Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 37 (16.9.1886)
- Article
- Österreich-Ungarn : Wien [Nachricht]
- Date
- 1886-09-16
- Page
- 587 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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587 schild, im eigenen und im Vollmachtsnamen ihrer vier Schwestern im Jahre 1876 den Betrag von 150,000 fl. Papier Rente zu einer Stiftung gewidmet, welche den Namen Freiherr Anselm v. Rolhschild'schc Waisenstiftung führt und deren Erträgniß mit zwei Drittheilen für Waisen christlicher Konfession und mit einem Drittheile für Waisen jüdischer Konfession derart verwendet werden soll, daß alljährlich am 27. Juli einerseits durch den jeweiligen Herrn Bürgermeister der Stadt Wien und andererseits durch den jeweiligen Herrn Präses der Wiener israelitischen Kultnsgenreindc die vom Chef des Großhandlung-Hauses S. M. v. Rothschild präscntirten Bewerber um diese Stiftung mit einem Unterstützung-- betrage von je 100 fl. betheilt werden. Heuer hat nun Dienstag den 27. Juli die neunte Verthcilnng von Unterstütz'ungen anS dieser Stiftung stattgesunden und wurden, nachdem die vollen Interessen des Stiftungskapitals zur Verfügung standen, durch den gefertigten Bürgermeister der Stadt Wien 42 Waisen christlicher Konfession mit. je 100 fl. Oe. W. und durch den gefertigten Präses der Wiener israelitischen Kultusgemeinde 21 Waisen jüdischer Konfession ebenfalls mit je 100 fl. Oe. W. betheilt, was hiermit zur allgemeinen Kcnntniß gebracht wird. Wien, am 26. August 1686. Eduard Uhl, Bürgermeister. Arminio Cohn, Präses der Wiener israelitischen Kultusgemcinde. W. Lemberg, 9. September. Das Elend und der Druck treibt ganze Schaaren unserer rumänischen GlanbcnSbrüder aus ihrer Heimath. Sie überschreiten die österreichische Grenze meistens in der Absicht nach Amerika zu wandern. Die Landesbehörde von Galizien und Bukowina befürchtet aber, daß manche dieser Emm grauten sich in diesem Lande nicderlasscn möchten. Es sind deshalb Maßregel ergriffen worden, um jeden solchen Versuch von vorneherein zu vereiteln. Wenn aber alle Negierungen so handeln wollten, wohin sollten alsdann die Unglücklichen sich flüchten? (Wir verweisen aus die Nachrichten, welche wir in dieser Hinsicht schon gebracht haben. Amerika verschließt sich den Armen ebensowohl wie Europa. Auf die Frage unseres Herrn Korrespondentcn gicbt es zur Zeit keine Antwort. Es ist das traurig, aber leider zu wahr. Redaktion.) ן ף* Pest. September. DieDurchführungSkommission ist bei dem UntcrrichtSministcr dahin vorstellig geworden, den bekanntclk Erlaß, nach welchem nur diejenigen Schüler der mittleren und höheren Lehranstalten, welche entweder Rabbinersohne sind oder die Absicht haben, sich dem Nabbincramlc zu widmen, vom Schreiben an! Sabbath dispensirt sein sollen, znrückznnchmen. Die Eingabe, vom 10. August datirt, hat folgenden Wortlaut: ״Exzellenz, Herr KulnSministcr! Zahlreiche jüdische Eltern haben sich au Ew. Exzellenz mit der Bitte gewendet, ihre die Mittelschulen besuchenden Kinder zum Zeichnen und Schreiben am Sabbath nichL verhalten zu lassen. Infolge dieser Gesuche haben Ew. Exzellenz mittelst Erlasses vom 12. Dezember 1685 zu verfügen geruht, daß dem Ansuchen im Allgemeinen keine Folge zu geben, daß aber in einzelnen Ausnahm-- füllen, zum Beispiel den Söhnen von Rabbinern oder solchen Zöglingen, die sich zur Rabbiner-Laufbahn vor« bereiten, ans Untcrbreitnug des Schuldirektors seitens Ew. Exzellenz der diesbezügliche ExpcnS ertheilt werden wird. Diese Verfügung hat die Angehörigen der jüdischorthodoxen Konfession des ganzen Landes schmerzlich berührt, denn sie stellt die Kinder dieser Gläubigen einfach ans die Wahl, entweder auf die Wohlthat de- Unterrichts der Mittelschulen zu verzichten, oder die Fundamcntal-Gesctzc der jüdischen Religion ständig und wissentlich zu verletzen. Wir sind aber der festen lieberzeugung, daß keiner der hier angeführten Fälle den oiiiuuiüiitii Ew. Exzellenz entsprechen könne, denn die Anhänglichkeit an die Religion kann unmöglich auf welcher Laufbahn immer ein Hinderniß bilden, und ebenso unmöglich ist es andererseits, daß die staatsmännischc Einsicht Ew. Exzellenz cS nicht längst erkannt haben sollte, daß Irreligiosität eines der gefährlichsten Nebel unserer Zeit bilde. Wenn aber Ew.^Exzellenz den angeführten Erlaß aufrecht zu erhalten entschlossen sind, dann kann der Vater, der seinen Kindern eine jüdische Erziehung ougcbciljcn lassen will, sie unmöglich in eine Mittelschule schicken, jene jüdischen Kinder aber, welche die Mittelschule besuchen, werden systematisch zur Irreligiosität gedrängt. Was jene Begünstigung betrifft, welche der angeführte hohe Erlaß jenen Kindern zu gewähren geneigt ist, die sich zu Rabbinern heranzubilden bestreben, so können wir nicht umhin, unter- Lhänigst zu bitten, in Betracht ziehen zu wollen, daß, abgesehen davon, daß die Schüler der Mittelschulen nur in den seltensten Fällen eine bestimmte Laufbahn sich vorgezeichnct haben, eS auch vom orthodoxjüdischen Standpunkte gar nicht gestattet ist, das Nabbinerthum als eine im Voraus bczcichnctc Laufbahn ansznstcckcn (??) Wir können eben deshalb nicht umhin, unser tiefes Bedauern darüber auszusprechen,׳ daß Ew. Exzellenz in dieser vorzüglich religiösen Frage unser bereits im Jahre 1876 überreichtes Gutachten zu berücksichtigen, nicht die Gewogenheit halten, sondern den Standpunkt der Kongreß-Kanzlei zu billigen beliebten, der wir in Sachen der jüdischen Religion jede Kompetenz absprechen müssen. Nach alledem bitten wir nnterthänigst, Ew. Exzellenz mögen, den angeführten Erlaß außer Kraft setzend, gnädigst gestatten, daß im Sinne unserer Unterlircitung vom Jahre 1876, allen jüdischen Schülern der Mittelschule, welche den Sabbath nicht entweihen wollen, das Schreiben, Zeichnen und Rechnen am Sabbath erlassen werden möge."