schließlich das Mitleid seiner israelitischen Glaubensgenossen erweckt hätte. Letztere beriefen ihn nach Danzig, statteten ihn und seine Familie mit den erforderlichen Neisemitteln aus und verschafften ihm eine Neisegelegenheit über Hamburg nach London. Am 15. November hat L. mit seiner zahlreichen Familie die Ncise nach Hamburg angetreten, um von dort per Dainpser nach London zu fahren. % Schwerin in Mecklenburg, 21. November. Es ist bereits in verschiedenen Nummern dieses Blattes der Verordnungen Erwähnung gethan, welche von den einzelnen Behörden behufs Regelung des Verkaufs der Kunstbuttcr erlassen werden. Es dürfte darum auch am Platze sein, ans dem am 28. Juli 1636 Landesherrlich bestätigten ״Statut, betreffend den Handel mit Milch und Butter zu Schwerin in Mecklenburg", die auf das Feilhalten von Butter bezüglichen Paragraphen mitzutheilen: § 9. Butter, welche in den Handel gebracht wird, muß mindestens 85 Prozent reines Butterfett enthalten. § 10. Irgend welchen Zusatz zur Butter zu tnachcir, Kochsalz auSgenomnren, ist unerlaubt. Zum Färben darf nur Orleans (flüssige Buttcrfarbc) angewendet werden. § 11. In den Handel gebrachte Kunstbuttcr muß beim Verkauf dem Käufer als solche bezeichnet.werden. 8 12. Ucbertrctmicjc» dieser Berordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark auShülflich Haftstrafe bis zu 14 Tagen bestraft, und kann die öffentliche Bekanntmachung des Urthcils auf Kosten des Verurtheiltcn erfolgen. Gelingt dem Be¬ 745 schuldigten der Nachweis, daß die mindenverthige Beschaffenhcit in einer nach der Gewinnung der Milch, ׳Magermilch oder Butter vorgenonnneueu Veränderung den Grund nicht hat, so ist von einer Bestrafung ab- Zusehen. Unter allen Umständen aber unterliegen Milch, Magermilch oder Butter, welche den Vorschriften ad §§ 3 bis 5, sowie 9 und 10 nicht entsprechen, der Einziehung. Die Strafe kann durch Polizeiliche Brrfügung festgesetzt werden. § 13. Die Verordnung tritt am 1. September 1886 in Kraft. 6. Köln, 19. November. Ich habe Ihnen kürz-, lich eine Probe jndcnfeindlichen PrcßerzcugnisseS cmS der als antisemitisch sattsam bekannten ״Deutschen NeichSzcitung", welche in Bonn erscheint, mitgcthcilt. Am schönen deutschen Rheinstrom treibt aber der AntisemilismuS nicht nur auf Snmpfbcetcn Vli'tthen, sonder» auch auf dem großen Ackerfeldc des Kölnischen WeltblattcS. Die ״Kölnische Zeitung" schreibt in Betreff der Berufung eines Juden zum Richter des Obersten Gerichtshofes in Ungarn, wie folgt: ״Diese scheinbar gewöhnliche Ernennung ist für Ungarn ein bedeutendes Ereigniß, das alle politischen Kreise beschäftigt und vor Allem innerhalb der ungarischen Indenheit berechtigtes Aussehen erregt. Decsei ist nämlich ein Jude, und bis setzt ist das der erste Fall, daß ein 3111•׳■ dichter an bcr Kurie wird; diese Stelle gehört zu den höchsten im Lande, so daß dieselbe mindestens der Stelle eines Ministers gleichgestellt werden kann. Die Richter an der Kurie sind ttu Allgemeinen nicht jndenfrcundlich gesinnt, und die Ernennung des Herrn DöcSei gilt im Neste der hohen Kurie als ein ״KuckuckSei". ES herrscht hier die Ansicht vor, daß die ungarische Negierung mit der Ernennung DecSci's ״Das Eis gebrochen habe," und daß nun zu der Ernennung eines Juden zu!» HandelSminister geschritten werden soll. ES heißt, daß Graf SzecSenyi das Ministerium a latere erhalte» werde, und daß der Abgeordnete Moritz Wahrmann zum HandelSminister ernannt sei." Ich gestehe, daß ich doch einigermaßen überrascht war, als ich diese» Erguß antisemitischer Laune in der Kölnischen las. Wenn ein obskures Blättchen sich einen solchen ge-׳ stattete, dann ließe man eS noch gelten, aber die Kölnische Zeitung — das giebt zum Denken Anlaß. Wir sollten uns keinen Illusionen hingeben in Betreff der Zeitströmung. Der Antisemitismus beherrscht weitere Kreise, als man gemeinhin anznnehmen geneigt ist. -s- Wirren, 21. November. Am 12. d. M. hielt Hospredigcr Stöcker Hierselbst vor einer zahlreichen Vcr׳ sammlnng einen Vortrag über die Iudenfrage. Neu war in demselben eigentlich nur, daß er auch seiner Partei eine kleine Mahnung crtheilte, daß es nämlich durch-- aus nicht im Interesse der heiligen Sache dcö Anti׳ semitiSmuS liege, wenn man persönliche Eigenschaften