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Jeschurun · 1886-07-15 · Heft 28 (15.7.1886) · p. 444

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 28 (15.7.1886)
Article
Deutschland : Obornik [Nachricht]
Date
1886-07-15
Page
444 (sequence 2)
Language
German
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444 l Weise seiner gedacht wird. Die große Liebe und Derchrung, deren sich der Verewigte erfreute, gab sich in eklatanter Weise bei seinem. Leichenbcgängniß kund, an welchem außer sammllichen hiesigen Gemeindemitgliedern und von Nah und Fern hcrbeigeeilten Freunden und Verwandten, auch sehr viele hiesige christliche Einwohner in ausrichtiger Trauer Theil nahmen. Herr Oberrabbiner Di*. Feilchenfeld auS Posen ließ eS sich nicht nehmen, eigens herüberzukommen, um dem verblichenen Amtsluiibcr, mit dem ihm innige Freundschaft verband, einen הספד in der Synagoge zu halten. Am Grabe sprach sodann Herr Rabbiner Rosenthal aus Rogasen warme Worte der Verehrung und Anerkennung über die Verdienste des Dahingeschiedenen als Seelsorger und Lehrer, und zum Schluß gelobte der Sohn des Heimgegangenen. Nabbinatskandidat Scligmann Pick, mit thraneuerstickter Stimme, seinem geliebten Vater, dem er all sein Wissen und Können verdanke, nachzueifcrn und in seinen Wegen zu wandeln. n. KatLowitz, im Juli. Ob man sich beleidigt fühlen darf, mit Herrn Hofpredigcr Stöcker verglichen zu .werden, das sollte durch richterlichen Spruch scstgestellt werden. Die hiesigen ״Oberschlesischen Nachrichten" hatten einen Aufsatz über die allerdings irrthünckich für wahr gehaltene vermeintliche Thatsache gebracht, als ob in der Fortbildungöschule jüdische Schüler dadurch verhöhnt würden, daß die Lehrer bei dem Unterrichte sich Spottnamen über die Juden gestatten. Daran schloß sich daun die hämische Bemerkung: ״Stöcker ist wohl hier Krciöschnlinspektor". Wegen dieses Artikels ist seitens des KrcisschulinspektorS und des Lehrerkollegiums Klage eingelcitet worden. Das ״Verl. Tagebl." schreibt nun folgendermaßen: ״In der vor der Strafkammer des Landgerichts stattgehabtcn Verhandlung wurde zu Gunsten des angeklagten Redakteurs nur erwiesen, daß ein Schüler ans eigener Initiative derartige Spottnamen ans die Inden in sein Heft geschrieben hatte. Der Gerichtshof nahm an, daß der Angeklagte als Israelit mit der Aufnahme des inkriminirten Artikels in sein Blatt berechtigte Interessen wahrgenommen habe und sprach, da eine beleidigende Absicht nirgends erkennbar sei, denselben frei. — Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, weil dem Angeklagten zu Unrecht der Schutz des 8 193 des Str.-G.-B. zugebilligt worden und weil der den Antragstellern gemachte Vorwurf der Forderung antisemitischer Bestrebungen unter allen Umständen beleidigend sei. — In dem gestern vor dem vierten Strafsenat des Reichsgerichts stattgehabtcn Termin trat der Rcichsanwalt der Rcvisionsbegründung bei und führte aus, daß, wäre das von -cm Angeklagten rcdigirte Blatt jüdischen Interessen gewidmet, was nicht der Fall ist, die Frage, nach der Zubilligung des Schutzes des § 193 diskutirbar sein würde. Jetzt sei sie aber zweifellos zu verneinen. Auch - spreche der witzelnde Ton für die beleidigende Absicht. Er beantrage deshalb Auf- Hebung des ersten Unheils und Zurückweisung in die erste Instanz. Der höchste Gerichtshof schloß sich unter Adoptirung dieser Aussnhnmgen dem Anträge des Reichsanwalts an." O e st e r r e i ch - U u g a x n, * Stryi (Galizien). Von Herrn Ig. L. Schreiber in Drohobycz werden wir um Veröffentlichung des nachfolgenden Schreibens ersucht, welches ddt. 2. Tamus der Vorstand der israelitischen Knltnßgcmeinde zu Stryi an ihn als Präses der orthodoxen Vereinigung ״Machsike Hadaß" gerichtet hat. Herr Schreiber schließt sich diesem Danke des Gemeindevorstandes ans vollem Maße an. ״Für die zu Gunsten der Abbrändler in Stryi, mit einein an unsere Glaubensgenossen in Deutschland gerichteten Aufrufe durch Sie eingeleitete Hülfsaktion, welche von sehr ansehnlichem Erfolge gekrönt war, Euer Wohlgeboren hiermit unfern tiefgefühlten Dank anssprechend, bitten wir Euer Wohlgeboren, gleichzeitig der Dolmetsch unserer. Dankesgcfühle zu sein, vor Allem an die edlen und hochherzigen Spender, welche in reichlichem Maße den Unglücklichen ihre Liebesgaben zukommen ließen, und ferner: an Sr. Ehnv. Herrn DistriklSrabbincr Nathan Bambcrger in Winzburg, Sr. Ehrw. Herrn Rabbiner Dr. M. L eh ma n n in Mainz und Sr. Ehrw. Herrn Distriktsrabbincr D1*.A. Salven di in Dürkheim a. d. H., welche einen hervorragenden Anthcil an diesem edlen Werke der Humanität und Nächstenliebe genommen haben, indem sie mit anerkenncnS- und dankenSwerthcm Eiscr die von Euer Wohlgrboren eingeleitete Hülfsaktion durch Weitcrvcrbreitung Ihres Aufrnjes und Entgegennähme von Spenden bestens unterstützten, und cs bewährt sich wieder der Ausspruch unserer גדול :ח״כז״ל המעשה יותר מן העושה. Holland. ש Amsterdam, 9.31111. Seit langen Jahren zählen unsere gesetzgebenden Körperschaften wieder einmal auch Inden zu ihren Mitgliedern; die Erste Kammer den bekannten Menschenfreund, Herrn A. L. Wert heim, die Zweite Herrn A. F. K. Hartogh, beide von hier. Zur Wahl des Herrn Wcrtheim schreibt das ״Handelsblad", das größte publizistische Organ unseres Landes: ״Die Wahl deS: Herrn Wertheim wird sicher von sehr Vielen im Lande mit Vergnügen vernommen werden. Herr W. hat sich in so vielen Beziehungen verdienstlich gemacht und ist noch stets jo eifrig in der Beförderung der Entwickelung von Handel und 'Industrie, Kunst und Wissenschaft, daß seine Wahl sowohl für den Gewählten wie für

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