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Jeschurun · 1886-10-13 · Heft 41-42 (13.10.1886) · p. 659

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Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 41-42 (13.10.1886)
Article
Rumänien : Bukarest [Nachricht]
Date
1886-10-13
Page
659 (sequence 2)
Language
German
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in ihrer Arbeit gestört zu sein, da sie nichts geraubt haben; sie sind, wie es scheint, eilig durchs Fenster entflohen. ... z. Bukarest, 8. Ott. Hier ist eine neue jüd.- rumänische Schule eröffnet worden zum Elementar- und Privatunterricht. Die besten jüdischen und christlichen Lehrer sind engagiert, um den Unterricht sowohl im Hebräischen als auch in den profanen Gegenständen — auch in deutscher und französischer Konversation — zu crtheilen. Da die Schule, was den jüdischen Unterricht betrifft, streng den Prinzipien des gcsetzestreuen JudenthnmS folgen wird, so ist in dieser Institution ein großer Segen für die jüdische Bevölkerung zu erblicken. Möge die Anstalt blühen und gedeihen, und Männer heranbilden, welche geeignet sind, durch ihre Persönlichkeit und ihr energisches Auftreten die Schlange des rumänischen Antisemitismus völlig zu vernichten. Rußland. V. Kiew, Oktober. In Folge einer Beschwerde Seitens der christlichen Fleischer über die jüdischen Gewerksgcnossen, daß die letzteren den ersteren nämlich starke Konkurrenz bereiten, wurden die Bcnchtigungsscheine der Juden einer eingehenden Prüfung unterzogen. Da stellte sich freilich heraus, daß strenge genommen nur diejenigen Juden hier wohnen und Gewerbe oder Handel treiben dürfen, welche entweder Soldaten oder Kauflcute erster Gilde sind. Natürlich zählen zu dieser Kategorie nur die wenigsten. Demgemäß haben alle solchergestalt Nichtberechtigten den Befehl erhalten, von hier wegznziehen.!El Odessa, 4. Oktober. Von dein gegen die fremden Inden erlassenen Ausweisungsbefehl, werden unter Anderen nicht weniger als etwa 9000 Personen lietroffen, welche theilweise seit vielen Jahren bereits hier wohnen und sich durch Handarbeit kümmerlich aber redlich ernähren. Allerdings ist ihnen noch eine kurze Frist gelassen, aber fort müssen sie doch. Das Elend und der Jammer ist groß — ist für die Nu׳ gar glücklichen ans Erden kein Trost?? s*s Mcval. In der hiesigen Stadt, welche zu den bedeutendsten SeehandclSplätzen des Russische!! Reichs zählt, haben sich nach und nach Inden äugesiedelt. Diese erhielten kürzlich sammtlich die Weisung, von hier sortznziehen. Eine Vorstellung, welche eine Deputation der Juden persönlich dem Herrn Minister in Petersburg vortrug und worin namentlich betont war, daß nach Ministerialerlaß. vom April 1685 die Gouverneure angewiesen werden, diejenigen Inden, welche im Innern Rußlands sich vor 1860 niedergelassen haben, unbehelligt zu lassen, hatte jedoch den Erfolg, die AnSweisnngsordre bis auf Weiteres -zurückgenommen zu sehen. O Nostvw, Ende Septbr. Es verlautet, daß 11 der Ausweisungsbefehl der hiesigen Juden (Siche Nr. 32 $ und 34) vorläufig auf drei Jahre sistirt werden soll.; Möge Gott geben, daß es zur Wahrheit wird! Viel-; leicht gelingt cs bis dahin, die Maßregel desiuitiv abzuwenden. XX. Aus Bestarabrcu wird von dem ״Nowor. Tctcgr." folgendes salomoM-sche Urthcil berichtet, leider; aber der Name des weisen Richters nicht genannt, so u daß dieser große und gerechte Diener der Themis der h Mit- und Nachwelt unbekannt bleibt. Bor den! Richter- \ [ stuhl dieses wackern Herrn ward ein Jude gestellt unter!: der Anklage des Betrugs. Nun konnte der Richter trotz vieler Mühe keine überzeugenden Beweise für die Anklage 1 finden. Das wäre nun traurig, einen Juden freizu- H sprechen. Nein, das geht nicht. Was thun? Nun, j: weshalb ist denn ein gelehrter, juristischer Richter da? Einen beim Diebstahl ertappten Spitzbuben verurtheilen, kann auch der dununste Schulze. Aber hier, wo gar keine Anhaltspunkte für die Schuld des Angeklagten vorhanden sind, das kann nur ein feiner Kopf. Das Urtheil lautete demnach folgendermaßen: Zwar liegen keinerlei Beweise vor, welche die Schuld des Angeklagten darthim, — in Erwägung jedoch, daß cs gerichts- und allgemein kundig ist, daß alle Inden Betrüger und Spitzbuben sind, und in fernerer Berücksichtigung, daß der Angeklagte geständiger und cm Hebräer ist, so habe ich, der Richter dieses Bezi! es, für Recht erkannt, den Angeklagten schuldig zu befinden und verurtheile ihn hierdurch in die für dieses Vergehen im Gesetze vorgesehene hier im Folgenden namhaft gemachte Strafe. — Ist für den Mann kein Justizminister-Portefenille zu haben?? Amerika. N. Ncwyork, 20. Septbr. Ich habe kürzlich in Ihrem geschätzten Glatte die Hosstumg ausgesprochen gehört, daß aus der Nussischen Immigration mit der Zeit vielleicht ein neues, gesundes, wahrhaft jüdisches Leben in Amerika erbauen könne. Ihr hiesiger Berichterstatter hatte sonst wenig Hoffnung. Ich stimme mit ihn! nicht ganz überein. Ich hege trotz- und alledem die Zuversicht, daß auch ans dem Kreise der Deutsch- Amerikaner sich endlich ein gesunder Kern, und sei er anch noch so winzig, loslösen wird. Seine Ansicht über die Russische Immigration aber thcile ich. In diescin Kreise da pulsirt das jüdische Blut gar mächtig. Es sieht dort allerdings auch nichts weniger als erfreulich aus, aber das Jndcnthum bleibt doch ein mächtiger Faktor des Lebens. Ich will Ihren Lesern ein Miniaturbild daraus geben. Es' erscheinen hier 'zwei jüdische Zeitungen ״The Jewish Gazette" und ״Die Newyorkcr

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