Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 37 (16.9.1886)
- Article
- Deutschland : Hannover [Nachricht]
- Date
- 1886-09-16
- Page
- 586 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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586 Korrespondenzen uitb Nachrichten. Deutschland. ־& Hannover. Wie wir bereits in Nr. 30 vom 29. Juli erwähnt, werden vom Neichskanzleramt Er- Mittelungen über ein von dem Genfer Thierschutzvercin eingcgangenes Gesuch erhoben, welches die Einführung einer von dem .,Oberrabbiner der Schweiz", Wertheimcr, erlassenen Verordnung in Betreff der שחיטה in ganz Deutschland beantragt. Nach deshalb eingezogener Erkundigung giebt es überhaupt!eine:: Oberrabbiner der Schweiz (Grand Kabbin de la Suisse), am allerwenigsten ist dies Herr Rabbiner Wertheimer in Genf. Dieser ist vielmehr nur Lokalrabbiner in Genf. Im Interesse der Wahrheit und der Sache dürfte diese Aufklärung nicht überflüssig erscheinen.. C. Berlin, 15. September. Aus der Rede, welche Professor Virchow am Grabe des verstorbenen Ludwig Löwe ans dem jüdischen Friedhofe hielt, dürften die einleitenden Worte für das jüdische Publikum besonderes Interesse haben. ״Hochgeehrte Tranervcrsammlung! Wer daran gewöhnt ist, die Geschichte des Menschengeschlechts in große» Zügen zu studircn, der weiß, daß es auch in dem Sterben ein gewisses Gesetz giebt, eine Ordnung) eine zeitliche Absterbeordnung, welcher jedes Alter, jedes Geschlecht, jede Nasse unterworfen und sich bewußt ist, jährlich ihr Kontingent stellen zu müssen zu den Todtcn. Wenn ich mich hier in dieser großen Versammlung umblicke, so berührt mich kein Gedanke mehr, als die Frage: wie geschieht cs, daß kein anderer Kirchhof dieser Stadt in so kurzem Zeitraum so große Trauerversammlungen in sich vereinigt gesehen, als der Begräbnißplatz der jüdischen Gemeinde? Ist es der Umstand, daß die jüdische Ge׳ mcinde eine höhere Absterbcordnung hat, als die christliche? oder ist cS der Umstand, daß die Mitglieder dieser Gemeinde in höherem Maße ihre Kräfte erschöpfen, um sie zum Tode zu führen? Wir wissen cS, die jüdische Nasse hat von jeher sich ausgezeichnet durch eine große LebenSzähigkcit, welche sie bcsähigt, sich hohe Altersstufen zu erhalten. Es kann also nur die Art der persönlichen Thätigkciten sein, welche eine hervorragende Zahl von Personen dieser Gemeinde in der kurzen Zeit dem Tode zngeführt hat, lind in der That ist von den Zeiten von Moses Mendelssohn ab die Stadt Berlin gewohnt, in ihren jüdischen Mitbürgern die treuesten Helfer in allen guten Werken zu sehen, und wenn wir in so kurzer Zeit Laster, MagnnS, Straßmann begraben haben, und wenn wir jetzt unfern besten Mann hicrherbringen, so ist das ein Zeugniß dafür, in welchem Maße die jüdische Gemeinde ihre Männer in den öffentlichen Dienst stellt. Die große Versammlung ist hier, um Ehre und Anerkennung dem Tobten zu beweisen, sie ist aber auch zugleich eine Ver» sammlnng zur Ehre und Anerkennung der jüdische» Gemeinde selbst." ** Würzbnrg. Dem israelitischen Elementarlehrer Moses Mack zu Neckendorf, Bezirksamt Ebern, wurde inAnerkelniung seiner langjährigen vorzüglichen Wirksamkeit die silberne Medaille des Verdienstordens der bayerischen Krone verliehen. * Aus Ostpreußen. Zum Thema der Aus- Weisungen wird der ״Danz. Ztg." auö Wormditt unterm 8. September geschrieben: ״Dem ehemals ausgewiesenen jüdischen Prediger und Lehrer H. Faust in Worniditt war, nachdem der Kaiser und König die Ausweisung zurückgenommen, der Aufenthalt im preußischen Staate fernerhin gestattet worden. Faust wurde darauf im Mai d. I. von der Syna gogengcmeinde Bälden bürg in Westprenßen als Beamter gewählt und diese Wahl der kSnigl. Regierung zu Marienwerder zur Bestätigung unterbreitet, jedoch von derselben abgewiesen und dem Faust jegliche Ausübung einer Funktion als Kultusbeamter bei Strafe untersagt. Faust und die Gemeinde wandten sich nun an den Kultusminister wie auch an den Minister des Innern um Ertheilung einer Genehmigung zur Ausübung der Funktion eines Kultusbeamten im preußischen Staate; es wurden jedoch beide Thcile vom Ministerium abgewkesen und beiu rc. Faust eröffnet, daß ihm die Genehmigung für eine inländische Synagogengemeinde niemals ertheilt werden könne, weil er noch als Ausländer betrachtet wird. So sitzt nun Faust mit einer Frau und sechs kleinen Kindern schon lö Monate ohne Einkommen. Die Ausweisung ist zwar durch die Gnade des Kaisers zurückgenommen, aber durch .die Behörden ist ihm jede EMenzmöglichkeit genommen, da er trotz aller seiner Bemühungen und Gesuche bis an die höchsten Spitzen der Behörden die Erkaubniß zur weiteren Ausübung seines Berufes nicht erhalten hat. Faust, der bereits 17 Jahre als Lehrer im Dienste des Staates gewirkt hat. ist in Folge dieser Nachwirkung seiner Ausweisung vollkomnlen dem Untergange und Verderben preisgcgeben." Oesterreich-Ungarn. G. Wien, 9. September. 9m Amtsblatte der heutigen Wiener Zeitung wird bekannt gemacht: Um den Namen und das Andenken des am 27. Juli 1874 verstorbenen Freiherr» Anselm v. Rothschild m der Stadt Wien dauernd zu erhalten, haben die Söhne desselben, die Herren Nathauiel Freiherr v. Rothschild, Ferdinand Freiherr v. Rothschild und Albert Freiherr v. Roth-