Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 27 (8.7.1886)
- Article
- Deutschland : Berlin [Nachricht]
- Date
- 1886-07-08
- Page
- 427 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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427 wie sie ״in der Perlon Singers ihren typischen Ansdruck findet." Es ist nicht neu und nicht selten, daß die Feinde eines Juden es verschmähen, sich ein Genüge daran sein zu lassen den einen Juden zu treffen. So hat der klassischste Judenhaffcr Hamann wegen des einen Mardochai die ganze Jndenschast vernichten wollen! Als ob die gesammle Judenheit in Herrn Singer ihren Vertreter erblickte und sich zur sozialdemokratischen Lehre bekennte! Weiß die ״Kreuzzeitnng" etwa nicht, daß dieses keineswegs der Fall ist? Wem will sie eine solche Behaupnmg glauben machen? Es ist immer die alte Leier? Was sonst als Verrücktheit gelten würde, tischt man ernsthaftesten Angesicht als höchste Weisheit auf. N. N. hat gestohlen, gemordet, N. N. ist ein Jude: also sind die Juden Diebe, Mörder. Most ist ein Anarchist, Most ist ein Deutscher — in Most sehen wir die Verquickung der Anarchie mit dem Deutschthum ״darin erblicken wir die antzerordentliche Gefahr" — wenn also eine amerikanische Zeittmg schriebe und wegen des Most gegen die Deutschen oder das Oentschthum schüren würde?? Ja, das ist etwas ganz anderes! Gegen die Juden erlanltt man sich aber Alles, selbst das Wiedersinnigstc. — Die Privatklagcsachc dcö Redakteurs Simon May gegen den Professor Strack wegen Beleidigung ist am Freitag (wie die ״Post' berichtet) vor der fünften Strafkammer des Landgerichts 1 endgültig entschieden worden. Bekanntlich ist der Kläger May auf die Widerklage des Professor Strack in erster und zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 100 Mark verurtheilt worden, während der Beklagte von Strafe und Kosten freigesprochen wurde. Wie er gegen das erste Urthcil die Berufung eingelegt hatte, so legte der Kläger auch gegen das zweite die Revision ein, welche von dem Kammer׳ gcricht für begründet erachtet wurde.. Die Sache warb an daS hiesige Landgericht zurückgewiesen und am Freitag stand Termin an, zu welchem May jedoch nicht erschien. Es wurde daher die frühere Entscheidung aufrecht erhatten, nach welcher ex eine Strafe von 100 Mark, außerdem die Kosttn sammtlichcr Instanzen zu tragen hat, während Professor Strack von Strafe und Kosten freigesprochcn wurde. LI. Berlin, 5. Juli. Die folgende der ״Post" euluvmmene Schöffen-Gerichtsverhandlung vom 3. d. M,, in welcher der bekannte Elias Cohn eine Nolle spielt, gewahrt manches Interesse. Angcklagt waren die Kauflcute Gustav Gerson, Alexander Grün und Sigismund Hirschfeld wegen groben Unfugs und Sachbeschädigung. Der vor einigen Jahren vom Judenthum zmrr Christenthum übergetrcteue Elias Cohn befand sich am 26. April dieses Jahres, dem zweiten Ostcrseiertage, um die Mittagszeit in der Lothringerstraße, um Erbauuugsschriftcn, Predigten und dergleichen an die Vorübergehenden zu vertheilen. Da kamen die drei Angeklagten in BegleitlruguocheinigerandererPersonen vorbei und wünschten auch solche Schriften. Cohn wies sie jedoch ab, weil sie als Juden doch nur Unfug damit treiben würden. Diese Abweisung nahmen sie übel und sprachen sich etwas laut gegen Cohn aus. wodurch ein kleiner Anslaus herveigeführt wurde. Schließlich kam eS durch das Wortgefecht so weit, daß die drei thätlich warden, Gerson den Hut CohnS antrieb und ein Anderer den Angriffenen durch einen Stockschlag an der Wange verwundete, weshalb sie von dem auf CohnS Seite stehenden Publikum nach der Polizeiwache am Arkona-Platz transportirt wurden. In der Verhandlung erklärten sie, von Cohn, den sie gar nicht gekannt hätten, dadurch gereizt worben sein, daß er ihnen auf ihre Bitte um eine Erbauungsschrift geantwortet habe: ״Schmiltche, Du bekommst nicht! Dich kenne ich schon; Du treibst doch nur Unfug damit!" Cohn bestreitet dies entschieden und giebt eine Aussage als Zeuge ab, die über eine Stunde in Anspruch nahm. Er erzählte, natürlich auf Befragen des Vorsitzenden, daß er von dem Baron v. Ungern-Sternberg angestellt sei, im Interesse der inneren Mission zu wirken, welches er durch unablässiges Vertheilen von Erbannngsschriften bethätigc. Sie erhält von ihm Jedermann, ob arm, ob reich, hoch oder niedrig. Als aber die Drei zu ihm kamen, sei.ihn! ein VerS eingefallen, den er einmal vor Jahren auf der Messe als Refrain eines Liedes gehört habe. Er lautete: ״Was ein Chochem, der weiß ganz gewiß, ob die Nase koscher oder treffe iS." Als früherer Jude habe er dies den drei Angeklagten nun auch sogleich angesehen und ihnen deshalb gesagt, sie bekämen keine Schrift. Darauf wären sie zwar zurückgetreten, hätten ihm aber lautzugcrusen: ״Oste Behaune!" ״Oste Chamor!" (״Du bist ein Rindvieh, ein Esel!") Dann sei Gerson zu ihm gekommen, hätte gethan, als wolle er ihm etwas in das Ohr flüstern und habe ihm gesagt: ״Wenn Du in den Himmel kommst, dann wirst Du als Chamor aus der ersten Bank zwischen den anderen Chamorim sitzen." Diese Worte haben Cohn, der in ihnen eine Verhöhnung des ChristenthumS und seiner Bekenner wahrgenommen haben will, empört und er ern-iederte: ״Sie sollten doch wissen, daßdieJnden eher da waren als die Christen, daher jene auf der ersten Bank sitzen werden." Auch über seine Familien- Verhältnisse gab Cohn auf direktes Bcsragen des Vorsitzenden Auskunft. Darnach hat er eine Frau und zwei Löhne im Alter von 35 und 33 Jahren. Von ihnen lebt der eine als englischer Vize-Konsul in Tripolis, der Andere hat in Newyork die Tochter eines sehr reichen Prinzipals, eines Kaufmanns, geheirathet. Weder sie noch die Frau kümmerten sich um ihn, seitdem er den Glauben gewechselt, wie er ja auch von den anderen Juden gehaßt und gemieden werde. Aber das fechte