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Jeschurun · 1886-09-23 · Heft 38 (23.9.1886) · p. 597

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Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 38 (23.9.1886)
Article
Die Eingabe der ungarischen Durchführungskommission
Date
1886-09-23
Page
597 (sequence 2)
Language
German
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597 Es handelt sich um eine Eingabe, welche die orthodoxe Kanzle! endlich an den Kultusminister hat abgehen lassen, des Inhalts, den Erlaß vom!2. Dezember v. I. in Betreff der Nichtdispensatiou der jüdischen Schüler vom Schreib- und Zeichnenunterricht am Sabbath zurückzuziehen. (Oer von unscrm Herrn Korrespondenten angeführte Wortlaut dieser Eingabe ist bereits in unserer vorigen Nummer mltgetheilt worden. Red.) Es verdient gewiß alle Anerkennung, wenn man seiner Pflicht genügt, und die DurchsührungSkommission hat, wenn auch saumselig und spät, mit dieser Eingabe einer eminenten Obliegenheit sich erledigt. Man kann und darf ihr aber trotz dieser Anerkennung den Tadel nicht ersparen, daß sie (unbedachter oder bedachter Weise?) in der Motivirung ihres Petitums eine Behauptung aufgestellt׳ hat, welche במחילת כבודה הרמה nicht richtig ist. Wenn diese Unrichtigkeit nicht an hoher, maßgebender Stelle ausgesprochen und von den - verderblichsten Folgen sein könnte, so hätte ich wahrlich geschwiegen. ES ist mir nichts mehr zuwider als jene kleinliche, splittersuchende NörgeLsncht, welche nichts ohne hämischen Tadel Revue passiven lassen kann. Aber dieser Inkorrektheit gegenüber wäre Schweigen Verabsäumen einer Pflicht, dessen sich ein Organ, wie das Ihrige, das der unentwegte Vertreter des gcsetzcstreueu JudenthumS in seiner Reinheit ist, nicht schuldig machen darf. Ich hätte die Besprechung dieses Produktes sehr gern meinem Herrn Kollegen, dem ״Ungar!־־ schen Kollektivberichterstatter", überlassen. Da derselbe aber schon seit geraumer Zeit schweigt,*) so will ich nicht unterlassen, wenigstens mit einigen kurzen Worten diese Inkorrektheit, von der man wahrlich sagen kann, e'ost!)1113 (lu’un crime, c’est ime kaute, öffentlich zu rügen und gegen deren Konsequenzen Ver- Wahrung einzulegen. A.miou8 klato, 86ä inagis amica veritas. Wenn die DurchsührungSkommission sich gegen die durch die ministerielle Verordnung statuirte Unterscheidung zwischen Rabbinersöhnen oder für den Rabbinerberuf bestimmten Schülern und Laiensöhneu, und nicht für den genannten Lebensberus bestimmten Schülern mit der Motivirung wendet, daß ״erstens die Schüler der Mittelschulen in der Regel noch keine bestimmte Laufbahn sich gewählt haben, und zweitens, daß eS vom orthodox-jüdischen Standpunkt gar nicht gestattet ist, das Nabbinerthnm als eine im VoranS bestimmte Laufbahn auszustecken," -so wird man gegendiesen zweiten Grund ganz entschieden Verwahrung *) Wahrscheinlich aus dem gleichen Grunde wie ich, der ich auch fast den Muth verliere, den Kampf gegen Unverstand und Beschränktheit fortzusetzen, weil er so geringe Aussicht auf Erfolg bietet. einlegen müssen, und zwar vom orthodox-jüdischen Standpunkte aus. So wenig es verboten ist, daß Eltern ihren Söhnen eine derartige wissenschaftliche Ausbildung geben lassen, welche dieselben befähigt, demnächst des Rabbineramts zu walten, so wenig ist es Eitern verboten, wenn sie für ihre dazu geeignet scheinenden Söhne das Nabbincramt als Lebensberus in Aussicht nehmen. Wenn die Absicht der Eltern hierbei eine reine ist, so wird dieselbe nicht nur nicht zu tadeln sein, sondern gewiß höchstes Lob verdienen. Es ist nur verpönt, aus unedlen Motiven sich oder seine Kinder dem Rabbineramte zu widmen, aus Ehr- und Geldsucht u. dcrgl., keineswegs aber in lauterer Gesinnung, um תורה zu lehren und zu verbreiten, יראה zu pflanzen und zu pflegen und die יהירים und קהלות in תמימות דרך zu befestigen. Nur in dieser Absicht darf über- Haupt nach der Würde des רבנות gestrebt und nur in dieser Gesinnung sie angenommen werden. Wie man vom ״orthodox-jüdischen Standpunkte" auS die Vorbcreitung zu einem in diesem Sinne gewählten oder von den Eltern bestimmten Lcbcnsbcruf verpönen kann, ist mir völlig unbegreiflich, und ich glaube, man hat alle Ursache, dagegen auf daS Allerentschiedenste Ver- Wahrung einzulegen, daß eine solche irrige Ansicht als dem orthodoxen Judeuthum entsprechend anerkannt wird. Je mehr die DurchsührungSkommission das offizielle Organ ist, welches dem Staate gegenüber das orthodoxe Judeuthum vertritt, desto lauter und energischer muß der Protest sein. Die Folgen aber, welche daraus resultiren können, wenn das hohe Ministerium diese Erklärung der DurchführungSkommissiou für richtig halten sollte, sind in ihrem vollen Ausmaße gar nicht zu ermessen. Gesetzt, es handelte sich mn die Gründung einer Hochschule für die entsprechende Ausbildung von Rabbinern, so könnte dieselbe möglicher Weise n:it dieser Erklärung der Durchsührüi'igskvNiiUissivll ürhlvirl werden, da doch die Vorbereitung von Jünglingen für das Rabbineramt als Lebensberus religiousgesctzlich verboten sein soll!! הבמים הזהרו בדבריבם! a Aus der Amsterdamer Gemeiude 1795-1812. (isorlsehuvg.) AuS Furcht haben Mehrere sofort unterzeichnet und zwar: ר׳ אברהם בן ר׳ ליפמן ,ר׳ משה מעגדלי ר זיס ,ר׳ ליזר ברעסים ,ר׳ מאחרים מארשין ,טראבט

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