Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 44 (4.11.1886)
- Article
- Deutschland : Breslau [Nachricht]
- Date
- 1886-11-04
- Page
- 701 (sequence 1)
- Language
- German
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* Aus Greslart wird von einer interessanten Gerichtsverhandlung gemeldet, interessant durch die dabei zu Tage getretene cigenthümliche Ansicht des Vorsitzenden über die Frage, ob der Ausdruck ״Indenjunge" eine Beleidigung ist. Im Frühjahr d. I. fanden in der Wcißgerbergasse zu BrcSlau mehrfach Prügeleien zwischen Schulknaben statt. In eine dieser Schlägereien wurde im April d. I. der dreizehn Jahre alte Alfred Schlesinger hincingezogen, wobei sich dieser von einer Anzahl christlicher Schulkameraden angegriffen sah, die mit jener Tapferkeit auf ihn cinhicbeu, welche auö dem erhebenden Bewußtsein einer großen numerischen Uebcrmacht zu erwachsen pflegt. Die kampflustigen Knaben versüßten ihrem Mitschüler die auf ihn nicderfalleuden Schläge, indem sie ihm ein über das andere Mal die freundschaftliche Bezeichnung ״Judenjunge" ins Gesicht schleuderten. Alfred Schlesinger fühlte sich hierdurch aufs Acußerste gereizt; er suchte sich seiner Angreifer zu erwehren und sich an ihnen zu rächen, indem er mit einem sogenannten Nadirmesser sich vertheidigte. Hierbei wollte cs das Unglück, daß er dem elfjährigen Fritz Schcer am Unterarm eine Wunde beibrachte, welche eine fünfmonatliche ärztliche Behandlung nothwendig machte. Alfred Schlesinger stand in Folge dessen am gestrigen Dienstag unter der Anklage der Körpervcletzung mittelst eines gefährlichen Instruments vor der ersten Strafkammer des königlichen Landgerichts zu Breslau. Zu seiner Bertheidignng machte er geltend, daß er aufs Höchste gereizt gewesen sei, weil er ״Judenjnnge" geschimpft worden sei, und daß er sich außerdem in der Nothwehr befunden habe. ״Daß man Dich Indenjunge genannt hat, kannst Du doch nicht schimpfen nennen," bemerkte der Vorsitzende, LandcSgerichtdirektor Freitag, ״denn Du bist doch Jude und ein Junge bist Du auch." Sprach-, und der Staatsanwalt von Reinbaben beantragte eine Gefäugnißstrafe von sechs Monaten. DaS Strafkammerkolleginm sah indcß die Sache mit etwas anderen Augen an und hielt eine Strafe von 50 Jik für Alfred Schlesinger für angemessen. (Bert. Tageblatt.) 6. Trier, 28. Oktober. Unsere Stadt wird demnächst einen Vertreter des Antisemitismus von hervorragender Bedeutung zu ihren Einwohnern zählen. I)r. Ecker, bisher Dozent an der theologischen Fakultät zu Münster, ist als Professor der alttestamentlichcn Exegese an das hiesige Priestcrseminar berufen worden. * Aus Memel, 25. Oktober, schreibt man der ״Jüd. Pr.": Heute sind hier acht Familienvater und eine Einzelperson, sänuntlich ansgewiescnc Israeliten, verhaftet worden. Sic waren bei fünfzig Mark Strafe event. zehn Tagen Haft angewiesen worden, den Ort zu verlassen. Da sie die Strafe nicht bezahlen konnten, so wurde mit Haft vorgegangen. Es sind dies allesammt Leute, welche von Jugend an sich hier am Orte befanden und ihr russisches Hcimathsrecht verwirkt haben. In Rußland wenigstens hat für dieselben eine Heimath nicht ermittelt werden können. Wo sollen nun aber diese Leute hin, die nirgends ein Heim haben, auch nicht so viel Geld besitzen, um nach überseeischen Ländern answandern zu können, und möglicherweise auch dort, da sie vermögenslos sind, nicht ausgenommen werden? Die Verhafteten mit ihren Familienangehörigen machen zusammen 45 Personen aus, welche mit diesem Augenblick durch wohlthätige Spenden erhalten werden müssen. Was nun weiter, wenn die schwcrgcplagtcn Menschen trotz aller Exckntivstrafcn nicht fortgehen, weil sie nicht wissen, wohin sie gehen sollen'? Und wohin sollen sie wirklich gehen? Und was soll mit den armen Frauen und Kindern geschehen, wenn Spenden nicht mehr anszutreiben sind? Oesterreich-Ungarn. 0. Wien, 29. Oktober. In dem Reichstage benutzte der antisemitische Abgeordnete Fing! die Tribüne zu einem heftigen Ausfall auf die armen jüdischen Hausirer. Aus seiner Hetz- und Brandrede seien mir die folgenden Sätze angeführt: ״DaS jüdische Handelssystem beruhe eben auf der Ucbervortheilung der Konsumenten und Produzenten. Auf diese AuSbeutnng werde aber schließlich eine soziale und nationale Abrechnung folgen müssen." Und ferner: ״Der Umstand, daß der größte Theil der Hausirer Inden ungarischcn und polnischen Herkommens sind, ist nur geeignet, die Ucbelständc rücksichtlich der Ucbervortheilung und der unreellen Konkurrenz bedeutend zu verschärfen, und macht die Abschaffung des Hausirhandels um so dringender nothwendig, ja geradezu zu einer staatlichen Nothwcndigkeit." ׳Gegen einen solchen Mißbrauch der Immunität, um den ganzen Handelöstand österreichischer Bürger jüdischer Konfession öffentlich zu verleumden, wird jeder Redliche Verwahrung einlegen. Krakan, 20. Oktober. Ans die Beschwerde der Bukowinaec Handelskammer betreffs der Schwierig-!eiten״ welche reisende Inden seitens der russischen Regieruug zu erfahren haben, erwiderte die österreichische Botschaft in Petersburg, daß sie Schritte unternommen habe, um diese Schwierigkeiten zu beseitigen. Sie zeigt an, daß auf Grund des Beschlusses des Ministerrathcs vom 4. Jänner!874 ausländische Juden nur dann zeitweise sich in Rußland aufhalten dürfen, wenn sie hierzu die übereinstimmende Erlaubniß von den Ministerien des Aenßern, des Innern und der Finanzen erhalten nnv wenn sie eine Karte als Mitglied der ersten Gilde erworben haben.