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Jeschurun · 1886-10-07 · Heft 40 (7.10.1886) · p. 638

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 40 (7.10.1886)
Article
Rußland : aus Kurland [Nachricht]
Date
1886-10-07
Page
638 (sequence 2)
Language
German
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63S herzoglichen Zeiten, d. h. bis zum Jahre 1797 einschließlich, erfolgten keine Aenderungen hinsichtlich der Aufenthaltgewährung der Juden in Kurland, obgleich wahrend der letzten Monate der herzoglichen Regierung darüber Unterhandlungen stattfanden (viele Landtagsbeschlüsse von 1778 und!780 und Konimissionsbeschluß von 1704). Nach der Revision von 1797 erwies sich, daß damals in Kurland 896 Juden in den Städten und 3685 aus dem Lande, mithin im Ganzen nur 4581 männliche Juden lebten. Daraus ist zu ersehen, daß die jüdische Bevölkerung (beider Geschlechter) zirka 9500 Personen betrug. Die Frage über die Duldung der Juden wurde geregelt durch den allerhöchsten Befehl vom 14. März 1799 (publ. durch den SenatsukaS vom 22. März 1799); alle vorhandenen Juden wurden zu den betreffenden Städten ungeschrieben und der Gerichtsbarkeit der Magistrale unterworfen; es wurde ihnen gestattet, Handel und Gewerbe zu betreiben, unter der Bedingung des Eintritts in die Gilde. Zu derselben Zeit wurde ihnen eine zwiefache Abgabe auferlegt, welche Maßregel jedoch niemals zur Ausführung kam. Durch den UkaS-vom 9. Februar 1804 wurde den Juden befohlen, behufs Entscheidungen in gcistlicken Angelegenheiten und Erhebung der Abgaben eine besondere Verwaltung, bestehend aus ihren eigenen Vorsichern, zu begründen, die den Namen Kahal erhielt. Obgleich damals allen anwesenden Juden das Recht der Ansässigkeit in Kurland geschenkt wurde, so ward doch zu gleicher Zeit aufs Strengste verboten, in Zufünft aufs Neue Juden zu verzeichnen. Häufig jedoch wurde dieses Gesetz nicht streng eingehalten, denn sonst wäre es wohl nicht möglich, das im Lause von 66 Jahren, d. h. von 1797—1863 die jüdische Bevölkerung ans 33,707 Presoncn steigen konnte. (Jüd. Press.) Türkei. P Korrstüntinopel. Der ehemalige Oberrabbiner Herr Moses Le vH hat sein hohes Amt niedergelegt und gedenkt seine Tage in Jerusalem zu beschließen. Möge es dem allgemein verehrten Manne vergönnt sein, noch lange Zeit in ungebrochener Gesundhcit dem Studium des heiligen Gesetzes sich widmen zu können und in seinen Tagen sich die Verheißung erfüllen, deren Verwirklichung wir sehnsüchtig harren: .ובא לציון גואל ב'ב'א'8' Amerika. P. St. §0»i3, 15. September. Die unerquickliche Afsaire des Rabbiners der hiesigen Schaare-Emeth- Gemeinde,-Herrn Dr. Sonneschein, hat einen vorläufigen Abschluß gefunden, welcher dem stolzen Titel, den die Gemeinde führt, wenig entspricht. Ihr Rabbiner hatte bekanntlich sich nicht abgeneigt gezeigt, seine Rabbinerstelle mit einer Pastorcustelle zu vertauschen. Ob man ihn nicht wollte, oder ob das Gehalt ihm nicht konvenirte, — genug, Dr. Souneschein wollte doch lieber Rabbiner bleiben. In seiner Gemeinde herrschte natürlich ob des seltsamen Gebühren ihres Rabbis große Erbitterung. Man erklärte ihn für abgesetzt. Er aber und seine guten Freunde blieben nicht nnthätig. Es ward die durch seine AmtSentsetzung vakante Stelle zum Konkurs ausgebotcn. Da trat er als Bewerber auf. Weil man aber befürchtete, daß die Mehrheit der Gemeindemitglieder ihm ihre Stimme nicht geben würden, so war ein Kompromiß dahin zu Stande gekommen, die Gemeindeverwaltung zu autorifiren, ihn eventuell auf ein Jahr wieder zu wählen. Und also ist das närrische Stückchen anSgeführt. Herr Dr. Sonneschein ist zu seinem eigenen Nachfolger in der Gemeinde wiedergewählt worden, die ihn der Beklcidung eines Nabbineramts für unwürdig erklärt hat! Dr. Souneschein wird nun innerhalb dieses Jahrs sich nach einer guten Pastorcustelle wahrscheinlich umschauen. O, der Erbärmlichkeit der Gemeinde und des Rabbiners! Ich finde, daß sie sehr gut zu einander passen. Sie sollten sich verständigen, und eine Ehe auf Lebenszeit schließen. So wird cs auch wohl kommen. R. Newyork. Der hiesige ״Jüdische Einwanderer-HilfSverein" (Jcwish JnunigrantS Protective Society) veröffentlicht folgenden Aufruf: 10״ Battery Place, Ncwyork,!.September 1886. Die Judenheitder Vereinigten Staaten hat die Psiicht, die armen verfolgten Israeliten Europas, welche an unfern Küsten landen um hier die Freiheit und die Anerkennung der Menschenrechte zu finden, welche unsere nationale Verfassnng Allen gleich gewährleistet, mit Rath und Thal beizustehen. Als Israeliten schulden wir unseren armen, leidenden Brüdern den Zoll des Mitgefühls und gast, freundlichen Entgegenkommens, aus welchen sie einen Anspruch an nnö haben als Glaubens- und Stammesgenossen. Als Amerikaner ist es unsere Psiicht, die Grundsätze amerikanischen Lebens, Recht und Billigkeit, durch LiebcShandluugen denjenigen gegenüber zu bethätigen, welche auf unser geliebtes Vaterland als Ncttungsstättc Hinschauen für Leiden der Unterdrückung. Als Menschen ist es unsere Psiicht, nach dem Ausmaße unseres Könnens dazu bcizutragen, unsere gedrückten und unglücklichen Mitmenschen zu einer besseren menschenwürdigen Stellung zu erheben, ihnen beiz«׳, stehen, daß sie sich selbst helfen können, und den üblen Einflüssen entgegenzuorbeiten, welchen das Unglück und die Unerfahrcnheit Unbedachtsamer auSgcsctzt sind. Der jüdische Einwanderer-HilfSverein fordert deshalb alle Israeliten der Vereinigten Staaten auf, ihn zu

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