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Jeschurun · 1886-06-24 · Heft 25 (24.6.1886) · p. 396

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 25 (24.6.1886)
Article
Österreich-Ungarn : Salzburg [Nachricht]
Date
1886-06-24
Page
396 (sequence 2)
Language
German
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erregte Debatte über den von mehreren Ortsgruppen, eiugcbrachtcn Antrag, das Vcreinöstatnt dahin ab * Zu andern, daß fernerhin jeder Ortsgruppe das Recht zustande, über Aufnahme von Mitgliedern zu beschließen, womit natürlich bezweckt war, dem an dem Hanptportale znrnckacwiesencn Antisemitismus durch ein Nebenthor Eingang in den Deutschen Schulvercin zu verschaffen. Das Schlußwort des Nescreuteu, Herrn Perncrstorfer, kennzeichnet die Gesinnung der Majorität und die Absicht der Minorität. ES lautete dahin, daß man sich nicht verhehlen dürfe, daß in jeder OrtSgruppe Antisemiten vorhanden wären. Ein Antisemit aber genüge zur Entfaltung einer Agitation, um die ganze Ortsgruppe antisemitisch Zn machen. Damit aber sei es um den Frieden des Vereins geschehen. Wolle man etwa Mitglieder schaffen, welche nicht von allen Guppcn als gleichberechtigt angesehen werden? Innerhalb des Vereins dürfe cS keine Parteiströmungen geben. Jeder, der redlich an dem großen Werke des SchulvereinS Mitwirken wolle, sei willkommen, Jeder aber, der diese scgcnSvolle, stille Arbeit stören wolle, thäte besser, sich dem Vereine fernzuhalten. — Die antiscniilischen Anträge wurden mit überwältigender Mehrheit abgelehnt und bleibt somit der große Deutsche Schulverein Oesterreichs ein friedliches Gebiet, auf welchem Inden und Christen nebeneinander und miteinander für die wichtigsten Interessen einträchtig wirken können. Holland. צץ Rotterdam, 19. Juni. Dem ״Nienwc Nott. Courant" wird aus London geschrieben: Herr FluiderS Pctric, von dem ״Egypt Exploration Fund" zum Zwecke von Ausgrabungen in daö Delta entsendet,, hat soeben, wie er berichtet, eine sehr gewichtige und* interessante Entdeckung gemacht; er glaubt, in der Wüste die Stelle gefunden zu haben, wo der Paltast des Pharao stand, welcher in Jeremiah, Kap. 43, als ״Pharao'S Hans zu TachpanchcS" bezeichnet ist. Bei den Arabern ist dieser Pallast bekannt unter dem Namen ״El KaSr d Vint cl JaShedi", d. h. ״das Schloß der Tochter des Juden". Der alte ägyptische Pallast, worin der Prophet Jirmijah eine seiner merkwürdigsten Prophezeiungen verkündete, und wo Chofrah die Töchter Zidkijah's empfing, ist nach der Schätzung des Herrn Petrie 2552 Jahre alt. Er steht in der Mitte eines chemaligen Hofes, umgeben von einem 50 engl. Fuß dicken Walle. Der Hos hatte eine Länge von 2000 Fuß, bei einer Breite von 1000 Fuß. Der Wall hatte Thore, von denen eins zur MilLtärstraße von Aegypten nach Syrien führte. Bei weiteren Untersuchungen der von Petrie mitgenommenen Araber fand er zahlreiche Pfeilspitzen, sowie Geräthe ans Bronze und Stein, eiserne Ketten und dergleichen. Die Säle, wo Pharao hauste, bestehen nicht mehr, aber unter diesen Räumen fand man nach weiteren Ausgrabungen Gewölbe, die sich großcnthcils noch in ihrem alten Zustande befinden. Die Küche war ein großer Raum mit Nischen in den Wänden zur Aufbewahrung von Gcräthen n. s. w. In einer dieser Nischen sand Petrie vierzehn große Krüge und zwei Schüsseln, alle wohlcrhalten, sowie ein eisernes Messer, eiserne Spieße, Gewichte u. s. w. Ja, selbst ein primitiver AnSgußstein ist entdeckt worden in einem an die Küche grenzenden kleinen Räume; er bestand aus einem großen Kruge, den man den Boden a>.׳.Sgeschlagen hatte, und das Wasser lief auf diesem Wege durch eine aus weiteren solchen Krügen hergestellte Röhre ab. Rußland. Petersburg. Der ״WoSchod" zieht anS einer englischen Zeitung das Programm anS, welches von der Kommission zur Regelung der jüdischen Berhültuisse unter dem Vorsitze des Grafen Pahlen ansgestellt ist. Ich habe Ursache, die Acchthcit dieses ProgrammcS sehr in Zweifel Zn ziehen, und unterlasse deshalb dessen Mitthcilnng. Der ״Rassische Negierungsbote" vom 9. Juni bringt die nachstehenden ans die Inden bezüglichen Znsatzbestimnumgen zu dem die attgcmeine Wehrpflicht betreffenden Gesetze: ״Als Ergänzung der betreffenden Gesetz-Paragraphen über die allgemeine Wehrpflicht sind durch .Kaiserlichen Befehl folgende Maßregeln zur gesetzmäßigen Ableistung der Wehrpflicht durch die Inden angeordnet worden: 1) Die Ueberführung von Inden aus den EinbernfnngSbezirken, in welchen sic bis zur Ableistung der Wehrpflicht angeschrieben waren, in andere Bezirke wird mit folgenden Beschräntnngcn zugelasscn: a. innerhalb ein und desselben Kreises ist die Üeberführnug ans Stadtin Landbezirke oder aus einem Landbezirkc in den anderen verboten; b. im Umkreise beständiger jüdischer Ansiedelungen, wie außerhalb derselben ist die Ueberführung dieser Personen in Bezirke anderer Kreise und Gouvernements nur in dem Falle zulässig, wenn dieselben das gesetzliche Recht, besitzen, in den Ortschaften dcS neugewählten KreiscS zu wohnen und dort unmltcrbrochen durch zwei Jahre vor Einreichung ihrer Billschrift um Ueberführung gelebt haben; e. bei der Zuzählung zu Bezirken, die außerhalb der beständigen Wohnorte der Inden liegen, verlieren die Zngezähltcn alle Privilegien, ans welche sie nach ihren Familienvcrhältnissen Anspruch haben. 2) Den Kreis-, Bezirks- und städtischen Wchrpflichbehörden steht cö frei, diejenigen Juden, welche wegen körperlicher Schwache und Untauglichkeit znrückgestellt

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