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Jeschurun · 1886-08-05 · Heft 31 (5.8.1886) · p. 490

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Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 31 (5.8.1886)
Article
Deutschland : Hannover [Nachricht]
Date
1886-08-05
Page
490 (sequence 2)
Language
German
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490 Verfügung demnach religionsgesetzwidrigen Anforderungen der Gemeinden ihre Weigerung entgegensetzen. ft tgainwvet, 3. August. Das Protokoll der am 14. Juni d. I. Hierselbst stattgcfuudenen Versammlung des Vereins jüdischer Lehrer in der Provinz Hannover ist uns dieser Tage zugegangen. Es nahmen an derselben zweiunddreißig Lehrer Theil. Außerdem wohnten die Ehrenmitglieder Landrabbiner Dr. Gro nemann und Seminardirektor Dr. Kroner den Ver- Handlungen an. Weinberg (Bodenfelde) begründete einen Antrag wegen einer zu erlassenden Petition an den Kultusminister betreffs definitiver Anstellung der Lehrer hiesiger Provinz. In dem Protokolle heißt es hierüber: ״So sehr die Versammlung mit dem in der Begründung des Antragstellers ausgesprochenen Verlangen übereinstimmte, daß jedem Lehrer nach überstandenem gesetzlich vorgeschriebenem Provisorium auch die definitive Anstellung gewährt werden müsse, und daher die Herbeiführung einer Feststellung des Sinnes des § 56 des Schulgesetzes vom Jahre 1854, wonach die letztere unter einem gewissen Umstand verweigert werden könnte, nothwendig sei, so sah sie doch nach längerer stattgefundener Debatte von einer Petition an den Herrn Kultusminister vorerst ab, beschloß vielmehr, an die Herren Landrabbiner der Provinz Hannover eine Eingabe zu richten, worin dieselben ersucht werden sollen, bei dem Herrn Oberpräsidenten um eine genaue Interpretation des erwähnten Paragraphen vorstellig zu werden." Es wurde eine Kommission eingesetzt, um diesen Beschluß zur Ausführung zu bringen. Der Z 56 der Schulordnung für die jüdischen Schulen vom 5. Februar 1854 enthält folgende Bestimmungen: a. daß die Anstellung der in das Lehramt eintretenden Lehrer für die ersten drei Jahre ihrer Amtirung unter Vorbehalt des Widerrufs erfolgt; d. daß mit landdrosteilicher Genehmigung die Annahme eines Lehrers auf Kündigung solchen Schulgemeinden gestattet werden könne, in welchen wegen der geringen Zahl jüdischer Familien die feste Anstellung eines Lehrers nicht als Bedürfniß erscheint; c. daß bei ausländischen Lehrern die Kündigung jederzeit Vorbehalten bleibe. Es handelt sich für die Lehrer um eine authentische Interpretation des zweiten Satzes. Wie wir in früheren Jahren bereits dargelegt haben, ist es durchaus wünschenswerth und nicht mehr als gerecht, den Lehrern nach dreijähriger Amtirung eine definitive Anstellung zu sichern. — Sodann faßte die Versammlung nach dem Referat: Stern (Hildesheim) eine Resolution über die . öffentlichen Schulprüfungen, durch welche den Eltern ein Einblick in 'die Lehrweise der Lehrer und die Leistungefi der Schüler gewährt werden sollen, die aber nicht, zu einem täuschenden Schauspiele herabzuwürdigen seien. Endlich beschloß man naH dem Referate Selig (Gleidingen), den Unterricht im liturgischen Gemeindegesang als Vorbereitung zur würdigen Gestaltung des Gottesdienstes zu empfehlen. -i- Karlsruhe, 28. Juli. Unsere Glaubensgenossen können nicht eindringlich genug gemahnt werden, bei Reisen nach Rußland sich mit den für Juden besonders schwierigen Paßverhältniffen vertraut zu machen und demgemäß ihre Vorkehrungen zu treffen. Das hiesige Ministerium hat in dieser Beziehung das Folgende bekannt geben lassen: ״Nach Mittheilung der Kaiserlich Russischen Gesandtschaft ist die strenge Handhabung der bezüglich des UebergangS Angehöriger der mosaischen Religion über die russische Grenze bestehenden erschwerenden Vorschriften den russischen Behörden neuerdings eingeschärft worden. Die Kaiserlich Russische Gesandtschaft hat dabei sich dahin geäußert, daß es nothwendig sei, daß Israeliten, welche das zur Ueberschrcitung der russischen Grenze nöthige Visum zu erhalten wünschen, ihre Pässe persönlich bei der Kaiserlich Russischen Gesandtschaft zu diesem Zwecke präsentiren, um über die Tragweite der neuen Anordnungen belehrt werden zu können, wenn sie sich nicht Weiterungen und Nachthcilen aussetzen wollen. Die Grobherzoglichen Bezirksämter werden angewiesen, die Betheiligten vorkommenden Falls auf diese Verhältnisse aufmerksam zu .machen." r. Krssingen, 28. Juli. Ich beeile mich, Ihnen die folgende erfreuliche Mittheilung zugehen zu lassen. Der hiesige DistriktSrabbiner, Herr Bamberger, benutzte die derzeitige Anwesenheit des Herrn Reichskanzlers, um bei ihm schriftlich wegen der Agitation gegen die Schechita vorstellig zu werden. Heute wurde ihm darauf seitens des Herrn Geh. Oberregiernngsrath Dr. NoLtenburg, des Chefs der Reichskanzlei, die mündliche Mittheilung, daß der Herr Reichskanzler ihm erwidern lasse, die Neichsregierung werde ihre Zustimmung niemals zu einer Bestimmung in dieser Sache geben, durch welche jüdischen Neligionssatzungen in ihrer Ausführung ein Hinderniß bereitet werde. * Gera, 25. Juli. Der ״Jüdischen Presse" wird von hier berichtet, daß der Magistrat dem hiesigen Fleischermeister Reitel unter Androhung einer Geldstrafe von 150 J!k für jeden einen Fall der Zuwider- Handlung untersagt habe, Schlachtthiere nach jüdischem Ritual tobten zu lassen, weil ״das Schächten der Thiere als eine Thierquälerei zu betrachten sei!" Das ist allerdings eine sehr leichte Manier die ״Schachtfrage" drevi manu zu erledigen. Der Gemeinde- Vorstand hat natürlich dagegen remonstrirt. |]| Ostrowo, 29. Juli. Das ״Berl. Tagebl." bringt über die Ausweisung der Frau H. Springer aus Ostrowo folgenden Bericht, für welchen wir die Verantwortung selbstverständlich dem ״Bert. Tagebl."

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