Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 32 (12.8.1886)
- Article
- Aus der Amsterdamer Gemeinde
- Date
- 1886-08-12
- Page
- 501 (sequence 2)
- Language
- German
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801 Konsistorium, die noch vakant waren, nämlich H.Manus (תירש בן לה מאניש) ans Utrecht für das sechste und S. D. Stibbe (ל זלמן.בן מוזור״ר דוד אלד דק״ק שוואל) aus Kämpen für das stebente Konsistorial- Departement. Am 1t. November ließen Paruassim in allen Synagogen abkündigen, daß sie durch den Bürgermeister ein Schreiben des Kultusministers empfangen haben, daß alle Leute, welche aus der Armenkasse unterstützt werden, ihre Söhne im-Alter von 16 bis 25 Jahren angeben müßten, um Soldaten im Judenkorps zu werden; auch mußte das Alter der Schüler der Loincde- Thora-Schule anfgegeben werden, um sie in die Kweekschool im Haag zu senden. Dies Alles ist durch Diejenigen zu Wege gebracht worden, die jetzt die Herrschaft über uns haben. Die Publikation konnte nicht gehörig verlesen werden, denn die Menschen begannen zu murren und zu schreien, daß so etwas unerlaubt sei, um absolut Juden zu Christen zu machen. Es ist eine Schande, daß mau so etwas von einer heiligen Gemeinde wie die in Amsterdam sagen muß. Die Inquisition in Spanien war nicht so schlecht, weil dieser Befehl von der Drohung begleitet war, daß, falls die armen Leute dem Befehl etwa nicht Folge leisten würden, ihnen die geringen Einkünfte aus der Armenkasse entzogen werden sollten. Am 28. d. M. sind die Parnassim zu dem Kultusminister Van de Capellen entboten worden. Mit AnSnähme von Joseph de Prins sind auch alle erschienen und von dem Minister sehr höflich empfangen worden. Er hat ihnen viel beschuldigendes Geschwätz vorgelescn, das gegen sie cingelanfen war, so 1) nicht nur, daß sie des Königs Befehl nicht vollbringen, den Plebs anznspornen, im Judcnkorps Dienst zu nehnien, sondern sie rathen selbst ab, eS zu thun; 2) daß der Oberrabbiner kirchlich getraut sei und nicht folgcns den Gesetzen und Rechten de§ Landes vor der Schöffenbank; 3) betreffend des Klopfens in der Synagoge während des Verlesens der Publikation, in welcher verordnet war, daß die Unterstützung aus der Armenkasse den Leuten, welche ihre Kinder nicht in den Militärdienst treten lassen wollen, entzogen werden soll; 4) betreffend der Akten über die Sitzplätze, die ganz in holländischer Sprache abgefaßt sein müßten, ohne ein jüdisches Wort darin aufzunehmen und dergleichen mehr. Die Parnasstm haben sich wie gute Jchudim vertheidigt, und es kam sogar so weit, daß sie den Minister um ihre Entlassung baten, worauf er ihnen antwortete, daß es itjm leid thun würde, wenn die Konferenz damit endigen solle. Die Parnassim erhielten acht Tage Bedenkzeit zur Beantwortung der Beschuldigung bezüglich des Nicht-ErmuthigenS der armen Leute, ihre Kinder für den Militärdienst anzugeben. In Folge dessen waren Mittwoch Abend, 29. November, Parnassim mit beul Oberrabbiner und dem ganzen Beth-Din im Gemeindezimmer versammelt, doch wurde noch nichts beschlossen. (Fortsyimg folgt.) Wer das Mm der MaWierk. Von einem der vortrefflichen Schächter der hiesigen Gemeinde, Herrn Lehrer I. M. Nach m a n n, empfange» wir die folgende kleine Abhandlung, über die Fesselung der zum Schächten bestimmten Thiere, die gewiß auch für weitere Kreise von Interesse ist: Den vielen irrigen Ansichten und falschen Berichten über das Binden der nach jüdischem NeligiouSgesetz zu schachtenden Thiere entgegen zu treten und damit zur Aufklärung über diese Angelegenheit beizutragcii, ist der Zweck dieser kurzen Erläuterungen. Ich hoffe, damit das fürchterlich klingende Wort von einer dem Schächten durch das Binden der Thiere vorausgehenden Thierqnälerei zum Schweigen zu bringen. Thierquälerei ist uns streng verboten. Man lese 5. B. M. 22. 10: ״Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zusammen pflügen," ferner 25, 4: ״Verbinde nicht dem Ochsen das Maul, wenn er drischt." — Und noch früher 2. B. M. 23, 5: ״Siehst du den Esel deines Feindes unterliegen seiner Last, so hüte dich, ihn zu verlassen, vielmehr sollst du ihm die Last erleichtern." — Unsere Weisen fügen sehr sinnig hinzu, daß der Israelit verpflichtet sei, seinen Hausthieren zuvor Nahrnng zu reichen, bevor man selbst essen und trinken dürfe, hinweisend ans den Vers 15, 11. Kap. 5. B. M. (tägliches Morgen- und Abendgebet): ״Ich werde Gras geben ans deinem Felde für dein Vieh, so daß du essest und dich sättigest." — Ich könnte noch mehre Zitate der' heiligen Schrift über die Schonung der Thiere anführen, glaube aber, daß die genannten genügend darthun, daß den Juden cingeschärft wird, kein Thier zu quälen. Was nun aber das Binden der zu schachtenden Thiere betrifft, so ist jede überflüssige Qna! der Thiere ausgeschlossen, wenn darauf geachtet wird, daß 1) die dazu gebrauchten Stricke haltbar sind, also während des BindenS nicht reißen, und 2) daß cS nicht von unkundiger Hand vorgcnommen wird. — Wird nämlich dem Großvieh an jedes Vorderbein ein mit einem kleinen eisernen Ring versehener kurzer Strick angelegt und dann an das linke Hinterbein ein großer haltbarer Strick, dieser hierauf rasch durch die beiden Ringe an den beiden Vorderbeinen gezogen, darauf an den Haken der Kurbel zum Aufwinden gehängt, so wird das Thier